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Strassenbeiträge: Immer noch keine Entscheidung!
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28. November 2013
08:48
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Heinz Renner
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10. Februar 2013
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es ist erschütternd, wie Oberursel bzgl. der Strassenbeiträge seit Mai 2012also mehr als eineinhalb Jahren – eiert. Da hat unser Bürgermeister den Landrat wegen des Themas angeschrieben. Es versteht sich, dass dieser auf die kommunale Selbstbestimmung verwiesen hat.
Nach Verlesen der Antwort des Landrats im Rahmen der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 27.11.2013 hat dann die CDU Beratungsbedarf angemeldet und so wird der Haushalt für 2014 im Rahmen der nächsten Stadtverordneten-Sitzung am 19. Dez. 2013 vermutlich ohne einen Beschluss über die Strassenbeitragssatzung verabschiedet. Was gewinnt Oberursel dadurch ??? Und was haben die Bürger davon bzw. welche Nachteile ergeben sich dadurch???
  • Ein riesiges Problem bei dem angestrebten Umlageverfahren – erst ab 1.1.2013 in Hessen möglich – liegt mit Blick auf rechtliche Unsicherheiten in der Abgrenzung der Bereiche, aber auch bzgl. des Zeitpunkts des Nutzens von Baumassnahmen für die Eigentümer. Beispiel: Welche Häuser sind einem Ortsteil bzw. dem Gebiet um die Nassauer Strasse zuzurechnen????
Mit Blick auf die Nichterfüllung der Auflage des Landrats als Behörde der Landesverwaltung (so die korrekte Firmierung der unteren Kommunalaufsicht – die obere Kommunalaufsicht für Oberursel ist beim Regierungspräsidium angesiedelt) i.V. mit den Genehmigungen der Haushalte für 2012 und 2013 und dem trotz Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes auf 450 Punkte immer noch mit > 6 Mio. € defizitären Haushalt für 2014 ist mit einer “Nicht-Genehmigung” des Haushalts für 2014 zu rechnen. Denkbar sind auch andere Entscheidungen der Kommunalaufsicht!
Damit dürfen ab dem 1.1.2014 Ausgaben nur dann erfolgen, wenn die Stadt dazu gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet ist.
Die über Monate nicht mögliche Ampelaufstellung in Weißkirchen lässt grüssen.
28. November 2013
09:19
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Graham Tappenden
Oberursel
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Damit dürfen ab dem 1.1.2014 Ausgaben nur dann erfolgen, wenn die Stadt dazu gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet ist. 
Genau da ist die Frage, was davon betroffen wäre.  Eigentlich sagt “gesetzlich bzw. vertraglich verpflichtet” alles, aber welche Leistungen sind das?
 
d.h. gibt es einen laufenden Mietvertrag, läuft sie weiter.  Ist ein Vertrag gekündigt worden, z.B. um sie neu zu verhandeln, dann kann – wenn ich es richtig verstehe – einen neuen Vertrag erst dann wirksam sein wenn das Haushalt genehmigt ist.  Als Beispiel hierfür dürften die Ferienspiele sein!
 
 
Markus Bürgel (CDU) sagte zum Thema “Straßenbeitragsatzung” bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.11.2013:

Straßensanierungen sind Investitionskosten, die aus dem Finanzhaushalt finanziert werden. Folgerichtig würden eventuelle Einnahmen aus Straßenbeiträgen im Finanzhaushalt verbucht. Kurzum: Eine Straßenbeitragssatzung bringt uns bei dem Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht voran!  

Die CDU – und ich bin sehr froh darüber – hat sich mutig gegen die Straßenbeitragssatzung gestellt und wird sie ablehnen.

Daraufhin wurde die CDU vom Dr. Eggert Winter (SPD) als “ungehorsam” bezeichnet und war sie Populismus vor.  In diesem Zusammenhang hat er die Möglichkeit, das Haushalt nicht zu genehmigen bzw. die Möglichkeit eine Satzung vom Kreis aus zu beschließen, als “Instrumentarium der Folterwerkzeuge der Kommunalaufsicht” bezeichnet. 

