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Bebauungsplan Nr. 19 "Neufeld"
Tags:Neufeld
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12. Februar 2014
13:48
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Utz-Heinrich Huppertz
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Was für ein blödsinniger Kommentar! Ich spendiere die 30 Euronen, wer geht hin und schaut nach?

12. Februar 2014
16:30
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Matthias Bug
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Utz-Heinrich Huppertz: Meinen Sie meinen Kommentar? Habe ich Ihnen irgendwas getan?  

 

Ich habe mich auch vertan. Geld kostet es nur, wenn man beglaubigte Abschriften braucht. Ansonsten kann jeder mit berechtigtem Interesse kostenlos reinschauen. Das berechtigte Interesse ist leider ein unbestimmter Rechtsbegriff und somit dehnbar wie Kaugummi. Die Definition ergibt sich aus den §§ 12 und 12a GBO. Muss man halt mal reinschauen, ob man zu dem zugelassenen Personenkreis gehört. Das kann ich leider nicht wissen.

 

Gruß

12. Februar 2014
17:48
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Bernd at Lokki
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Au weia – das mit derWaschmaschine (siehe http://www.brunnentreff.de/forum/wirtschaft/ ) werde ich so schnell nicht wieder los.

Wie Matthias korrekt schrieb, muss man für die Einsicht ein berechtigtes Interesse nachweisen – oder Notar sein Smile

Anscheinend sind wir nicht die ersten Oberurseler, die sich in den letzten Monaten nach diesem Grundbucheintrag erkundigt haben. So gesehen sind die Chancen auf ein “positives” Ergenis recht gering (denn sonst hätten die, die vor uns recherchierten, ihr Ergenbnis längst an die Presse weitergeleitet) Frown

Es handelt sich hier übrigens um die Flur 74 ; 46 aus 3
Morgen oder übermorgen gibt es ein konkretes Ergebnis der aktuellen Recherche (Utz kann also seine 30 Euronen stecken lassen)
Trotzdem Danke an Utz !

Folgende Benutzer haben sich bei Bernd at Lokki für diesen nützlichen Beitrag bedankt:

Matthias Bug
21. Februar 2014
17:35
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Bernd at Lokki
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Fehlanzeige Frown
Im Grundbuch ist definitiv KEIN entsprechender Eintrag zu finden.
Bliebe als letzte Möglichkeit noch eine Akteneinsicht beim Amtsgericht (bevor wir diese “Schenkung mit Auflagen” endgültig in´s Reich der Märchen schicken)

Immerhin hat Utz seine 30,- € gespart
…und konnte so ein paar Äffchen in Borneo retten Smile

22. Februar 2014
10:08
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Utz-Heinrich Huppertz
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@Bernd, steht in Abteilung “Lasten und Beschränkungen” nix, ist auch nix.

22. Februar 2014
10:16
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Bernd at Lokki
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Ja., ich weiss – die Hoffnung, da noch etwas zu finden, ist gering.

Danke, Utz,
wenigstens haben wir die Äffchen gerettet..

26. Februar 2014
00:37
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Graham Tappenden
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Der B-Plan ist heute auf der Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses.  Beginn ist um 17.15 im großen Sitzungssaal.

26. Februar 2014
00:51
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Bernd at Lokki
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https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=LfyIfvCWq8Tp6Qn1Le.LbxGbw9WuCSj3Qm5HcvCWr8YmDOl7MfyJawHWsGSv4Rk4Te-Hd.CYt8WGJ

Beschlussvorlage des Magistrats VL-19/2014
Betreff: Bebauungsplanverfahren Nr. 19 „Neufeld“ – 1. Änderung
1. Beschluss des Entwurfes
2. Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
Federführung: Stadtplanung
BeratungsfolgeTermin Gremium Beschluss Abstimmung
Mo, 10.02.2014 18:00 Uhr Ausländerbeirat
Mi, 12.02.2014 17:45 Uhr Bau- und Umweltausschuss
Mi, 26.02.2014 17:15 Uhr Bau- und Umweltausschuss
Mi, 26.02.2014 19:00 Uhr Stadtverordnetenversammlung

27. März 2014
17:01
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Klaus Wiesner
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Der Bebauungsplanentwurf Nr.19 “Neufeld” liegt öffentlich im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. OG, Info-Center aus und kann während der Dienststunden eingesehen werden. (Auslegungszeitraum 25.03.2014 – 25.04.2014)

und auf der Website der Stadt

Anregungen und Bedenken können an den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, 61440 Oberursel (Taunus) bzw. an folgende Email-Adresse: Alexandra.schnabel@oberursel.de oder stadtentwicklung@oberursel.de gesandt werden.

