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09:25
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29. November 2012
GRÜNER Grundsatz ist immer, eher verdichtend zu bauen, als viel Fläche für wenige Häuser zu verbrauchen. Bezogen auf den Altkönigsportplatz hat die Stadtverordnetenfraktion beschlossen, von dieser Haltung ein wenig abzuweichen, da dies dem Gebietscharakter eher entspricht. Aus diesem Grund tragen wir die im Bauausschuss diskutierte Reduzierung der Ausnutzung mit.
Wenn ich jetzt Bernd's Skizze anschaue, frage ich mich wie “verdichtend” auf dem Plan ausgesehen hätte, ohne die Reduzierung der Nutzung.
--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
09:27
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29. November 2012
Heute ist auch einen Artikel in der TZ: Altkönigsportplatz: Grüne wollen Eichen schützen
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Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
13:44
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1. Februar 2014
@ Bernd: Die GRZ gibt (noch) 0,3 vor. Die blauen Baufenster dürfen zudem nicht überschritten werden. Beide Festlegungen gelten gleichzeitig, dh im Bereich des WA1 (Einzelhäuser) ist das Baufenster grosszügig bzgl der Platzierung der Häuser, die GRZ von 0,3 darf nicht überschritten werden.
@ Graham Tappenden: Die GRZ soll von 0,3 auf 0,25 gesenkt werden (GFZ auf 0,5). Die Skizze gibt noch die GRZ 0,3 wieder. Mehr Verdichtung war nie vorgesehen.
20:57
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3. Dezember 2012
Stimmt, die blauen Linien dürfen nicht überschritten werden.
Stört aber nicht weiter, da sie sehr großzügig bzw investorenfreundlich festgelegt wurden
Euer scheinbar großzügiges Geschenk mit dem Grünstreifen entlang des Urselbachs ist auch lustig, denn dafür habt ihr den Bewohnern den Garten geklaut.
Es hat sich nichts geändert (nur die Farben getauscht)
Die Häuser rücken keinen Meter weiter weg vom Mühlgraben als in den vorangegangen Plänen – ganz im Gegenteil:
Grahams Foto aus dem Thema riedberghaeuser-am-schwimmbad macht deutlich, was den Wanderern entlang des Mühlgrabens künftig blüht:
21:33
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29. November 2012
Vielleicht haben die BUA-Mitglieder bei ihrer nicht-öffentlichen Ortsbegehung auch die Häuse gegenüber angeschaut?
Folgende Benutzer haben sich bei Graham Tappenden für diesen nützlichen Beitrag bedankt:
Bernd at Lokki--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
10:03
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12. Februar 2013
Sie sehen hier die aktuelle Tagesordnung des gewählten Sitzungstermins.
Sitzung: Bau- und Umweltausschuss
Termin: Do, 06.02.2014 17:15 Uhr
Ort: Rathaus Oberursel
61440 Oberursel (Taunus)
– Großer Sitzungssaal –
Einladung: Bekanntmachung (aktualisiert: 31.01.2014) (77 KB)Tagesordnungspunkte:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Mitteilungen des Magistrats2. Bebauungsplanverfahren Nr. 218A „Altkönigstraße/ Steinmühlenweg/ Else-Kröner-Straße“
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Beschluss zur Bezeichnung und Abgrenzung des Plangebiets
Beschluss über die Ziele des Verfahrens
Beschluss des Entwurfs
Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)3. Anfragen und Hinweise
Sie sehen hier die aktuelle Tagesordnung des gewählten Sitzungstermins.
Sitzung: Stadtverordnetenversammlung
Termin: Do, 06.02.2014 19:00 Uhr
Ort: Rathaus Oberursel
61440 Oberursel (Taunus)
– Großer Sitzungssaal –
Einladung: Bekanntmachung (exportiert: 30.01.2014) (72 KB)Tagesordnungspunkte:
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
Wahlen
1. Wahl der Schriftführer/innen und der Stellvertreter für die städtischen Gremien
A) Fragestunde gemäß § 10 GOStvVersammlung
1. Grundstücksverkäufe I
2. Grundstücksverkäufe II
B) Mitteilungen
1. Mitteilungen des Magistrats
1.1 Bürgerempfang 2014
C) Berichte
1. Berichte aus den Ausschüssen
2. Bericht des Vorsitzenden des Ausländerbeirates der Stadt Oberursel (Taunus)
D) Vorlagen des Magistrats
Tagesordnung I
1. Änderung der Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten2. Bebauungsplanverfahren Nr. 218A „Altkönigstraße/ Steinmühlenweg/ Else-Kröner-Straße“
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
Beschluss zur Bezeichnung und Abgrenzung des Plangebiets
Beschluss über die Ziele des Verfahrens
Beschluss des Entwurfs
Beschluss zur Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Tagesordnung II
3. Grundstücksgeschäft
3.1 Verlängerung eines Erbbaurechtsvertrages
E) Vorlagen der Ausschüsse
F) Anträge
1. DOSSIER 2014 Die Altlast in der Eppsteiner Straße in Oberursel
G) Anfragen gemäß § 9 GOStvV
aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung
00:26
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29. November 2012
Heute in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss gab es ein Änderungsantrag von SPD/Grünen, die dann durch Modifikationen durch die CDU und Unterstützung der FDP als “Konsensantrag” bezeichnet wurde. Die OBG stimmte dagegen.