Wolfgang Schmitt (Bündnis90/Grüne) war der Meinung, dass man in Zukunft Grundstücke verkaufen müsste, um die Straßen sanieren zu können wenn es keine Satzung gäbe.

Die FDP lehnt dagegen die Einführung der Straßenbeitragssatzung ab.

Ingmar Schlegel (Die Linke) war aber über die Ablehnung der Straßenbeitragssatzung verwendet, eben weil sie eine Auflage ist.  Er hat die Einführung befürwortet.

Die OBG hat das Haushalt 2014 an sich abgelehnt, weil sie defizitär ist ohne dass es, ihre Meinung nach, Bemühungen gibt mehr zu sparen.

29. November 2013
10:25
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Bernd at Lokki
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sp_UserOfflineSmall Offline

Es gibt doch den Spruch “Ein Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht”
Na ja – vielleicht ist es wirklich so, dass der hier schon bald nicht mehr zum Wasserholen taugt…

Vielleicht liegt es auch daran, dass die Vorlage des Magistrats in der Öffentlichkeit nicht intensiv genug diskutiert wurde ?

Mich beschäftigen in diesem Zusammenhang zur Zeit zwei Punkte:

Zum einen die Erhöhung der Grundsteuer B:
Wenn bei dieser Steuer tatsächlich 5,2 Mio von 8,5 Mio an Land oder Kreis gezahlt werden müssen (und die Stadt nur 3,3 Mio bekommt), ist die doch auch kein geeignetes Instrument ?

Die Strassenbeitragsgebühr higegen bleibt in voller Höhe bei der Stadt ?
Blöd ist dabei, dass diese Gebühren in den Investitions- und nicht in den Ergebnishaushalt fliessen
…aber indirekt helfen die Gebühren doch trotzdem bei der Sanierung des Erebnisshaushalts ?
Blöd an der Gebühr ist, dass sie die Lasten ungerecht verteilt
…es sei denn, man bekäme es hin, sie ähnlich flächendeckend wie die Grundsteuer B einzuziehen (was ja auch Personalkosten sparen würde)

Aber wie oben bereits geschrieben:
Die bisherigen Diskussionen empfand ich als untransparent, schwarz-weiss und nicht intensiv genug :-(

30. November 2013
09:45
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Heinz Renner
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Forumsbeiträge: 763
Mitglied seit:
10. Februar 2013
sp_UserOfflineSmall Offline

In der Taunus-Zeitung vom 30. Sept. 2013 ist folgendes zu lesen:

Die Einführung von Strassenbeiträgen ist vom Gesetzgeber zwingend gefordert und aufgrund der finanziellen Situation ohne Alternative“, so Bürgermeister Klaus Hoffmann (CDU) – Neu-Anspach. Er weist darauf hin, dass der Magistrat der Vorlage zwei Tage zuvor zugestimmt hat.

In den meisten Kommunen des Hochtaunuskreises gibt es bereits eine Satzung für Strassenbeiträge. Lediglich Friedrichsdorf, Oberursel und Wehrheim sind einen Sonderweg gegangen. In dem Beitrag ist ferner zu lesen: Aber auch die Kommunen müssen nunmehr aufgrund der Anforderungen der Finanzaufsicht eine solche Satzung erarbeiten. Beitragsfrei agiert nur Bad Homburg.

Eine Feststellung von Hans Bruns (Grüne) ist erwähnenswert:
„Besser, es wird ein Beitrag zur Strassensanierung erhalten als an der Gebührenschraube für Kitas zu drehen“.

Interessant: Die Politik in Neu-Anspach und deren CDU-Bürgermeister beurteilen die rechtlichen Rahmenbedingungen deutlich anders als die Politik in Oberursel?! Übrigens war das Unwohlsein aller Teilnehmer in der Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 28. Nov. 2013 in Oberursel mit den Händen greifbar.

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