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Genehmigung des Haushalts für 2013
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4. April 2013
20:41
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Heinz Renner
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Am 21. Dezember 2012 wurde der Haushalt für 2013 der Stadt Oberursel der Kommunalaufsicht vorgelegt. Entsprechend den Vorschriften des  § 143 HGO gilt die Genehmigung (durch die Kommunalaufsicht) als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags die Genehmigung ablehnt oder dem Antragsteller schriftlich mitteilt, welche Gründe einer abschließenden Entscheidung über den Genehmigungsantrag entgegenstehen.

Die Dreimonatsfrist war am 21. März 2013 abgelaufen. Über eine Genehmigung des Haushalts wurde öffentlich nichts berichtet. Daher ist davon auszugehen, dass die Stadt die vorläufige Haushaltsführung weiterbesteht. Nach dieser darf Oberursel gemäss § 99 (1) Ziffer 1 der HGO nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, …

Könnte dies mit Blick auf Anschlussaufträge zum Bau des HallenSportbades interessant werden??

Nachdenklich stimmt, dass die Thematik nicht öffentlich behandelt wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die mit Schreiben vom 9. Mai 2012 angeforderten Berichte über den Stand des Haushaltsvollzugs nach § 28 GemHVO in nicht öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und nicht wie in dem Text festgehalten, in der Stadtverordnetenversammlung behandelt wurde.

Mit Blick auf das Thema Bürgerhaushalt ist dies kein gutes Signal. Eine qualifizierte Mitarbeit von Bürgern setzt offene und zeitnahe Informationen voraus!

4. April 2013
22:41
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Bernd at Lokki
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Ach Heinz – glaubst Du etwa immer noch ernsthaft, daß unsere “Mitarbeit” wirklich erwünscht ist ?

Dein Text nochmal in Kurzfassung zum Mitdenken:

Kurz vor Weihnachten wird etwas abgegeben ?
In der Hoffnung, daß die Gegenseite das wegen der vielen Feiertage nicht rechtzeitig bearbeiten kann ?
Aber oh weh – die Gegenseite schafft es dann doch rechtzeitig ?
Allerdings verschweigt man dies der Öffentlichkeit – warum auch immer ?
…und kann hinterher die Musik nicht bezahlen, die man bestellt hat ?

Ist das jetzt Deine persönliche Verschwörungstheorie ?
…oder ist die Entscheidung der “Gegenseite” (Kommunalaufsicht) öffentlich einsehbar ?

Mir steht diese ganze Geimniskrämerei bis sonstwo… :-(

5. April 2013
08:09
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Heinz Renner
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10. Februar 2013
sp_UserOfflineSmall Offline

Es geht um die Behandlung von Themen in nicht öffentlichen Sitzungen, die mit Blick auf das daraus resultierende Geheimhaltungsgebot zugleich eine offene politische Diskussion der Parteien unter Einbindung der Bürger verhindert und für die Stadtverordneten zugleich einen Maulkorb darstellt. Und das Tollste: Das Parlament und sonst niemand anderer entscheidet, was in öffentlicher Sitzung behandelt wird. Da können Parteien nicht den Magistrat oder die Verwaltung vorschieben! Das Beispiel der Landes­hauptstadt Potsdam macht greifbar, wie es anders geht.

Die Kommunalaufsicht hatte in Verbindung mit der Genehmigung des Haushalts in dem Schreiben unter Punkt 8 auf Seite 4 festgehalten, dass das Thema Haushaltsvollzug in der Stadtverordnetenversammlung behandelt wird. Nichts spricht für den Ausschluss der Öffentlichkeit, zumal Haushaltsthemen inkl. Verabschiedung der Haushalte öffentlich zu behandeln sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bürger und nicht die Politik durch Steuern, Abgaben etc. die Zeche bezahlen müssen.

Informieren und mitmachen:
Es geht um unsere Stadt!

—-

§ 8 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam

Öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen

1. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Das Nähere ist in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam geregelt.

2. Tagesordnungspunkte für nicht öffentliche Sitzungen sind so bekannt zu machen, dass der Zweck der Nichtöffentlichkeit nicht gefährdet ist.

3. Bei einem Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in den nicht öffentlichen Teil einer Sitzung ist zu begründen, warum überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Jede/r Stadtverordnete oder der Oberbürgermeister kann einen Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Über den Antrag ist in nicht öffentlicher Sitzung zu beraten und zu entscheiden. Der Antrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zustimmt (§ 36 Abs. 2 BbgKVerf).

