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Was spricht gegen die Einführung einer Zweitwohnungsteuer in Oberursel?
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23. Mai 2013
22:27
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Heinz Renner
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Das Beispiel München macht die Umsetzung greifbar.
Die Satzung umfasst nur drei Seiten.

In Oberursel gibt es mit Blick auf Zweitwohnungen derzeit noch 1.500 ungeklärte Fälle. Bei Zweitwohnungen nehmen die Mieter die Infrastruktur in Anspruch, ohne dass die Stadt wie bei einem Erstwohnsitz durch Steuereinnahmen profitiert.

Was spricht dagegen, die Vermieter bzw. Hauseigentümer anzuschreiben, wenn die Betroffenen nicht reagieren? Sinn machen derartige Aktivitäten aber nur dann, wenn die Aktivitäten auf die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer abzielen.

800 € Monatsmiete x 12 = 9.600 € Jahresmiete
9 % Zweitwohnsitzsteuer = 864 € Einnahmen

Einnahmen bei 100 /300 Fällen = 86.400 € bzw. 259.200 € pro Jahr.

Mögliche Einnahmen sind zumindest bedenkenswert?

Kalkulierte Einnahmen in 2013 gem. Haushalt

  • Hundesteuer = 117.400 €
  • Grundsteuer A = 37.500 €
  • Vergnügung-/Spielapparatesteuer = 423.900 €

—-

 

Alle Personen, die in München eine Nebenwohnung gemeldet haben, werden vom Kassen- und Steueramt angeschrieben. Mit diesem Schreiben werden sie

aufgefordert, anhand eines beigelegten Formulars eine Steuererklärung abzugeben.

 

Inhaber einer Zweitwohnung, die keine Nebenwohnung gemeldet haben, sind nach § 9 Abs. 1 der Zweitwohnungsteuersatzung verpflichtet, von sich aus

eine Zweitwohnungsteuererklärung beim Kassen- und Steueramt einzureichen. Entsprechende Steuererklärungsformulare können beim

Kassen- und Steueramt angefordert werden.

 

In dem Formular werden alle für die Zweitwohnungsteuer relevanten Sachverhalte abgefragt. Auf der Grundlage dieser Steuererklärung wird im

Anschluss die Steuer festgesetzt. Über die Festsetzung ergeht ein Bescheid, aufgrund dessen die Steuerzahlung zu leisten ist.

 

http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1074724/

 

Die Satzung umfasst drei Seiten
http://www.muenchen.info/dir/recht/997/997_20061222.htm

 

§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafenbenutzt werden kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- undCampingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnungerfasst ist. Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München,die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichenLebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderenZwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht

§ 5 Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich 9 v.H. der Bemessungsgrundlage

24. Mai 2013
07:39
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Bernd at Lokki
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Weiss auch nicht…
Es hiess immer, der Verwaltungsaufwand sei zu groß
…aber wenn Du da von mehr als 80.000,- € schreibst – bis hin zu 1,2 Mio € (so teuer kann Briefe schreiben ja nun auch nicht sein)
?

Ich denke auch – der Schlüssel sind die Vermieter / Wohnungseigentümer

24. Mai 2013
12:58
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Marcus Mg
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Heinz Renner sagt

In dem Formular werden alle für die Zweitwohnungsteuer relevanten Sachverhalte abgefragt. Auf der Grundlage dieser Steuererklärung wird im

Anschluss die Steuer festgesetzt. Über die Festsetzung ergeht ein Bescheid, aufgrund dessen die Steuerzahlung zu leisten ist.

 

http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1074724/

 

Die Satzung umfasst drei Seiten
http://www.muenchen.info/dir/recht/997/997_20061222.htm

 

§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafenbenutzt werden kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- undCampingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
(2) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnungerfasst ist. Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München,die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichenLebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderenZwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht

§ 5 Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich 9 v.H. der Bemessungsgrundlage

 

Die Zweitwohungssteuer ist vor allem auf die Besitzer von Ferien- oder Wochenendhäusern gemünzt. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme:

Mit einer Satzung, die an das Melderecht anknüpft, ist nicht steuerbar, wer von nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, deren eheliche Wohnungen sich in einer anderen Gemeinde befinden, aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhält.

