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09:41
10. Februar 2013

Wegen fehlender Strassenbeitragssatzung kippte Gericht Grundsteuer-Erhöhung!
Auf der Usinger Seite der heutigen Ausgabe der Taunus Zeitung wird über ein die Stadt Bad Nauheim betreffendes Urteil des Verwaltungsgerichts Giessen berichtet. Dieses hatte die Grundsteueranhebung zum 1. Jan. 2014 von 340 auf 560 Punkte aufgehoben. Die Begründung:
Kommunen dürfen nur auf Steuerquellen zurückgreifen, soweit (Anmerkung: andere) Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen. Gegen diesen Grundsatz habe Bad Nauheim alleine deshalb verstossen, weil die Stadt über keine Strassenbeitragssatzung verfüge.
In dem Beitrag wird herausgestellt, „das eine Kommune kostendeckende Gebühren und Beiträge erheben muss, bevor sie die Steuer erhöhen erhöht“.
Dieses Urteil deutet darauf hin, dass die vorgenommenen und vorgesehenen Grundsteuer-Erhöhungen in Oberursel nicht rechtens sind!
Trifft dieses auf Oberursel zu, dann hat die Stadt ein gravierendes Finanzproblem!!!
Kostenpflichtig abrufbarer Beitrag unter:
http://www.fnp.de/lokales/hochtaunus/Die-Hausaufgaben-gemacht;art690,925389
Folgende Benutzer haben sich bei Heinz Renner für diesen nützlichen Beitrag bedankt:
Graham Tappenden09:54

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3. Dezember 2012

10:00
10. Februar 2013

10:14

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3. Dezember 2012

Hmm – da gibt es wohl unterschiedliche Ansätze:
Die Wertsteigerung des Grundstückes (durch schönere Strassen) interessiert nur Menschen, die ihr Grundstück als veräusserbare Immobilie betrachten. Familien, die dort über die nächsten Generationen einfach nur ein “zuhause” sehen, haben von dieser angeblichen “Wertsteigerung” nur nominal etwas
…oder höchstens eine optische Aufwertung (was zumindest in Oberursel bei neuen Projekten auch nicht immer zwangsläufig gewährleistet ist)
…und dann der Nutzen:
Die Mieter nutzen die neuen Strassen und Gehwege doch genauso intensiv wie die Hauseigentümer ?
…und sie zahlen die Grundsteuer B ja auch nur, so lange sie hier wohnen (also solange sie es nutzen)
10:33
10. Februar 2013

10:34

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10. November 2013

Ich habe den Artikel nicht gelesen (geiz ist geil ), aber wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, dann könnte bzw. müsste in Oberursel eine Straßenreinigungsgebühr eingeführt werden. Dem können sich die Gremien dann nicht entziehen. Das könnte stressig werden, zumal die ja dann auch kostendeckend sein müsste…..
10:37

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3. Dezember 2012

…..oder man verzichtet auch auf eine Anhebung der Steuern (und beginnt endlich mal, richtig zu sparen)
10:48

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10. November 2013

Die Stadt nimmt doch demnächst 19 Mio. ein…
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/Stadt-nimmt-19-Millionen-Euro-ein;art690,922044
Da bleibt doch ein wenig übrig.
Über welche Wertsteigerung wird denn hier geredet? Saubere Straße? Haha…
10:56

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3. Dezember 2012

“Meine Oma” hätte wahrscheinlich gesagt:
Junge, jetzt hast Du das Häuschen verkauft – und was ist übrig ?
Es hat gerade so gereicht für den Bau Deiner neuen Villa – und viellecht kannst Du mit dem Geld auch noch den Garten, den Gehweg und den Carport herrichten
…aber danach bist Du wieder pleite – und das schöne alte und schuldenfreie Haus ist für immer weg
Du Dummkopf – aber ich hab´Dich trotzdem lieb
Matthias Bug Über welche Wertsteigerung wird denn hier geredet? Saubere Straße? Haha…
Na ja – saubere Strasse ist ja schon OK (und die Löcher im Asphalt hätte ich ja auch schon gerne weg)
…aber eine teure Luxusumgestaltung mit hellen Steinen passt überhaupt nicht zu Martha Müller´s altem Häuschen – und dafür auch noch zahlen und die kleine Rente aufbrauchen ?
Nein Danke !
11:09

