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Bebauungsplan Nr. 19 "Neufeld"
Tags:Neufeld
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29. März 2014
11:08
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Roland Ruppel
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Die kahle Fläche des Epinayplatz könnte man mit etwas grün noch aufwerten, um mehr Heimeligkeit zu schaffen: Rasenfläche um den Brunnen und um die Pyramide wären ein Anfang. Weiterhin könnte man auch den sogenannten chopin Platz ähnlich aufwerten.

30. März 2014
11:24
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Bernd at Lokki
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Uii – über den Epinayplatz wurde hier in “Orscheler Ding” noch nie diskutiert.
Daher eröffnete ich ein neues Thema:

https://www.facebook.com/groups/355939894492797/permalink/607780585975392/

 

Zurück zum Thema:

a. Überhaupt keine Bebauung (jetziger Zustand)
b. Bebauung nur oben am Hang – um die Eichen und einen grossen Zipfel zu erhalten (mein Vorschlag)
c. Fast komplette Bebauung mit 100 qm “Zipfelchen” und Fällung aller Bäume (wie von der Stadt vorgeschlagen)
d. Komplette Bebauung ganz ohne “Zipfel” und Fällung aller Bäume (Roland?)
e. Beratungsbedarf (um über einen ganz anderen Vorschlag nachzudenken)
f. egal

3. April 2014
08:58
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Bernd at Lokki
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Auf oberursel.de wird ein “Leitbild” veröffentlicht.
Dort steht unter anderem:
5.1.3.
Im Innenstadtbereich sind Grünflächen zu pflegen und zu
erweitern…..

Toll, wie man sich in dieser Stadt an seine eigenen Leitbilder hält Frown

3. April 2014
09:01
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Heinz Renner
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.. daran kann sich keiner mehr erinnern: Stammt ja aus dem Jahre 2008!

9. Juli 2014
19:58
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Bernd at Lokki
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Stadt Oberursel (Taunus)-Stadtplanung Aktenzeichen: 61-611 sc
BESCHLUSS-VORLAGE Wahlzeit 2011-2016 v. 16.06.2014 VL-106/2014

Beratungstermine:
30.06.2014 : Magistrat
07.07.2014 : Ausländerbeirat
09.07.2014 : zur Information Bau- und Umweltausschuss
24.07.2014 : Stadtverordnetenversammlung

Betreff:
Bebauungsplan Nr. 19 „Neufeld“ – 1. Änderung
1. Entscheidungen über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 und § 13 (2) und (3) BauGB
2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
3. Satzungsbeschluss gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO)

Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:

1. Entscheidungen über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB sowie aus der Beteiligung i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 und § 13 (2) und (3) BauGB:
Über die im Bebauungsplanverfahren Nr. 19 „Neufeld“–1. Änderung geäußerten Anregungen wird entschieden wie in der Anlage 1 aufgeführt.

2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB:
Der Bebauungsplan Nr.19 „Neufeld“–1. Änderung mit Begründung und Anlagen wird als Satzung beschlossen wie in der Anlage 2 aufgeführt.

3. Satzungsbeschluss gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO)
Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen unter dem Teil B der textlichen Festsetzungen werden gemäß § 81 HBO als Satzung beschlossen, wie in der Anlage 2 aufgeführt. Sie werden als bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 (4) BauGB Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 19„Neufeld“–1. Änderung.

Der Ausländerbeirat ist zu informieren.

Sachbericht:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 26.02.2014 die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 19 „Neufeld“–1. Änderung (Beschlussvorlage VL-19/2014) beschlossen. Das Ziel des
Verfahrens ist die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung von drei Wohnbaugrundstücken im Sinne der Innenentwicklung zu schaffen. Als Grundlage hierfür dienten die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2013 in der das Bebauungskonzept für das städtische Flurstück (Beschlussvorlage VL-18/2013) und die Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 Neufeld in einem Teilbereich, sowie die Abgrenzung und Bezeichnung des Bebauungsplans (Beschlussvorlage VL-24/2013) beschlossen wurden.

