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Straßenbeiträge
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14. Februar 2013
20:54
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In facebook : Straßenbeiträge wurde das Thema bereits intensiv diskutiert.

 

Bürgermeister Hans-Georg Brum antwortete zu diesem Thema unter
http://www.oberursel.de/rathaus/kommunikation/forum/?tx_fmforum_pi1%5Bview%5D=thread&tx_fmforum_pi1%5Bboard_uid%5D=3&tx_fmforum_pi1%5Bposting_uid%5D=3575&cHash=53bb2ef2f3

Zitat:
Was sind Straßenbeiträge?
Beiträge/Geldleistungen zur Deckung des Aufwands der Städte und Gemeinden für den Um- und Ausbau von öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen), der über die reine Straßenunterhaöltung und -instandsetzung hinausgeht.

Was ist die rechtliche Grundlage?
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) § 11 Abs. 3 vom 17.03.1970

Gibt es bereits Städte, die Straßenbeiräge erheben?
Das Gesetz ist ja schon ziemlich alt. Viele Städte erheben bereits seit Jahren Straßenbeiträge. Auch in unserer unmittelbaren Nähe: Kronberg, Steinbach, Friedrichsdorf. Aber beispielsweise auch Offenbach.

Warum kommt Oberursel jetzt erst damit?
Wegen der angespannten finanziellen Situation. Die Aufsichtsbehörde hat uns dazu aufgefordert. Angesichts des defizitären Haushalts soll auch diese Einnahmemöglichkeit ausgeschöpft werden.

Werden alle Investitionsaufwendungen umgelegt?
Nein. Dies hängt im wesentlichen von der verkehrlichen Funktion der Fläche ab. Die Straßenbeiträge, die auf die umliegenden Grundstücke umgelegt werden können, sind als Prozentsatz der tatsächlichen Aufwendungen ermittelt:
– bis zu 75 % bei Straßen mit überwiegend Anliegerverkehr
– bis zu 50 % bei Straßen mit überwiegend innerörtlichem Verkehr
– bis zu 25 % bei überwiegend überörtlichem Durchgangsverkehr.

Wie gehen die Grundstücke in die Umlegung ein?
Die Grundstücke gegen mit unterschiedlichen “Nutzungsfaktoren” (Gewichtungen)ein: unter anderem der Art der Nutzung (Wohnen / Gewerbe / landwirtschaftliche Nutzung o.ä.), sowie dem Umfang der Bebauungsmöglichkeiten etc.

Wie wird erhoben?
Bisher galt in Hessen, dass für konkrete Straßenumbau- oder -ausbaumaßnahmen einmalig der jeweils anfallende Investitionsaufwand zugrunde gelegt wird und nach erfolgten prozentualen Abstrichen der Umlegungsbetrag ermittelt wird.
Inzwischen gibt es ein neues Gesetz, das wiederkehrende Straßenbeiträge für ganze Quartiere, Ortsteile oder Gemeinden ermöglicht. Auch wiederkehrende Straßenbeiträge sind nicht neu. Es gibt solche bereits in verschiedenen Bundesländern, u.a. auch in Rheinland-Pfalz.
Ein Vorteil wird darin gesehen, dass im Unterschied zur Einzelerhebung nicht einmalig ein großer Betrag eingezogen wird, sondern jährlich wiederkehrende kleinere Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Brum
Zitat Ende

7. Mai 2013
17:18
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Graham Tappenden
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In der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2013 vom 10. April 2013 ist als Auflage #5 vom Landrat Ulrich Krebs:

Eine Straßenbeitragssatzung sollte bereits zum 01.01.2013 in Kraft getreten sein.  Der Satzungsentwurf befindet sich jedoch noch immer im Gremiumlauf.  Die Satzung ist nunmehr umgehend zu verabschieden und in Kraft zu setzen, um rasch die entsprechenden Erträge zu generieren.

Quelle: http://ow.ly/kJQlV, Stand 07.05.2013, Seite 99

 

So gesehen ist es nicht mehr eine Frage ob Oberursel eine Straßenbeitragssatzung bekommt, sondern eher wann und wie sie aussehen wird?

7. Mai 2013
18:07
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Bernd at Lokki
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Gibt es einen Link zu diesem sich gerade im Umlauf befindlichen Entwurf ?
…oder entscheiden die Gremien das wieder im Alleingang ?

10. Mai 2013
15:52
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Regina Schafer
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Mich würde auch mal interessieren ob es in etwa Zahlen gibt was bei diesem Beitrag auf

die Bürger zukommt.

Muss man jetzt schon mal anfangen zu sparen oder Lotto zu spielen ?

Die Stadt erhöht munter die Gebühren, z.B. die Grundgebühren sind jetzt recht happig

und der nächste Dreh an der Schraube kommt wohl bald.

Nur: Von was soll ich das bezahlen ? Mein Arbeitgeber ist bei Gehaltserhöhungen etwas zickig.

17. Mai 2013
17:44
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Graham Tappenden
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Vielleicht erfahren wir es am kommenden Mittwoch?

