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Bebauungsplan Nr. 218A "Altkönigstraße/Steinmühlenweg/Else-Kröner-Straße"
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12. Februar 2014
12:07
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Heinz Renner
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Dann wollen wir mal beobachten, welche Bäume aufgrund der neuen Entscheidungen nach der Begehung stehen bleiben?????
Nebenbei: Mich würde mal interessieren, wieviel Bäume seit 2009 – also vor Beginn der Rodungsaktionen für den Hessentag – in Oberursel gefällt wurden??

20. Februar 2014
20:05
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Michael von der Linde
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Hallo zusammen,

heute abend fielen mir Halteverbotsschilder auf dem Parkstreifen neben dem Altkönigsportplatz auf (zwischen Steinmühlenweg und der Einfahrt Altkönigstr. 73-77). Das Halteverbot gilt ab kommenden Montag, 24.02.2014. Neben dem Parkstreifen stehen auf dem Sportplatz diverse Bäume. Aus Erfahrung weiß ich, dass das Aufstellen von Halteverbotsschildern auch der Beginn von Baumarbeiten sein kann.

Weiß jemand, ob am Montag die Baumfällarbeiten auf dem Altkönigsportplatz beginnen?

Allerdings finden an der Ecke Altkönigstr./Steinmühlenweg z. Zeit auch wieder Tiefbauarbeiten statt (Kanalisation?). Hoffentlich sind die der Grund.

 

24. Februar 2014
09:10
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Michael von der Linde
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Ok, hat sich erledigt.

Die Baumfällarbeiten haben heute morgen an der Einfahrt des Altkönigsportplatzes begonnen. Als erstes mussten die dort stehenden hohen Kiefern dran glauben.

Die Kiefern waren nicht wie die meisten anderen Bäume mit einem Strich, sondern mit einem Punkt markiert. Da dachte ich zunächst, dass sie eventuell vom Fällen verschont bleiben. Leider falsch gedacht.

Ich finde es extrem schade, da gerade die hohen und mächtigen Bäume des Altkönigsportplatzes ein besonderes Wahrzeichen des Platzes und der Umgebung waren.

24. Februar 2014
10:00
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Bernd at Lokki
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Als ich heute früh Gassi war, lagen schon die ersten Bäume
…und der dichten Hecke ging´s gerade an den Kragen.

24. Februar 2014
10:05
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Nicole Santos
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:,-(

24. Februar 2014
23:19
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Graham Tappenden
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Ich war heute unterwegs und habe gegen 10 Uhr und 14 Uhr Bilder gemacht.

Hier sind zwei Fotos, die ich kurz vor 14 Uhr aufgenommen habe:

altkoenigsportplatz-baeume-24022014b.jpg

25. Februar 2014
02:51
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Bernd at Lokki
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Aha – “Mäharbeiten” nennt man das jetzt Smile
Na ja – eigentlich gar nicht zum Lachen Frown

25. Februar 2014
17:03
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Roland Ruppel
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Die Mehrheit wollte es so.

28. Februar 2014
20:35
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Graham Tappenden
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Der Bebauungsplan war am Mittwoch wieder Thema in der Stadtverordnetenversammlung.

Ursprünglich sollte er als TOP 5.1 “Verkauf von Wohnbaugrundstücken in der Gemarkung Oberursel, Flur 78” in nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden, Andreas Bernhardt (OBG) beantragte jedoch die Verlegung in die öffentliche Sitzung.  Der Antrag wurde einstimmig angenommen.  Als der TOP dann in der öffentlichen Sitzung behandelt wurde, verließ Dr. Eggert Winter (SPD) mit Hinweis auf § 25 HGO den Saal.

Aufgrund der Änderungen nach der letzten BUA Sitzung ist die Ausnutzung zurückgenommen worden, die Höhe der Gebäuden sind begrenzt, aber der Erhalt der Baumbestand bei “größeren Bäumen, die sich nicht mehr als 1-2m von den Plangebietsgrenzen entfernt befinden” macht die Stadt an einem Standort Probleme.