Die Offenlegung verschiebt sich dadurch und wird voraussichtlich ab dem 25. März sein.
Folgende Änderungen wurden heute beschlossen:
- Die GRZ und GFZ Werte für die Reihenbebauung wurden auf 0,25 / 0,5 verringert. Für die Stadtvillen bleiben Sie auf 0,3 / 0,6.
- Die Staffelgeschosse der Stadtvillan an der Altkönigstraße werden straßenseitig um 1,5m zurückgesetzt. Sie können individuell gestaltet werden. (Nicht teil der Änderung aber trotzdem Interessant war die Information, dass die Stadtvillen auf 2 Geschösse beschränkt sind)
- Die Zahl der Baugrundstücke im nördlichen Teil des Sportplatzes wird um 1 bis 2 reduziert. Der vorhandene ältere Baumbestand bleibt dadurch erhalten und wird der Grünfläche zugeschlagen.
- Das Baufenster für die beiden Häuser, die am Ende des Wenehammers liegen, wird so gestaltet, dass der Mindestabstand zu den Häusern Altkönigstraße 73-77 ca. 10m beträgt.
- Der zum Werkgraben führenden Trennkanals wird so gelegt, dass die große Eiche umgangen wird.
- Die zu befestigende Breite des Fuß- und Radweges, der vom Wendehammer abzweigt, wird von 5m auf 3m reduziert, mit 1m Grünfläche auf jede Seite
- Bei der Planung wird beachtet, dass größere Bäume, die sich nicht mehr als 1-2m von den Plangebietsgrenzen entfernt befinden, zu erhalten sind, soweit dies möglich ist. Mit den Grundstücksinteressen soll verhandelt werden, ob sie die Bäume auf dem Grundstück wünschen bzw. akzeptieren.
Folgende Benutzer haben sich bei Graham Tappenden für diesen nützlichen Beitrag bedankt:
Klaus Wiesner--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
00:38
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2. August 2013
Der Bebauungsplan war nicht mehr zu verhindern. Aber es wurde zum Glück doch wenigstens etwas Schadenbegrenzung erreicht. Die Abstände verringern sich, die Staffelgeschosse werden zurückgesetzt, die Bebauung kann individuell sein, es gibt höchstwahrscheinlich 2-3 Grundstücke weniger und es bleibt ein größerer, alter Baumbestand erhalten.
11:27
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3. Dezember 2012
Die Taunuszeitung berichtete am 08.02.2014 unter Alte Bäume sollen geschützt werden, dass unsere Parlamentarier den Baumbestand im nördlichen Teil des 2,1 Hektar grossen Altkönigsportplatzes „soweit wie möglich“ erhalten möchten. Auch eine große alte Eiche an der Böschung solle stehen bleiben.
Rund 20 Einfamilien- und vier Mehrfamilienhäuser sollen dort entstehen. Bis auf die OBG hätten alle Fraktionen dem Start des B-Planverfahrens zugestimmt.
Die OBG habe dargelegt, dass die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf zur Finanzierung des Hallenbadbaus nicht mehr benötigt werden, da nach Auskunft der Stadt bereits Einnahmen von 9,5 Millionen Euro durch den Verkauf anderer Grundstücke erzielt worden seien.
2012 – also noch zurzeit der Koalition aus SPD, Grünen und OBG – habe es eine Liste mit Flächen gegeben, von denen bereits drei verkauft seien. Allein der Verkauf des ehemaligen Schwimmbadparkplatzes hätten 7,5 Millionen eingebracht.
Die Stadt rechne noch in diesem Jahr mit weiteren 4,2 Millionen Euro aus Grundstücksgeschäfte von dieser Liste (Brüder-Grimm-Straße, St.-Hedwigs-Weg, An den Drei Hasen).
Das Hallenbad solle samt Planung, Parkplatz und Schallschutz circa 14 Millionen Euro kosten.
Bis auf die OBG seien sich alle Fraktionen einig gewesen, dass es “nicht mehr um die Frage, ob der Platz, sondern wie er bebaut wird“ ginge, wobei das Umfeld an der Altkönigstraße die Leitlinie für die geplante Bebauung gewesen sei.