29. März 2014
05:35
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Bernd at Lokki
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Hier die Kurzbeschreibung der derzeit ausliegenden Variante:

Drei Wohnbaugrundstücke zwischen 830 und 880 m² sowie die Erhaltung einer ca. 100 m² großen Grünfläche im Kreuzungsbereich zur Betonung der offenen Ecksituation. Die Grünfläche soll neu gestaltet und extensiv begrünt werden.

Ausser Fledermäuse, Vögel und Insekten sind auf der kleinen Fläche keine schützenswerten Tierarten zu erwarten.
Es gibt auf dem Gelände drei Eichen mit ca 60cm Durchmesser und zehn weitere Bäume mit einem Durchmesser von bis zu 40 cm.
Insgesamt gibt es auf dieser parkähnlichen Extensivrasenfläche 22 Bäume und zahlreiche weitere Gewächse. FFH- und Naturschutzgebiete in der näheren Umgebung werden jedoch durch den Wegfall dieser Fläche wahrscheinlich nicht beeinträchtigt.

Wandhöhe: max 7,00 m
Oberkante: max 9,00 m
Geschossflächenzahl: 0,4
Grundflächenzahl: 0,2
zweigeschossig + Staffelgeschoss
Walmdach, Satteldach, Zeltdach oder Firstdach bei max 22 Grad Dachneigung

Folgende Benutzer haben sich bei Bernd at Lokki für diesen nützlichen Beitrag bedankt:

Graham Tappenden
29. März 2014
05:54
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Bernd at Lokki
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Hier eine Skizze der zur Zeit ausliegenden Variante:

 

Meine Anmerkungen und Bedenken:

– Respektlosigkeit vor uraltem Baumbestand
– Vernichtung innerstädtischer Grünflächen
– Vernichtung sozialer Treffpunkte
– Zerstörung des Stadtbilds
– Masslosigkeit

Mein Gegenvorschlag:

29. März 2014
11:23
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Roland Ruppel
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Nee, dein Vorschlag gefällt mir nicht. Die Grundstücke wären zu klein, zu dicht bebaut , der Erlös für die Stadt zu gering und das mittlere schlecht zu erschließen . Und außerdem wird es auf den privaten , großen Grundstücken ganz bestimmt genug grün und Bäume geben, die vom Besitzer selbst gepflegt werden müssen, und nicht für viel Geld vom BSO .Es reicht schon, dass der kleine Zipfel unten an der Ecke übrig bleibt.

29. März 2014
12:21
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Bernd at Lokki
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….viel Geld vom BSO
Tja – bei der Einstellung können wir es mit dem Erhalt der letzten “heimeligen” Plätze ja so ziemlich vergessen (denn ohne einen minimalen Pflegeaufwand geht es in der Tat nicht)
…ausser über Patenschaften durch Nachbarn und anderen heimeligen Fans.

….der Erlös für die Stadt zu gering.
Kein Widerspruch – aber der erzielte Erlös von vielleicht 700.000,- ist hier von irgendwelchen Prestigeobjekten in Nullkommanix verbraten (während das exponierte Eckgrundstück die Passanten noch in Hunderten von Jahren erfreuen könnte)

….mittlere schwer erschliessbar
Zugegeben – die Bewohner des mittleren Hauses müssten von ihrem Auto zur Haustür 15 meter weiter laufen (es sei denn, man integriert eine Tiefgarage, was sich bei dieser Topografie leicht realisieren liese)

….privat bestimmt genug grün
Zunächst kommen ALLE alten Eichen mit ihren 60cm Stammdurchmesser erstmal weg (und mit Blick auf den Sandweg würde ich mich auf das private Grün auch nicht unbedingt verlassen)

Wenn es eine normale Baulücke wäre, würde ich Dir auch zustimmen
…aber hier handelt es sich um einen sehr aussergewöhnlichen “Zipfel” !