4. Die bzw. der Vorsitzende eröffnet den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt erst dann, wenn die Öffentlichkeit den Sitzungssaal verlassen hat. Beschäftigte der Verwaltung und die Geschäftsführer der Fraktionen bzw. Gruppen zählen – soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind – nicht zur Öffentlichkeit. Die bzw. der Vorsitzende hat nach Beendigung des nicht öffentlichen Tagesordnungspunktes die Öffentlichkeit wieder herzustellen.

5. April 2013
13:58
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Christof Fink
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Sehr geehrter Herr Renner,

Ihre Sorge um die öffentlichen Finanzen ist aller Ehren Wert. Aber man muss doch manche Tatsachen klarstellen:

  1. Der letzte Beschluss zum Haushalt 2013 wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 20.12.12 gefasst. Aus welchem Grund soll der Magistrat dann den Antrag an die Kommunalaufsicht liegen lassen und erst zwei Wochen später zu Beginn des Jahres einreichen? Dies wäre definitiv nicht im Interesse der Stadt!
  2. Der Magistrat hat selbstverständlich ÖFFENTLICH über den Haushaltsvollzug des Jahres 2012 berichtet und zwar vierteljährlich in den HFA-Sitzungen vom 10.5.12, 30.8.12, 8.11.12 und 24.1.13, sowie in den jeweils nachfolgenden Stadtverordnetensitzungen. Wenn die Stadtverordneten diesen Bericht ohne Aussprache zur Kenntnis nehmen, bedeutet dies nicht, dass er unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegeben wurde!

Viele Grüße

Christof Fink

9. April 2013
07:45
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Bernd at Lokki
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Ist es denn wirklich so schwierig, in einer kurzen Pressemitteilung den aktuellen Zustand mitzuteilen ?

Es gibt ja eigentlich nur drei mögliche “Zustände” :
a.) genehmigt
b.) nicht genehmigt
c.) Entscheidung aufgeschoben

9. April 2013
15:25
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Heinz Renner
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Bernd at Lokki sagt
Ist es denn wirklich so schwierig, in einer kurzen Pressemitteilung den aktuellen Zustand miitzuteilen ?

Bürgerhaushalt

Heute am 9. April 2013 wird Frankfurts Oberbürgermeister Feldmann in der Taunus-Zeitung wie folgt zitiert: „Die Bürger müssen das Gefühl haben, dass sie ernst genommen werden“. Das Gefühlt ist eine Sache, konkrete Vertrauen als Grundlage für Engagement eine andere Sache.

Wichtig dürfte sein, dass die Bürger mit Blick auf einer ehrlichen und nachhaltigen Bürgerbeteiligung Vertrauen haben und keine Zweifel gegenüber der Politik hegen. Derzeit können wir in Oberursel erleben, dass die Politik nicht in der Lage ist, seit dem 21. März 2013 – einem wichtigen Stichtag – der Öffentlichkeit ganz einfach mitzuteilen, ob der Haushalt der Stadt seitens der Kommunalaufsicht genehmigt ist oder abgelehnt wurde bzw. Nachbesserungen gefordert wurden.

Warum sollen sich Bürger vor dem Hintergrund bei der Erarbeitung eines Bürgerhaushalts mit Zeit und Ideen etc. einbringen, wenn noch nicht einmal eine zeitnahe und ganz einfache Information vorenthalten werden?

Der Aufbau von Vertrauen erfordert vielfältiger Anstösse seitens des Magistrats und der Politik sowie das Einhalten von Zusagen unter Verzicht auf Winkelzüge und Tricksereien.

Wie dies umgesetzt wurde, macht der Bericht über Weyarn/Oberbayern greifbar:  “Nicht ohne meine Bürger” = Eine Wegbeschreibung zur Bürgergesellschaft. Schauen Sie mal rein.

http://www.weyarn.de/Download/Buergerbeteiligung.pdf

Weyern stellt Arbeitskreisen der Bürger auf Antrag Budgets bzw. Haushaltsmittel zur Verfügung. Durch die konsequente und seit Jahren gelebte Bürgereinbindung spart die Gemeinde Kosten und Zeit.
In Oberursel wird Besuchern von Stadtverordneten- bzw. Ausschuss-Sitzungen nicht einmal etwas zu trinken angeboten?

12. April 2013
09:02
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Heinz Renner
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In der heutigen Taunus Zeitung ist in dem Artikel “Weniger Einsatzkräfte und marode Feuerwehrhäuser” wird Kämmerer Thorsten Schorr (CDU) zitiert, dass die Stadt immer noch keinen genehmigten Haushalt hat.