Quelle: Wikipedia

Hier sieht man schon, dass es mit einer einfachen Erhebung nicht getan ist. Hintendran steht auch bei jeder Erhebung ein Verwaltungsaufwand. Außerdem kann ich gegen den Steuerbescheid auch Rechtsmittel (=Einspruch) einlegen. Dieser Einspruch muss auch bearbeitet und verfolgt werden. Somit entstehen der Stadt hier auch weitere Aufwendungen (Personalkosten). Übrigens: Die Zweitwohnsteuer wäre auch als Werbungskosten der Anlage N steuerlich wieder abzugsfähig, wodurch die Zweitwohnungsinhaber (falls Berufspendler) weniger Steuern bezahlen. Somit verringert sich das zu verteilende Steueraufkommen und die Städt und Kommunen erhalten weniger Geld, wenn auch nur im geringem Umfang.

Meiner Meinung nach sollte bei der Anmeldung einer Zweitwohnung seitens der Stadt daruf gedrängt werden, lieber einen Hauptwohnsitz anzumelden und mit den Vorzügen des schönen Oberursels geworben werden Wink.

 

24. Mai 2013
16:26
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Heinz Renner
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Marcus Mg sagt 
Meiner Meinung nach sollte bei der Anmeldung einer Zweitwohnung seitens der Stadt daruf gedrängt werden, lieber einen Hauptwohnsitz anzumelden und mit den Vorzügen des schönen Oberursels geworben werden Wink.

Was nützt drägen und werben? Überzeugender sind Kosten! Derzeit gibt es aufgrund der Äusserungen in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung noch 1.500 ungeklärte Zweitwohnsitzfälle! Wer in Oberursel einen Zweitwohnsitz hat, nimmt die Infrastruktur ohne Gegenleistung in Anspruch. 

Wer sich in München gegen einen Erstwohnsitz entscheidet, muss dafür zahlen:
Bei einer Wohnungsmiete von 400 €/500 € mtl. = 4.800 € bzw. 6.000 € im Jahr sind dies 438 € bzw. 540 €. Wirkt mehr als viele Worte!  Mit der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes profitiert die Stadt von Steuerumlagen. 
Es geht also um nennenswerte Beträge!

-> Bis zum 30. Sept. 2013 muss Oberursel aufgrund der Vorgabeneinen Vorschlag (Haushaltssicherungskonzept) vorlegen, aus dem hervorgeht, wie bis 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Voraussetzung sind Einsparungen, Steuer- und Gebühren-Erhöhungen von insgesamt 11 Mio. €.  Und dies trifft alle Oberurseler heftig.
Nicht aber diejenigen, die in Oberursel einen Zweitwohnsitz haben!

Bei den gerade diskutierten Strassenbeiträgen geht es “nur” um 600.000 € – 800.000 €.
zu Beginn waren überigens nur 500.000 € im Gespräch (siehe Haushaltssicherungs-Konzept). Die Erhebung wurde seitens der Kommunalaufsicht schon mit Schreiben vom 9. Mai 2012 – Haushaltsgenehmigung 2012/Ziffer 5 – gefordert.

 

 

 

 
24. Mai 2013
21:49
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Marcus Mg
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Heinz Renner sagt
Marcus Mg sagt 
Meiner Meinung nach sollte bei der Anmeldung einer Zweitwohnung seitens der Stadt daruf gedrängt werden, lieber einen Hauptwohnsitz anzumelden und mit den Vorzügen des schönen Oberursels geworben werden Wink.

Was nützt drägen und werben? Überzeugender sind Kosten! Derzeit gibt es aufgrund der Äusserungen in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung noch 1.500 ungeklärte Zweitwohnsitzfälle! Wer in Oberursel einen Zweitwohnsitz hat, nimmt die Infrastruktur ohne Gegenleistung in Anspruch. 
   

 

Was sind ungeklärte Zweitwohnsitzfälle? Entweder ich haben einen Haupt- oder Zweitwohnsitz in Oberusel. Oder sind das die angemeldeten Zweitwohnsitze – dann verstehe ich aber nicht warum diese ungeklärt sein sollen Confused.

30. Mai 2013
12:15
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Heinz Renner
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Marcus Mg sagt

Was sind ungeklärte Zweitwohnsitzfälle? Entweder ich haben einen Haupt- oder Zweitwohnsitz in Oberusel. Oder sind das die angemeldeten Zweitwohnsitze – dann verstehe ich aber nicht warum diese ungeklärt sein sollen Confused.

Zweitwohnsitzsteuer könnte Oberursel 420.000 € pro Jahr bringen!  

Es handelt sich nach Aussagen des Kämmerers um 1.500 ungeklärte Fälle = Personen, die nach zweimaligem Anschreiben durch die Stadt nicht reagiert haben. Aber warum sollen die Personen reagieren?

