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12. Februar 2013
Bebauungsplan Nr. 218A “Altkönigstraße/Steinmühlenweg/Else-Kröner-Straße”
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29. November 2012
Der B-Plan steht auf der Tagesordnung des Ausländerbeirats am 20.01.2014. Die Tagesordnung für BUA ist noch nicht online.
Handelt es sich hierbei um den Altkönigsportplatz? (B-Plan 218 war der ehemalige Schwimmbadparkplatz)
--
Graham Tappenden
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3. Dezember 2012
Zumindest ist im B-Plan 218 der ehemalige Altkönigsportplatz mit “Teilgeltungsbereich A” beschriftet
…und die Treppe/Rampe zu den Portwiesen ist ebenfalls als “Teilgeltungsbereich” ausgewiesen.
Zu diesem Bereich A gibt es anscheinend noch keine öffentliche Darstellung über Baulinien und Baugrenzen:
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3. Dezember 2012
https://oberursel.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Nf-MawFWu8Uv5Ui2QezGJ
9. Bebauungsplanverfahren Nr. 218A „Altkönigstraße/ Steinmühlenweg/ Else-Kröner-Straße“
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Beschluss zur Bezeichnung und Abgrenzung des Plangebiets
Beschluss über die Ziele des Verfahrens
Beschluss des Entwurfs
Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Besonders auf “Abgrenzung des Plangebiets” bin ich sehr gespannt.
Wird es die von Christof Fink angekündigte Grünzone zwischen Bachpädschen und Plangebiet tatsächlich geben ?
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29. November 2012
Also, jetzt wissen wir es: B-Plan 218A ist die Bebauung des Altkönigsportplatzes.
Die Else-Kröner-Straße ist die Straße, die von der Steinmühlenweg abgeht und durch die Bebauung führt.
--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
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3. Dezember 2012
Ja – davon konnte ich mich mittlerweile auch überzeugen.
DIe Pläne habe ich öffentlich zugänglich noch nicht entdecken können, so dass ich sie während eines Vortrags einfach mal unmaszstäblich mitskizziert habe:
Nun ja – man scheint sich tatsächlich an das Versprechen gehalten zu haben, zwischen Mühlgraben und Baugebiet einen öffentlichen Grünstreifen beizubehalten (in der Skizze grell grün markiert)
Allerdings trügt die niedliche Skizze “mit den scheinbar frei stehenden Häuschen” bezüglich der Massivität der drei- bis viergeschossigen Baukörper (zumal die Baugrenzen zwischen den einzelnen Gebäuden nicht eindeutig definiert zu sein scheinen)
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Graham Tappenden, Klaus Wiesner23:46
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29. November 2012
Der Bebauungsplan ist Thema am Donnerstag, den 6.2.2014 sowohl im Bau und Umweltausschuss als auch in der Stadtverordnetenversammlung.
Es geht laut Tagesordnung um die Einleitung des Verfahrens, die Bezeichnung und Abgrenzung des Plangebiets, die Ziele des Verfahrens, den Entwurfs und die Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Voraussichtlich im Zeitraum 25. Februar bis 25. März 2014 soll die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und damit die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen erfolgen, gleichzeitig werden auch die Behörden beteiligt.
Es fand bereits eine nicht-öffentliche Ortsbesichtung durch des Ausschusses statt.
Wenn ich auf dem Plan richtig gezählt habe, sollen insgesamt 39 Bäume am Altkönigsportplatz gerodet werden!
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Bernd at Lokki, Klaus Wiesner--
Graham Tappenden
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29. November 2012
Ich habe mich heute auf dem Weg gemacht, um möglichst viele der Bäume zu fotografieren (ohne den Sportplatz zu betreten!)
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Bernd at Lokki--
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3. Dezember 2012
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3. Dezember 2012
Hmmm – Graham schrieb, dass der B-Plan “im Zeitraum 25. Februar bis 25. März 2014” offengelegt werden soll
….und dass am Altkönigsportplatz 39 Bäume gerodet werden sollen.