Es trifft die Grundstücke 7, 8 und 9 – wenn ich richtig verstanden habe sind diese in der nördlichen Ecke neben dem Steinmühlenweg und Bachpfädchen.  Hier stehen eine Kastanie und eine Eiche, die stehen bleiben sollen.  Jedoch bedeutet dies eine Änderung der Planung, z.B. eine Reduzierung der Anzahl der Grundstücke von 3 x 500qm auf 1x 700qm & 1x 800qm.

Bürgermeister Hans-Georg Brum betonte, dass der Plan trotzdem beschlossen werden soll, denn sonst würde alles 6 bis 7 Wochen nach hinten verschoben werden.  “Für die Stadt geht es hier deutlich um Geld” hat er gesagt.

Da die Bäume später auf den Grundstücken der Käufer stehen werden, stellte Eva-Maria Kuntsche (FDP) die Frage was die Käufer daran hindern würde, die Bäume später zu fällen.  Arnold Richter erklärte, dass durch die Festschreibung im B-Plan die Käufer dafür eine Befreiung im Rathaus beantragen müsste.

Joachim Krahl (Bündnis 90/Die Grüne) fragte warum man das Grundstücksteil mit den Bäumen nicht als städtischen Grundstück läßt, zu dem Hr. Brum antwortete es wäre ein Problem, weil man dann ein großes Stück des Grundstücks nicht verkaufen könnte.

Frank Böhme (Bündnis 90/Die Grüne) schlug vor die Grundstücke 7 bis 9 aus dem Bieterverfahren herauszunehmen und diese nochmal im BUA zu besprechen.

Hierzu herrschte allgemeine Zustimmung, so dass es zu einer Abstimmung kam.  Vor der Abstimmung regte Andreas Bernhardt an, den Beschluß (mit Änderungen) laut vorzulesen, weil die Beratung jetzt auch öffentlich stattgefunden hat.

Dr. Christoph Müllerleile las den Beschluß vor.  Das ging sehr schnell, aber wir haben so viel wie möglich mitgeschrieben Wink

Verkauft wird im Bieterverfahren mit einem Mindestpreis von 900EUR/qm.  Es soll an den Höchstbieter verkauft werden, pro Haushalt darf nur 1 Grundstück verkauft werden.  Ein Wohngebäude ist innerhalb 2 Jahren auf dem Grundstück zu errichten.  Es soll möglichst ein Anschluß an das Fernwärmesystem vorgeschrieben werden.  Der Magistrat kann vom Höchstbieter abweichen, wenn es Bedenken wegen der Gestaltung oder Finanzierung gibt.  Die Käufer haben 1 Jahr Rücktrittsrecht für den Fall, dass Abfall der Klasse Z im Boden entdeckt wird, bzw. die Stadt übernimmt in diesem Fall die Entsorgungskosten.

(Falls der letzten Absatz Fehler beinhaltet, wäre es schön wenn einem Mitglied vom BUA mich korrigieren würde!)

Bei der Abstimmung stimmten CDU, SDP, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke für den Beschluß, die OBG stimmte dagegen.

 

13. März 2014
01:58
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Bernd at Lokki
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http://www.oberursel.de/stadtleben/oberursel/bebauungsplaene/

Zitat:
Auf der Seite “Bebauungspläne” bieten wir Ihnen während der Auslegungsfristen die Unterlagen als PDF-Dokumente zum Download an.
Zitat Ende

Sollten hier nicht ” im Rahmen der Beteiligungsverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung)” Informationen hinterlegt sein, die einen Einblick in die Planung geben ????

Wenn ich mich recht erinnere, läuft die Frist für Einsprüche am Freitag ab !!!!!

Ich hab´s leider auch noch nicht geschafft (und bis Freitag wird es knapp)

Daher hier noch einmal meine Kritik:
Die Grundstücke zum Bachpädsche (historischer Mühlgraben) haben kaum Gartenfläche (d.h. die Gebäude stehen trotz des grünen Schutzstreifens sehr dicht am Mühlgraben)

13. März 2014
23:45
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Graham Tappenden
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In der BUA-Sitzung am 6. Februar wurde bekanntgegeben, dass die Offenlegung verschoben wird.

Voraussichtlich erfolgt dies jetzt vom 25.3. bis zum 25.4., ggf. noch später wegen den Osterferien.

Vielleicht kann Christof Fink oder Roland Ruppel sagen ob dies noch aktuell ist.