Weitere Aktivitäten machen nur dann Sinn, wenn finanzielle Konsequenzen, aufbauend auf dem Willen zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer angekündigt werden. Dann dürfte ein weiteres Schreiben mit der Ankündigung mit Hinweis auf ein Zweitwohnsitzsteuer eine deutliche Wirkung nach sich ziehen. Der Aufwand für ein weiteres Nachfaßschreiben ist auf die Portokosten begrenzt, da die Adressen vorliegen. Eine Befragung der Vermieter wäre ein weiterer Ansatz zur Klärung der Mehrzahl der Fälle.

Was spricht gegen die Annahme, dass bei einem solchen Vorgehen 20 % der „ungeklärten Fälle“ sich für die Anmeldung eines Erstwohnsitzes entscheiden und 20 % hier einen Zweitwohnsitz verbunden mit einigen steuerlichen Vorteilen?

270.000 € höherer Einkommensteuer-Gemeindeanteil = 300 neue Erstwohnsitze á bei 900€

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer/Seite 106 = 27,1 Mio. €/2013 – 26.0/2012 – 24.7/2011 In Ermangelung konkreter Angaben ergibt sich bei Unterstellung von 30.000 Steuerpflichtigen (ca. 70% der Einwohner) ein durchschnittlicher Anteil von 900 € pro Jahr.

162.000 € Einnahmen aus Zweitwohnsitzsteuer = 300 Fälle x 540 € p.a. (9 % von 6.000 € Jahresmiete)
Die Anzahl der Zweiwohnungen ist laut Einkommens- und Verbraucherstichprobe in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent gestiegen. Der Einkommensteueranteil an der Einkommensteuer ist nach der Gewerbesteuer die fiskalisch zweitbedeutsamste Steuereinnahmequelle der Kommunen.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer = Seite 18 Haushalt 2013

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen erhalten die Gemeinden 15 % des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 % aus dem Aufkommen an der Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer = Seite 59

Neben der Neufestsetzung der Verteilungsschlüssel für die Anteile an der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und dem Familienleistungsausgleich, ist die Erhöhung des Sockelbetrages bei der Einkommensteuer von 30 / 60 TEUR auf 35 / 70 TEUR hervorzuheben. Nach ersten Trendrechnungen kann die Stadt mit einer Erhöhung des Ertrages aus dem „Gemeindeanteil an der Einkommensteuer“ i.H.v. rd. 1,0 Mio. EUR rechnen.

 

30. Mai 2013
19:50
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Marcus Mg
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Heinz Renner sagt

Zweitwohnsitzsteuer könnte Oberursel 420.000 € pro Jahr bringen! Es handelt sich nach Aussagen des Kämmerers um 1.500 ungeklärte Fälle = Personen, die nach zweimaligem Anschreiben durch die Stadt nicht reagiert haben. Aber warum sollen die Personen reagieren?

Sorry, diese Formulierung verstehe ich nicht?! Wie bereits im Beitrag Nr. 5 gefragt – Was ist bei diesen Personen unklar? Haben sie einen Erst-, Zweit- oder viellleicht gar keinen Wohnsitz in Obeursel?Confused  Wobei das mit keinem Wohnsitz überhaupt nicht geht – oder?

Bei so manchen Beiträgen hier im Forum kann man wirklich den Eindruck gewinnen, sie stammen von einer großen deutschen Boulevardzeitung mit vier Buchstaben…. Laugh. (B..dWink)

 

 

30. Mai 2013
20:26
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Heinz Renner
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Sorry!

was sollen diese persönlichen Angriffe? Wenn Sie eine Antwort auf die Frage interessiert, dann wenden Sie sich bitte an den Kämmerer oder die Parteien. Die Zahl wurde von diesem im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. 

30. Mai 2013
20:37
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Graham Tappenden
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Heinz Renner sagt
Sorry!

was sollen diese persönlichen Angriffe? Wenn Sie eine Antwort auf die Frage interessiert, dann wenden Sie sich bitte an den Kämmerer oder die Parteien. Die Zahl wurde von diesem im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. 

Sie haben aber in Beitrag #6 seine Frage zitiert, danach 363 Wörter zwar geschrieben mit vielen Zahlen und Hinweise auf das Haushalt, aber seine Meinung nach die Frage offensichtlich nicht beantwortet.

Wenn Sie nun sagen, Sie können die Frage nicht beantworten und er soll an den Kämmerer oder die Parteien wenden, warum haben Sie seine Frage für Ihren Beitrag überhaupt zitiert?