Soweit mir bekannt ist, dürfen Bäume aber nur bis 01.März gefällt werden
…und am 03.März ist Rosenmontag (so dass den Bürgern eigentlich nur die Fastnachtswoche vom 25.-28.02.2014 bleibt)
Das wiederum würde bedeuten, dass Tatsachen geschaffen werden, ohne das Ende der Offenlegung abgewartet zu haben ?
Wieso müssen die denn überhaupt gefällt werden ?
…ist doch viel schöner, wenn sich die grosse Baustelle etwas dahinter verstecken kann.
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Graham Tappenden, Franz Zenker14:13
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10. November 2013
Hallo Herr Bernd at Lokki,
der Abs. 5 des § 39 Bundesnaturschutzgesetz
…..
(5) Es ist verboten,
1. | die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird, | |
2. | Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, | |
3. | Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden, | |
4. | ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird. |
Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für
1. | behördlich angeordnete Maßnahmen, | ||
2. | Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie | ||
a) | behördlich durchgeführt werden, | ||
b) | behördlich zugelassen sind oder | ||
c) | der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen, | ||
3. | nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft, | ||
4. | zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss. |
Es gibt also auch Ausnahmen.
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Klaus Wiesner, Bernd at Lokki, Gisela Gruetzmacher, Graham Tappenden16:05
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3. Dezember 2012
Danke für die Tabelle
Hier gilt ja wohl am ehesten:
“4. zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.”
Da es sich aber nicht nur um “geringfügigen Gehölzbewuchs” handelt, sondern um 39 zum Teil nachweislich “sehr wertvolle Bäume”, trifft das wohl eher auch nicht wirklich zu ?
22:54
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2. August 2013
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Matthias Bug, Bernd at Lokki23:03
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3. Dezember 2012
Nicht nur die GRÜNEN:
http://www.spd-oberursel.de/stadtpolitik/antraege/495/
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Matthias Bug23:53
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10. November 2013
Tja, es ist wie im richtigen Leben…was versteht man unter geringfügig? Alles Definitionssache. Im Vergleich zum Baumbestand in Höhe Schillerturm, sind 39 teilweise morsche, häßliche und vereinzelt herumstehende Bäume eher geringfügig. Das sind alles Begriffe für unsere Winkeladvokaten. Wie ich das hasse
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Bernd at Lokki17:55
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12. Februar 2013
Von der GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion erhielten wir folgende Mitteilung per E-Mail:
Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens über die Bebauung des Altkönigsportplatzes steht am kommenden Donnerstag auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung.
„Für die GRÜNE Stadtverordnetenfraktion wird dies eine Entscheidung mit Wehmut werden“, so die Fraktionsvorsitzenden Christina Herr.
Nachdem wir GRÜNEN Teil einer Koalition mit SPD und OBG waren, erschien es uns möglich, beide Wahlversprechen, nämlich den Bau des Schwimmbades und den Erhalt des Altkönigsportplatzes, einhalten zu können.
Dies änderte sich, als die GRÜNE durch die Entscheidung der OBG vor die Wahl gestellt wurden, sich zwischen dem Schwimmbad und Altkönigsportplatz entscheiden zu müssen.
Deshalb ist es nun ein ganz dringendes Anliegen der GRÜNEN Stadtverordnetenfraktion, noch Veränderungen im Bebauungsplan zu erreichen.
„Nachdem wir bereits bei der Entscheidung über das städtebauliche Konzept erreichen konnten, dass gegenüber der Fassung von vor der Kommunalwahl ein größerer Grünbereich zum Bachpfädchen erhalten werden konnte, werden wir GRÜNEN insbesondere versuchen, einige der alten Bäume im nördlichen Bereich zu erhalten, wobei es uns hier insbesondere um die Eichen und Kastanien geht, die langsam wachsen und als Brutplätze eine wichtige Funktion im Ökosystem erfüllen.“, so Christina Herr, „auch wenn dies bedeutet, ein Grundstück weniger verkaufen zu können.“ Die geringeren Verkaufserlöse sind, nach Ansicht der GRÜNEN, in Kauf zu nehmen.
„Ebenso werden wir uns dafür einsetzen, die alte Eiche, die dem Entwässerungsgraben im Weg sein soll, zu schützen.“, so Christina Herr weiter.
