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25. April 2013
Bebauungsplanverfahren
Das Bebauungsplanverfahren ist strikt im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt.
(Nachdem ich lernen musste, dass formaljuristisch sogar ein Bedeutungsunterschied zwischen “feststellen” und “festlegen” besteht, ist das hier ein starke Vereinfachung. Für Detailfragen und korrekte Anworten bitte das Info-Center der Stadtentwicklung (Rathaus, 4.Stock) kontaktieren.)
Wikipedia meint sogar:
“Interessen und Gesetze sind so vielfältig und umfangreich, dass es kaum Spielraum für freie planerische Entscheidungen gibt; eine Planung, wie sie vom Laien meist verstanden wird, findet eigentlich nicht statt. Vielmehr handelt es sich um einen Mediationsvorgang und das Ergebnis ist immer ein Kompromiss (s. Kritik). “
und sagt darüber hinaus:
“Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.
…
Ein wichtiger Grundsatz laut Baugesetzbuch ist, im Rahmen der Planung die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Eine nicht korrekte oder gewissenhafte Befolgung dieser Vorgabe kann zur teilweisen oder völligen Ungültigkeit eines Bebauungsplanes führen.
…
Im Grunde werden dabei alle bekannten Sachverhalte, die für die Bebauung und Nutzung einer Fläche von Belang sind, zu Papier gebracht. Hierzu gehören alle involvierten Interessen und ein Großteil der gesetzlichen Regelungen.” (1)
Anmerkungen:
Die Stadtverordnetenversammlung muss viermal zustimmen.
Eine einzige Ablehnung genügt, um das Verfahren komplett zu beenden.
Die Bürger haben zweimal die Möglichkeit ihre Anregungen einzubringen:
- bei der “Frühzeitigen Beteiligung” und
- bei der “Öffentlichen Auslegung”
“Träger öffentlicher Belange” sind andere Ministerien z.B. Denkmalschutz oder Verbände z.B. BUND.
“Der Vorentwurf umfasst entweder ein Konzept mit Begründung oder eine Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung.
Der Umweltbericht wird erst im Rahmen des Entwurfes erstellt bzw. erarbeitet. Auf der Ebene des Konzepts und des Vorentwurfes werden die umweltrelevanten Aspekte gesammelt, analysiert und aufbereitet.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über den Bebauungsplanentwurf, der die Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen umfasst.” (2)
Alles zusammen kann etwas umfangreich werden. Bei der öffentliche Auslegung des Bebaungsplan 140A “Unter der Hohemark – FIS” vom 5.11.-5.12.2013 waren das 32 Dokumente mit zusammen 945 Seiten.
P.S.: zu: Wie hängt die ganze Bauplanung zusammen – von der Baugenehmigung zur Bundesraumordnung- ? [ siehe hier ]
(1) | Quelle: Wikipedia |
(2) | Quelle: Info-Center, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Stadt Oberursel (Bebauungspläne -auch und besonders die alten- können im Info-Center eingesehen werden.) |
Aktuelle Bebauuungspläne, die im Infocenter ausliegen. |
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