31. Mai 2013
00:52
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Bernd at Lokki
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Ich hätte mir an dieser Stelle auch eine direktere / einfachere Antwort gewünscht :-(

Was sind “ungeklärte” Fälle ?
Immerhin hat man von denen eine Adresse, so daß man sie anschreiben kann.
Woher hat man die Adresse ?
…und wie nennt man dann die, die man nicht anschreiben kann, weil auch der Vermieter nicht reagiert ?

Das Optimum wäre natürlich, daß sich die Leute entscheiden, hier ihren “Erstwohnsitz” anzumelden (weil Oberursel doch so toll ist)

Was hat jetzt die Stadt davon ?
9% der Miete ?
…und einen Anteil (12-15%) der Lohn- bzw Einkommensteuer ?

Viele Buchstaben – wenig Sinn :-(

In diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion über die Bettensteuer interessant, da viele Berufspendler in Pensionen unterkommen, statt eine “Zweitwohnung” anzumieten.
Allerdings wurde dazu auch gepostet, daß eine Bettensteuer nur auf Privatreisen erhoben werden dürfe, nicht aber, wenn es einen geschäftlichen Anlass gäbe…
?

1. Juni 2013
22:49
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Marcus Mg
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Heinz Renner sagt
Sorry!

was sollen diese persönlichen Angriffe? Wenn Sie eine Antwort auf die Frage interessiert, dann wenden Sie sich bitte an den Kämmerer oder die Parteien. Die Zahl wurde von diesem im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. 

Ihre Aussage verstehe ich nicht. Wenn ich der Meinung bin, dass die Beiträge von Ihnen schon den Eindruck erwecken, sie könnten auch von einer deutschen Boulevardzeitung mit vier Buchstaben stammen, dann stellt meine Meinungäußerung keinen persönlicher Angriff auf Sie dar!

Außerdem fühle ich mich auch dadurch bestätigt, dass Sie anscheinend keine weiteren Information zu dem von Ihnen geposteten Beitrag haben und auch selbst nicht bereit sind die benötigten Hintergrundinfromationen zu besorgen. Dies wäre meiner Meinung nach aber wichtig. Ein Forum stellt eine Diskussionsplattform dar, dass dort ein Meinungsautausch und eine Diskussion erfolgen kann. Wenn jedoch der Autor eines Beitrags dazu nicht bereit ist, dann frage ich mich worüber er  diskustieren will bzw. warum er überhaupt einen Eintrag schreibtConfused.

 

 

2. Juni 2013
11:15
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Heinz Renner
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Bezüglich der ungeklärten Fälle sind es die Aussagen des Kämmerers in der letzten Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung, die Sie und auch mich nicht befriedigen. Er wies ohne differenzierte Hintergrundinformationen nur darauf hin, dass die Betroffenen 2x angeschrieben wurden. In dieser hat er auf Befragung von mir festgestellt, dass Informationen der Bürger vor dem 30. Sept. 2013 (22. Sept. 2013 = Bundestags-/Landtagswahl) nicht vorgesehen sind.

Zur Sache: Auch wenn der Magistrat und die Politik von Oberursel kein Interesse für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer zeigt, dürfte – wie der Konsolidierungsvertrag des Landes mit Dietzenbach greifbar macht – die Thematik seitens der Kommunalaufsicht aufgegriffen werden. Eine der darin festgehaltenen Massnahmen zur Erhöhung von Einnahmen ist die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. http://www.dietzenbach.de/index.phtml?mNavID=1799.1727&sNavID=1799.1727&La=1

Bei der Thematik geht es im Grunde nur sekundär um Einnahmen aus dieser Steuer. Sie wäre der Preis dafür, dass Betroffene in Oberursel ihren Erstwohnsitz nicht anmelden. Denn dafür würde die Stadt jährlich Zuweisungen aus der Einkommensteuer erhalten. Davon ausgehend geht es um hunderttausende Euro pro Jahr für die Stadtkasse!

Für 2013 sind 27,1 Mio. € Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer angesetzt.
(zum Vergleich: Gewerbesteuer = 30,0 und Grundsteuer B = 5,6).

Das Stadtparlament kann noch darüber entscheiden, wie Oberursel 11 Mio. € Haushaltsdefizit abzu­bauen gedenkt. Es ist zu erwarten, dass das Land der Stadt entsprechende Vorgaben für Steuer- und Gebührenerhöhungen sowie Leistungskürzungen etc. macht, wenn bis zum 30. Sept. 2013 der Kommunalaufsicht kein überzeugendes Konzept vorgelegt wird.