.
.
.
.
Aber das mit den unterschiedlichen Meinungen ist Demokratie (und als solches absolut OK)
Bin gespannt, was die anderen dazu schreiben (und welches demokratische Abstimmergebnis wir hier erzielen)
Smile

Für immer weg !
Hier ein Foto vom 07.06.2013:

29. März 2014
12:16
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Heinz Renner
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Hallo Bernd: BM Brum hat doch das Heimelige beim Treffen mit OB Feldmann/Ffm als Besonderheit von Oberursel herausgestellt. Vielleicht veranlasst dieser eine Aufstellung der verbliebenen heimeligen Plätze? Der Arbeitsaufwand ist begrenzt.
Betrachtet man den Pflegeaufwand isoliert, dann müsste man ausgehend von der Feststellung alle Grünflächen betonieren – auch den Alleenpark?
Solche Überlegungen können doch nicht ernst gemeint sein???

1. März 2014
12:40
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Bernd at Lokki
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Nun ja – da muss man fairerweise schreiben, dass Roland nicht vom Zubetonieren schrieb, sondern die Grünpflege dem künftigen Hausbesitzer überlassen wollte (wobei ein Riedberghaus auf der Ecke einem Zubetonieren optisch fast gleich käme)

 

Aber was konkret ist denn jetzt Deine Meinung dazu ?

a. Überhaupt keine Bebauung (jetziger Zustand)
b. Bebauung nur oben am Hang – um die Eichen und einen grossen Zipfel zu erhalten (mein Vorschlag)
c. Fast komplette Bebauung mit 100 qm “Zipfelchen” und Fällung aller Bäume (wie von der Stadt vorgeschlagen)
d. Komplette Bebauung ganz ohne “Zipfel” und Fällung aller Bäume (Roland?)
e. Beratungsbedarf (um über einen ganz anderen Vorschlag nachzudenken)
f. egal

 

Ich bin für
b. oder a. oder e.

 

29. März 2014
13:00
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Roland Ruppel
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Lt B plan darf die Ecke des unteren Grundstückes gar nicht bebaut werden, sondern muss vom Besitzer begrünt werden. Ich hoffe, dass keine Riedberghäuser kommen, da sich die sehr wohlhabenden Eigentümer sicherlich einen guten Architekten leisten können, der nicht nur auf den CAD fertig Knopf drückt. Außerdem hat die OBG mit meiner Wenigkeit und auch mit den anderen Fraktionen erreicht, dass max 2 Vollgeschosse gebaut werden dürfen

29. März 2014
14:04
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Bernd at Lokki
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“Ich hoffe…”
Etwas zu viel “Hoffnung” !?
Ich hatte wie bereits geschrieben auch “gehofft”, dass der Besitzer den Sandweg nicht so einengen würde, wie dies vor wenigen Tagen tatsächlich geschah

“Lt B plan darf die Ecke des unteren Grundstückes gar nicht bebaut werden….”

Hmm – das untere rosa gefärbte Haus steht doch genau dort zwischen Eichen und Kiefern ?

29. März 2014
14:22
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Roland Ruppel
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Du kannst doch nicht immer jeden Baum retten wollen .Und die rosa Fläche zeigt nur an, in welchem Bereich gebaut werden darf. Wie das Haus letztendlich platziert ist, entscheidet der Bauherr . Dem Bua sollten die entwürfe vorher vorgelegt werden. Doch an der Architektur letztendlich, kann auch der Bua nichts rütteln, wenn die Umrisse des Bebaungsplanes eingehalten werden.

29. März 2014
15:36
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Bernd at Lokki
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“Du kannst doch nicht immer jeden Baum retten wollen”
Ich versuche nicht, JEDEN Baum zu retten !
Ganz im Gegenteil – ich verheize jedes Jahr drei Bäume.
Es geht hier um die “Situation” (das “Heimelige” mitten in der Stadt)

Rosa…
Eben – der Bauherr kann innerhalb der rosa Fläche machen, was er will (solange er sich an Vorgaben wie GRZ, GFZ usw hält)

29. März 2014
19:33
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Roland Ruppel
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Keine 200 m weiter ist der heimelige Wald und auch der Maasgrund .Ausserdem ist das Gelände nicht mitten in der Stadt


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