GRÜNER Grundsatz ist immer, eher verdichtend zu bauen, als viel Fläche für wenige Häuser zu verbrauchen. Bezogen auf den Altkönigsportplatz hat die Stadtverordnetenfraktion beschlossen, von dieser Haltung ein wenig abzuweichen, da dies dem Gebietscharakter eher entspricht. Aus diesem Grund tragen wir die im Bauausschuss diskutierte Reduzierung der Ausnutzung mit.
„Aber eines ist Realität: SPD und GRÜNE haben keine Mehrheit im Stadtparlament und so werben wir bei allen Fraktionen um Zustimmung zu dem Schutz der alten Bäume – hoffentlich erfolgreich“, so Christina Herr abschließend.
20:32
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2. August 2013
Wo ist denn bei 21 Häusern und 4″sogenannte” Stadtvillen (Anm riesen Kisten mit teuren Wohnungen)eine reduzierte Ausnutzung? Diese sollen auch noch in Reihe und Glied nebeneinander stehen! Mit 3m Abstand, lächerlich! Ihr werdet schon sehen, wie dass ausgehen und aussehen wird. Und bei den Preisen, wird es ein Millionärshügel werden, egal wie groß die Grundstücke sind.Hier wird ein Platz geopfert, der eigentlich gar nicht mehr geopfert werden müsste. Zurückrudern wäre die Konsequenz und den Platz samt Bäumen und Frischluftzufuhr erhalten. Noch ist es nicht zu spät. Außerdem würde das Tafelsilber erhalten bleiben.Zur Finanzierung des Hallenbadbaus ist die Veräußerung des Sportplatzes nicht mehr nötig. Höchstens zur Begleichung der Schulden und anderer noch nicht absehbare Projekte .
21:36
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1. Februar 2014
Nun ja Herr Ruppel, sie wissen ja auch dass eine GRZ von 0,3 (max. 30% der Fläche dürfen bebaut werden und dies innerhalb der festgesetzten Baufenster) nicht wirklich eine dichte Bebauung ist. Wenn Sie sich die Baufenster der Stadtvillen im WA1 anschauen, sehen sie dass nicht 3m Abstand sondern mindestens 7m Abstand zwischen diesen vorgesehen sind. Wie kommen Sie auf 3m ? Wir sehen uns am Donnerstag. Grüße Frank Böhme
23:09
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2. August 2013
3m Abstand von der Garage . Ca7m Gebäude . Wirkt optisch durch die Höhe der villenklötze aber noch enger. Siehe heidegraben , jandorf und scheele Gelände. Aber die grünen sind ja leider für dichtes bauen, zum Glück hier doch etwas eingeschränkter.Warum stehen alle Häuser in Reihe und Glied? Warum nicht etwas versetzt ?
Warum sind die Grundstücke nicht größer mit mehr gebäudeabstand? Warum wird die Geschosshöhe nicht weiter reduziert?
Wer dort kaufen und bauen kann, der hat sowieso keine finanziellen Nöte .
Aber die wichtigste Frage ist, warum der Platz überhaupt noch bebaut werden muss ? Das sollten sich insbesondre die Grünen einmal durch den Kopf gehen lassen!?
23:47
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3. Dezember 2012
Nun ja Herr Böhme (sorry, Frank)
nehmen wir doch mal zwei Bierdeckel und skizzieren, was 30% GRZ bedeuten.
Die linke Skizze entspricht einer exakt 30%igen Bebauung (die im B-Plan dargestellten Häuschen in der rechten Skizze einer GRZ von vielleicht 18%)
Roland,
entlang der Altkönigstrasse gibt es tatsächlich diese von Frank erwähnten -allerdings riesigen- “Baufenster” (während im hinteren Bereich durchaus so etwas wie in der linken Skizze entstehen könnte):
Erläuterung:
Innerhalb der blau gestrichpunktelten Linien (orange Fläche) darf gebaut werden
Die rot gestrichelte Linie markiert die maximale Ausdehnung einer Tiefgarage
Aber wie Roland bereits fragte: Weshalb soll dieser Platz überhaupt noch bebaut werden ?
Noch ist es nicht zu spät !!!
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