Verfahren:
Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13 a BauGB durchgeführt (Bebauungspläne zur Innenentwicklung). Die Offenlage des Bebauungsplans und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fanden gleichzeitig vom 25.03. bis 25.04.2014 statt. Während der Offenlage gingen Stellungnahmen von Seiten der Träger öffentlicher Belange ein.

Themen, die von Seiten der Träger öffentlicher Belange angesprochen wurden, sind:
Konkretisierungen zu bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Festsetzungen, Schutz von Bäumen, Artenschutz (Nisthilfen für Fledermäuse) und Altlastenverdacht.
Von Seiten der Öffentlichkeit gab es im Verfahren keine Anregungen. Bereits im Frühjahr 2013 wurden zwei Bürgerdialoge durchgeführt.
Belange der Anwohner wurden im Rahmen der Bürgerdialoge diskutiert und soweit möglich bereits in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden als Hinweise oder Konkretisierungen in die textlichen Festsetzungen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Änderungen, die eine erneute Offenlage des Bebauungsplans begründen, mussten nicht vorgenommen werden.
Aufgrund einer Mitteilung aus dem Bau- und Umweltausschuss, die auf
eine evtl. Bodenkontamination auf dem Grundstück hinwies, wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt, die den oben angesprochenen Verdacht ausgeschlossen hat.
Es sind somit mit hinreichender Sicherheit keine Gefährdungen für das Grundwasser und den Menschen zu erwarten. Für alle Proben erfolgte eine Einstufung in die Einbauklasse ZO (Zuordnungswert 0, von insgesamt fünf Zuordnungswerten). Somit ist das Material uneingeschränkt einbaufähig. Die Bodenuntersuchung ist nicht Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Die Anregung des Bau- und Service Oberursel als interne Stellungnahme zu einer geplanten Kanalleitung wird berücksichtigt und in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Kanalleitung ist an die östliche Grundstücksseite zu verlegen und über ein Leitungsrecht auf einer privaten Parzelle zu sichern. Die Grundzüge der Planung sind dabei nicht betroffen.

Weiteres Vorgehen:
Der Verkauf der drei gebildeten Baugrundstücke war Gegenstand eines Bieterverfahrens der Stadt Oberursel. Das Bieterverfahren ist abgeschlossen, für alle Grundstücke wurden Gebote abgegeben.
Mit einem Verkauf der Grundstücke ist noch im Sommer 2014 zu rechnen. Eine Bebauung der Grundstücke kann ab Herbst / Winter 2014 erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Auswirkungen auf die Familienfreundlichkeit:
keine

Richter

Anlagen:
Anlage 1:
Entscheidungen über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 und § 13 (2) und (3) BauGB

Anlage 2:
Bebauungsplan Nr. 19 „Neufeld“ 1. Änderung mit Planfassung (Planfassung im Maßstab 1:500 liegt nur der Originalvorlage bei),
Textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlage mit Stand vom 10. Juni 2014

Hans-Georg Brum
Bürgermeister

https://oberursel.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol1NkyIjvIWsHTs4Qo0Le-Ie1CXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Beschlussvorlage_des_Magistrats_VL-106-2014.pdf

9. Juli 2014
20:11
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Bernd at Lokki
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Anlage 1:
Entscheidungen über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 a (2) Nr. 1 und § 13 (2) und (3) BauGB

https://oberursel.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MnzMaxDZw8Up4Si2Se5GJ

Anlage 2:
Bebauungsplan Nr. 19 „Neufeld“ 1. Änderung mit Planfassung (Planfassung im Maßstab 1:500 liegt nur der Originalvorlage bei),
Textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlage mit Stand vom 10. Juni 2014

https://oberursel.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayEYv8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIguDWtAWv4Qm0Le.MavCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Anlage_2-1_-_Bebauungsplan_Nr._19_-_1._Aenderung.pdf

In der og. Beschlussvorlage steht unter “Verfahren”, dass es “von Seiten der Öffentlichkeit im Verfahren keine Anregungen gab.”

Das ist doch ein Scherz – oder ?


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