Seitens der Politik wurde bisher nur über die Themen Strassenbeiträge (jetzt 600.000 – 800.000 € nach zuerst 500.000 €), Übertragung der Kindergärten auf freie Träger(Problem: Kündigung bestehender Arbeitsverträge?) und Schliessung des Jugendtreffs in Oberstedten (25.000 €) öffentlich diskutiert. Das Gesamtvolumen dürfte aber nicht reichen.

Im Rahmen des Stadtgesprächs am 4. Juni 2013 wollen wir ohne differenzierte Informationen seitens des Magistrats und der Politik über absehbare Auswirkungen der Haushaltssanierung diskutieren. Vielleicht finden Sie Zeit und Gelegenheit vorbeizuschauen?

Übersicht der Städte, bei denen eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt wurde: http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=stadt

15. Juni 2013
00:55
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Andreas Bernhardt
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Folgende Benutzer haben sich bei Andreas Bernhardt für diesen nützlichen Beitrag bedankt:

Bernd at Lokki
15. Juni 2013
04:25
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Bernd at Lokki
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Unter TOP 11 diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag, 23.05.2013 über die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer:

Bereits am 15.12.2011 hätten die Stadtverordneten beschlossen, folgende Punkte bezüglich der Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer zu prüfen:
Anzahl der tatsächlichen genutzten Nebenwohnsitze – Verwaltungsaufwand – Definition, was unter die Begrifflichkeit „Wohnung“ fällt – Bemessungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer – Steuersatz – Befreiungsmöglichkeiten

In der von Andreas erwähnten Sitzung wurde dafür plädiert, bei den Bürger/innen, die sich bisher nicht geäußert haben, nachzuhaken und Bußgeldbescheide für die Bürger/innen auszustellen, die sich bislang zu beiden Anschreiben der Stadtverwaltung nicht geäußert haben. Bevor man aber zu diesen Mitteln greife, sollle geprüft werden, inwieweit eine Bußgeldandrohung rechtlich möglich und durchsetzbar sei. Auch bei den Eigentümern solle man ggf. Erkundigungen einholen.

Der Antrag der OBG, einen Satzungsentwurf zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer vorzulegen, wurde 5:9 abgelehnt

24. November 2013
23:30
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BrunnenTreff
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Während der Haushaltsberatungen 2014 war die Zweitwohnsitzsteuer wieder ein Thema.

Siehe dazu: Haushalt 2014 > Zweitwohnsitzsteuer

22. Februar 2014
07:37
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Heinz Renner
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Zweiwohnsatzsteuer: Kronberg hat sie, Königstein führt sie mit dem Hinweis ein, dass derjenige, der Königstein mag, sich ummeldet.
Es wird darauf verwiesen, dass Bewohner sich an der Finanzierung der genutzten Infrastruktur beteiligen sollen. Ist doch nachvollziehbar?
Und in Oberursel verzichtet man auf die Einführung: Wir haben es ja!
Nach der soeben erfolgten Erhöhung der Grundsteuer steht eine noch höhere Erhöhung in 2016 an!

22. Februar 2014
07:43
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Beides ist falsch, die höhere Grundsteuer und die Bagatellsteuer zum Zweitwohnsitz bei der Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen.

– Stefan Ruppert auf Facebook

22. Februar 2014
07:59
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Heinz Renner
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Dies sind Behauptungen, aber keine Fakten! Mit dem Hinweis auf eine Bagatell-Steuer wären dann aber auch einige andere Einnahmequellen der Kommunen und Städte zu streichen.
Richtig ist aber doch, dass die Stadt bei diesen Bewohnern mit Blick auf Zuweisunge leer ausgeht, diejenigen aber (teilweise erhebliche) steuerliche Vorteile – u.a. durch Geltendmachung von Familienheimfahrten etc. – in Anspruch nehmen können.

22. Februar 2014
08:27
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daniela schumbert
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Und gerecht wäre es wer als 2. Wohnsitz dort die städtischen Leistungen in Anspruch nimmt, soll auch sich an den Kosten beteiligen, der Aufwand wird nicht gross sein, das war die Lieblingsaussage meines AG als ich noch Beamter war, das kann bestimmt einfach umgesetzt werden.

22. Februar 2014
08:32
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Ich kenne die Steuer aus Berlin und da war es sehr bürokratisch

– Stefan Ruppert auf Facebook


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