Im weiteren Verlauf der Diskussion seien Grundflächen- und Geschossflächenzahl reduziert worden
…und im nördlichen baumbestandenen Teil des Plangebiets, wo das Gelände ansteigt, sollen ein bis zwei Baugrundstücke weniger ausgewiesen werden. (aber auch auf dem restlichen Grundstück solle “jeder Baum, der erhalten werden kann, stehen bleiben.“
Die TZ berichtete, dass zunächst 37 Bäume auf dem Sportplatz gefällt werden sollten (und vermutete, dass Anwohner und vermutlich auch die Mitglieder der OBG genau hinsehen werden, wenn in Kürze die Fällarbeiten beginnen)
Vom 25. Februar bis zum 15. März werde der Bebauungsplanentwurf Nr. 218A „Altkönigstraße/Steinmühlenweg/Else-Kröner-Straße“ offengelegt, so dass Bürger ihre Einwände gegen das Bebauungskonzept vorbringen können.
18:21
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3. Dezember 2012
Ich war heute und gestern bereits mehrfach dort, um nach ersten Anzeichen für den Beginn der Baumfällarbeiten Ausschau zu halten.
Die Zeit ab 25.Februar werde ich auf jeden Fall nutzen, um “meinen Einwand” (der zu geringe Abstand zwischen hinterer Häuserreihe und Mühlgraben aufgrund zu kleiner Gärten ) vorzubringen.
Auch sehe ich eine Diskrepanz zwischen “Umfeld an der Altkönigstraße” und der tatsächlich dort möglichen Bebauung (siehe auch Redebeitrag von Jens Uhlig)
Darüber hinaus plädiere ich dafür, den Hang am Mühlgraben komplett unversehrt zu lassen (wenn da schon unbedingt ein Abwasserrohr hin muss, soll es halt bebohrt statt gegraben werden)
Muss da jetzt eigentlich jeder Bürger, der Einwände hat, persönlich in´s Rathaus ?
Oder genügt ein Anruf, eine Mail oder gar ein Forumseintrag wie dieser ?
19:31
10. Februar 2013
Nach guter alter juristischer Art bietet sich mit Blick auf Deine Frage folgender Text an: Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung verfolgendie Beiträge in facebook und BrunnenTreff. Davon ausgehend dürfen wir davon ausgehen, dass auf diesen Plattformen vorgebracht Einwände nicht zusätzlich ggü. der Stadtverwaltung vorgebracht werden müssen, so auf diese Notiz keine Reaktion erfolgt.
Was hältst Du davon, wenn wir in Verbindung mit einem Spaziergang den derzeitigen Baumbestand mittels Fotos dokumentieren?
20:52
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2. August 2013
22:10
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3. Dezember 2012
22:15
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3. Dezember 2012
Heinz schrieb:
….dass …. Einwände nicht zusätzlich ggü. der Stadtverwaltung vorgebracht werden müssen, so auf diese Notiz keine Reaktion erfolgt.
Hmm
Was passiert denn überhaupt mit den Bürgereinwänden ?
Wie wird darauf reagiert ?
Sammelt man die einfach nur und legt sie dann auf die Ablage ?
Bewirken die etwas ? Wenn ja, was ?
23:25
10. Februar 2013
Interessant an der Drohung bzgl der Androhung des Hausfriedensbruchs bzgl. der Villa Gans ist, wer diese Drohung ausgesprochen hat. Es war nicht der Eigentümer! Und wo ist der Zutritt zum offenen Altkönigsportplatz verboten???
Es kann doch nicht sein, dass in Oberursel eine Stimmung entsteht, in der schon Bürger Bedenken haben, einen der Stadt gehörende Sportplatz zu betreten?
Wie ist die Haltung der Politik und insbesondere der Fraktionen? Schweigen???
23:23
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3. Dezember 2012
Doch. Die neuen großformatigen Hinweisschilder an den Toren zum Park der Villa Gans sind mit “Die Eigentümerin” unterschrieben
…aber das ist ein anderes Thema
Ist ja eigentlich auch normal, dass man nicht über fremde Grundstücke latscht (mag ich bei uns zuhause ja auch nicht)
…aber irgendwie haben Sportplatz und Park der Villa Gans auch so einen halböffentlichen Charakter ?
23:35
10. Februar 2013
Der Sportplatz ist keine Baustelle! Und er gehört noch der Stadt!
Ist der Zutritt des öffentlichen Geländes jetzt verboten?
Ich werde mir das mal anschauen.
ÜBRIGENS ist die abgesicherte Baustelle der kleinste Teil des Parkgrunstücks der Villa Gans. Und warum jetzt die Verbotsschilder. Kein gutes Ohmen seitens der neuen Nachbarn!
15:24
10. Februar 2013
15:30
10. Februar 2013
17:09
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29. November 2012
Die Bäume waren schon mit den Punkten gekennzeichnet als ich am 2.2. dort fotografiert habe – 4 Tage vor der Stadtverordnetenversammlung.
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Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
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