Damit besteht die vorläufige Haushaltsführung weiter. Nach dieser darf Oberursel gemäss § 99 (1) Ziffer 1 der HGO nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts fortsetzen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, …

Im Zweifel muss die Stadt einen neuen Haushalt aufstellen, der vom Stadtparlament und anschliessen von der Kommunalaufsicht zu genehmigen wäre. Dies kann Monate dauern! Dies hat Auswirkungen auf alle freiwilligen Leistungen und Investitionen: Könnte dies mit Blick auf Anschlussaufträge zum Bau des HallenSportbades interessant werden??

Vor diesem Hintergrund dürfte das Beseitigen des vor ein paar Wochen verlegten Plasters vor dem Ärztehaus im Sommer und Neuverlegung neuer Plastersteine vom Tisch sein: Kosten 400.000 €? Es wäre ein Schildbürgerstreich oder besser: Verschwendung von Steuergeldern!!!!

13. April 2013
04:10
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Bernd at Lokki
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Heinz Renner schrieb

…verlegung neuer Plastersteine vom Tisch sein: Kosten 400.000 €? Es wäre ein Schildbürgerstreich…

Ui – da kann ich ja meine Sommerblumen doch pflanzen :-) *jubel*

14. April 2013
09:41
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Heinz Renner
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Christof Fink sagt

Aus welchem Grund soll der Magistrat dann den Antrag an die Kommunalaufsicht liegen lassen und erst zwei Wochen später zu Beginn des Jahres einreichen? Dies wäre definitiv nicht im Interesse der Stadt!

Aufgrund der 3-monatigen Ablauffrist liegt ein Schreiben der Kommunalaufsicht seit spätestens 21, März vor. Es ist nach mehr als drei Wochen nicht mehr nachvollziehbar, dass der Magistrat bis auf den Hinweis von Kämmerer Schorr, dass die Stadt noch immer keinen genehmigten Haushalt hat, schweigt???
Haushaltsthemen sind nun mal öffentlich. Dann wollen wir mal dem zögernden Magistrat helfen: Aufgrund des Verhaltens ist davon auszugen, dass der Haushalt seitens der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde! Davon ausgehend stellt sich die Frage, wann ein neuer Haushalt dem Parlament vorgelegt werden soll und wann demzufolge die Genehmigung frühestens vorliegen kann? Im Herbst 2013 oder erst 2014?
Vorher dürften noch einige SparBeschlüsse und Leistungskürzungen anstehen!!! Und dass dürfte die Bürger, die nun mal die Zeche bezahlen müssen, informiert werden?

19. April 2013
09:30
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Gestern Abend im Haupt- und Finanzausschuss wurde bekanntgegeben, dass die Haushaltsgenehmigung nun vorliegt.

Sie enthält Auflagen, die uns noch für das Jahr 2013 zu erheblichen Einsparungen zwingen werden. Aber wesentlich sind auch die Vorgaben für die folgenden Jahre, die ausdrücklich als Auflagen definiert sind

– Thorsten Schorr, Stadtkämmerer

 

Die Auflagen lauten:

  • der Haushalt ist ab 2016 im ordentlichen Ergebnis auszugleichen
  • Abschreibungen und Rückstellungszuführungen sind durch Einnahmen zu finanzieren
  • Weitere €700,000 sollen noch im Jahr 2013 gespart werden, zusätzliche zu den Einsparungen im Haushaltssicherungskonzept

 

Der Schwimmbadneubau wird wie geplant fortgeführt, da seine volle Finanzierung durch  die Veräußerungen von Grundstücken bereits aus vorhergehenden Haushaltsgenehmigungen gewährleistet ist. Allerdings ist bei jeder weiteren Baumaßnahme im Stadtgebiet, die auf freiwilliger Leistungserbringung beruht, keine Diskussion mehr möglich.

– Thorsten Schorr, Stadtkämmerer

 

Anbei der Link zu der vollständigen Meldung: http://ow.ly/kdCd6

6. Mai 2013
11:34
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Graham Tappenden
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Der Landratsbrief mit der Genehmigung und Auflagen für das Jahr 2013 ist jetzt auf der Homepage der Stadt einsehbar.

 

Er ist Teil des Haushalts-PDFs, also unter http://ow.ly/kJQlV herunterzuladen, als Seiten 97 bis 100 eingebunden.


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