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12. Februar 2013
Lothar Weise schrieb:
@Bernd Peppler: Die Mühe hättest du dir nicht machen müssen. Das von mir hochgeladene Bild hätte meines Wissens nach verwendet werden dürfen. Es ist Teil der bei der Stadt vorliegenden Akten und wurde dort (ganz legal) eingescannt Trotzdem Danke für die Mühe.
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3. Dezember 2012
Nur weil Du bestimmte Grafiken hast einsehen oder scanen dürfen, darst Du sie noch lange nicht veröffentlichen. Ich bin gespannt, was Graham dazu sagt.
Ich hatte mal einen recht teuren Fall an der Backe, als ich eine gescante Visitenkarte eines Restaurants in einem Forum hochlud. Die hochgeladene Visitenkarte diente lediglich dazu, meinen Gästen den Weg zum Rerstaurant zu zeigen. Das von uns für diesen Tag angemietete Restaurant war damit einverstanden.
Was ich nicht bedachte: Das Restaurant verwendete damals auf der Vistenkarte einen Stadtplanauszug als Wegweiser – und ich sollte für dessen Verwendung im vierstelligen Bereich zahlen. Das ganze endete dann vor Gericht in einem Vergleich. Hier in facebook gehen auch einige viel zu sorglos mit fremden Fotos um. Das könnte schnell ins Auge gehen
Das ist der Grund, weshalb ich hier ausschliesslich eigene Fotos, Freihandskizzen oder Auszüge aus http://www.openstreetmap.de verwende.
13:32
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12. November 2013
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29. November 2012
Der Fall hier ist etwas kompliziert. Die Grafik wurde von einem Gutachter für die Stadt erstellt und enthält auch den Hinweis auf eine GmbH aus Gießen. Sie ist von der Stadt ein Teil der öffentlichen Unterlagen zu der Eppsteiner Straße und kann im Rathaus eingesehen werden.
Dort vermutet man, dass sie abfotografiert wurde, und war danach als Teil der BUND Präsentation am Dienstag Abend.
Die BUND hat Ihre Präsentation die Stadt zur Verfügung gestellt, damit diese auf oberursel.de heruntergeladen werden können.
Wer ist jetzt der Urheber? Die Gutachter-GmbH, die Stadt oder die BUND?
Seitens der Stadt habe ich die mündliche Zusage erhalten, dass sie keinem Einwand gegen die Verwendung im BrunnenTreff haben. Gleichzeitig wurde ich gewarnt, dass diese nicht gleichzeitig für die BUND-Unterlagen gilt, und ich dort ebenfalls eine Freigabe holen müsste.
So wie ich immer in solchen Fällen bisher machte, habe ich derjeniger, der die Grafik hochgeladen hat, gebeten diese Freigabe mir zu liefern. Da dies bisher nicht passierte habe ich sie wieder entfernt.
Und dann hätte ich immer noch den Restrisiko, dass die Gutachter-GmbH sie gar nicht für die Online-Nutzung freigegeben hat…
--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
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29. April 2013
21:45
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29. April 2013
Wir können es uns natürlich auch ganz leicht machen und unter diesem Link auf Seite 31 verweisen
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