13. März 2014
23:47
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Bernd at Lokki
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Puuh – “Glück” gehabt (hätt´s morgen eh nicht geschafft)

26. März 2014
09:38
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Bernd at Lokki
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26. März 2014
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Bernd at Lokki
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Wie muss ich denn bitte abstimmen, wenn ich sowohl “A” als auch “B” oder “C” Sch…. finde ????

26. März 2014
21:34
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daniela schumbert
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Hihi enthalten ist ja keine Option Wink

26. März 2014
22:09
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Bernd at Lokki
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Hihi – eigentlich sollten diese Darstellungen ja “politische Entscheidungsprozesse für den Bürger nachvollziehbar machen und für mehr Verständnis und Akzeptanz von Entscheidungen der Gremien werben”

Komisch, dass das bei mir gerade das Gegenteil zu bewirken scheint Frown

26. März 2014
22:14
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daniela schumbert
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Ich hab gerade Barth deckt auf gesehen, der sollte mal nach orschel kommen

1. April 2014
16:47
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Klaus Wiesner
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Der Bebauungsplan Nr.218A (“Altkönigstraße / Steinmühlenweg / Else-Kröner-Straße”) kann in der Zeit vom 01.04.2014 bis 05.05.2014 (einschließlich) im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Rathausplatz 1, Gebäude A, 4. OG, Info-Center, während der Dienststunden eingesehen werden oder auch auf der Website der Stadt.

Anregungen an: Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus), Geschäftsbereich Stadtentwicklung, z. Hd. Frau Back, Rathausplatz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
oder an folgende E-Mail-Adresse: evamaria.back(at)oberursel.de bzw. stadtentwicklung(at)oberursel.de

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Neuordnung der Sportplatzfläche an der Altkönigstraße durch die Entwicklung eines attraktiven, durchgrünten Wohnquartiers und somit die Fortentwicklung des bereits begonnenen Neubaugebiets auf dem ehemaligen Parkplatzbereich des Schwimmbads. Zudem erfolgen die Sicherung der wertvollen Grünstruktur im Norden des Plangebiets, die Erhaltung der Böschung und der wertvollen Grünstruktur im Osten des Plangebiets.

Folgende Festsetzungen sind Gegenstand des Bebauungsplanentwurfs:

  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets mit einer Bebauung von 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das Staffelgeschoss um mind. 1m gegenüber allen Außenwänden bzw. um mind. 1,5m gegenüber der straßenseitigen Außenwand (im Teilbereich WA1) zurück treten muss.
  • Zulässig sind freistehende Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten im Teilbereich WA2 (Else-Kröner-Straße – Einzelhäuser) und max. 3 Wohneinheiten im Teilbereich WA1 (Altkönigstraße – Stadtvillen).
  • Teilbereich WA1 (Altkönigstraße – Stadtvillen): GRZ 0,3 und GFZ 0,6, Wandhöhe von max. 9,6m und Höhe der Oberkante (Firsthöhe) von max. 11,1m, keine Bauweise festgelegt, da hier einzelne Baufenster festgesetzt sind und die Anordnung der Gebäude hinreichend bestimmt ist.
  • Teilbereich WA2 (Else-Kröner-Straße – Einzelhäuser): GRZ 0,25 und GFZ 0,5, Wandhöhe von max. 9,3m und Höhe der Oberkante von max. 10,1m, Festlegung einer grundstücksübergreifenden überbaubaren Fläche mit einer Tiefe von 14m und gleichzeitig Begrenzung der Gebäudelänge auf max. 14m.
  • Planung von 20 Baugrundstücken im Teilbereich WA2, zudem Erhaltung von Bäumen und Einschränkung der überbaubaren Fläche.
  • Festsetzung der Anpflanzung von mind. einem Laubbaum je Baugrundstück.
  • Planung einer Fußwegverbindung zwischen Altkönigstraße und Else-Kröner-Straße (neue Erschließungsstraße).
  • Planung einer öffentlichen Grünfläche mit einer Tiefe von 1,5m zwischen dem Neubaugebiet und den bestehenden Wohngebäuden. 

Quelle: Stadt Oberursel, Bebauungsplan Nr. 218A “Altkönigstraße / Steinmühlenweg / Else-Kröner-Straße


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