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10. November 2013

Es wird definitiv keine saubereren Straßen geben, außer in der Vorstadt vielleicht. Wie ist es denn jetzt? Einmal in der Woche (samstags) wird gereinigt. Und zwar nur der Bürgersteig. Dann ist in der Regel Ruhe, es sei denn es ist sehr dreckig. In der Vorstadt müssten rein theoretisch die Geschäfte reinigen (soweit nicht der Eigentümer selbst reinigt). In der Realität sieht das ja durchaus anders aus. Und die Straßenreinigung hat ja nichts mit neuen Straßen zu tun, da werden keinen hellen Steine verlegt, da wird ein alter Besen über das Vorhandene gejagt
11:22

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3. Dezember 2012

11:36

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10. November 2013

Tja, so wird es dann aber laufen. Dann kehrt nicht mehr der Bürger, sondern die BSO oder wer auch immer. Ich würde keine Löcher selbst flicken. Zum einen kannst du das vielleicht nicht so schön und zum Anderen müsstest du für Unfälle auf deinem “schön saniertem Stück Straße” selbst bezahlen. Und das ist es nicht wert oder?
du kehrst fast jede Nacht? Traust du dich am Tag nicht raus?
12:36

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3. Dezember 2012

12:40

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3. Dezember 2012

…für Unfälle auf deinem “schön saniertem Stück Straße” selbst bezahlen. Und das ist es nicht wert oder?
NEIN (deswegen warte ich ja schon seit 22 Jahren drauf, dass es endlich mal gemacht wird)
http://www.brunnentreff.de/forum/oberursel-allgemein/achtung-stolpergefahr/
09:59
10. Februar 2013

10:05

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10. November 2013

13:45
10. Februar 2013

Mal sehen, ob und wann Oberursel die Mehreinnahmen aufgrund der aufgrund des Urteils nicht rechtswirksam erhobenen Grundsteuer-Anteile für 2012, 2013 und 2014 zurückerstattet? Es geht um einige Millionen!
Im Haushalt für 2014 sind übrigens Einnahmen aus Strassenbeiträgen eingestellt! Und dies war eine Grundlage der Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht.
14:30

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10. November 2013

16:22
10. Februar 2013

Die Höhe der Strassenbeiträge richtet sich nach den Kosten geplanter Strassenbaumassnahmen. Diese sind im Detail auf den Seiten 829 ff. des Haushalts 2014 aufgeführt. Für 2014 sind 0 € sowie 1,5 Mio. € für die Jahre 2015, 648.500 € für 2016 und 622.000 € für 2017 angesetzt.
Und auf nur Seite 829 sind nach Jahren differenziert Einnahmen aus Strassenbeiträgen aufgeführt. Wegen der unterstellten Erhebung von Strassenbeiträgen ab 2015 habe ich den Kämmerer im Vorjahr in einer Fragestunde des Haupt- und Finanzausschusses den Tatbestand angesprochen.
Interessant ist die auf Seite 829 ersichtliche Saldierung? Da werden Ausgaben für geplante Investitionsmassnahmen mit Einnahmen aus Erschliessungs-Beiträgen und Strassen-Beiträgen als Saldo ausgewiesen.
Die (saldierten?) Investitionen unter Berücksichtigung der unterstellten Beitrags-Einnahmen sind damit in das vom Stadtparlament verabschiedete und genehmigte Haushaltssicherungskonzept eingeflossen!!
Diesbezüglich ist eine spannende Diskussion zu erwarten. Dem Klarheisgebot entspricht dies nach meinem Empfinden nicht. Irgendwie erinnert mich dies an Tarnen und Täuschen. Mal sehen, wie die Kommunalaufsicht dies einstuft! Das könnte spannend werden. Warum hat die Kommunalaufsicht nicht auf die Beachtung der Prämissen für Steuererhöhungen bestanden?
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