 

Im BUA (öffentlich ab 18.30) ist Punkt 12 auf der Tagesordnung:

Straßenbeitragssatzung;
Beschlussvorlage des Magistrats 
 
Am Donnestag im HFA als Punkt 5 übrigens auch.
21. Mai 2013
01:42
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Bernd at Lokki
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Termin: Mi, 22.05.2013 17:45 Uhr
TOP 12 : Straßenbeitragssatzung
https://oberursel.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Ne.LaxCYv8Ur4Oi3Mi5GJ

Es lohnt sich, nach “Wiederkehrende Straßenbeiträge” zu googeln http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif

Beispielhaftes Suchergebnis:

Straßenbeiträge/ Wiederkehrende Straßenbeiträge – Offenbach
Leistungsbeschreibung

Das gemeindliche Straßennetz inklusive der Wege und Plätze muss nicht nur unterhalten, sondern vielerorts auch erweitert oder erneuert werden.

Straßenbeiträge sind Beiträge, die Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht von Grundstückseigentümern erheben, wenn Gemeindestraßen um- oder ausgebaut werden sollen. Während der Erschließungsbeitrag erhoben wird, wenn eine Straße erstmalig hergestellt wird, soll der Straßenbeitrag dann erhoben werden, wenn eine Straße erweitert(Ausbau) oder erneuert (Umbau) wird. Der Umbau erfasst nicht nur die gewöhnliche Sanierung, sondern auch eine verbessernde Erneuerung wie beispielsweise die Einrichtung einer Fußgängerzone. Auch der Umbau und Ausbau von Teileinrichtungen (etwa Gehwege, Straßenbeleuchtung) kann beitragsrechtlich veranlagt werden.

Nicht beitragspflichtig sind Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten, wie etwa die Beseitigung von Schlaglöchern oder Frostaufbrüchen.

Die Gemeinde muss sich, wie im Erschließungsbeitragsrecht, an den Ausbaukosten beteiligen. Ihr Anteil beträgt mindestens 25 Prozent bei Anliegerstraßen, mindestens 50 Prozent bei innerörtlichen Durchgangsstraßen und mindestens 75 Prozent bei Straßen, die dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Der konkrete Beitragssatz wird in der Satzung festgelegt.

Der Kostenaufwand wird auf alle Grundstücke verteilt, die einen Vorteil von der Maßnahme haben. Das sind in der Regel alle Grundstücke die direkt oder indirekt (Hinterliegergrundstücke) an die Straße bzw. den Straßenabschnitt angrenzen. Persönlich beitragspflichtig ist immer der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes zu dem Zeitpunkt, an dem der Heranziehungsbescheid bekanntgegeben wurde. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.

Hinweis: Beim Kauf von Grundstücken müssen Sie beachten, dass noch nicht gezahlte Straßenbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Dies hat zur Folge, dass der neue Grundstückseigentümer (oder der Erbbauberechtigte oder Wohnungs-/Teileigentumsberechtigte) zur Beitragszahlung verpflichtet ist, bis die Beiträge vollständig entrichtet sind. Ein privatrechtlicher Vertrag befreit ihn davon nur gegenüber dem Vertragspartner. Ob das Grundstück mit Straßenbeiträgen belastet ist, können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.

Die Kommunen haben aber seit dem 01.01.2013 auch die Möglichkeit, alternativ zur Erhebung einmaliger Beiträge wiederkehrende Beiträge zu erheben.

Voraussetzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist die satzungsrechtliche Zusammenfassung von mehreren Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet. Dabei gilt, dass diejenigen Grundstückseigentümer, die bereits in den letzten Jahren Erschließungs-oder Straßenbeiträge geleistet haben, nicht sogleich zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden dürfen.
An wen muss ich mich wenden?

An die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Beitrag wird durch einen gesonderten Beitragsbescheid erhoben. Mit tatsächlichem Baubeginn hat die Gemeinde die Möglichkeit, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrags zu verlangen.
Rechtsgrundlage

Satzung der Stadt/Gemeinde

§ 11 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) – Beiträge

§ 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) – Wiederkehrende Straßenbeiträge
Was sollte ich noch wissen?

Bei einmaligen Beiträgen besteht nach § 11 Abs. 12 KAG auf Antrag die Möglichkeit einer Zahlung auf Raten, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dabei können z.B. die .finanzielle Leistungsfähigkeit des Beitragspflichtigen oder soziale Gesichtspunke berücksichtigt werden.

21. Mai 2013
01:54
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Bernd at Lokki
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Ah ha – da ist es
Das fairste Prinzip wären “wiederkehrende Beiträge”
…aber in diesem Fall müssen mehrere Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst werden (und dafür braucht´s anscheinend mehr Personal)
Ausserdem gilt, dass diejenigen Grundstückseigentümer, die bereits in den letzten Jahren Erschließungs-oder Straßenbeiträge geleistet haben, nicht sogleich zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden dürfen.

Autsch Embarassed
Hart – aber fair (nee – fair – aber hart)
????

Na ja – aber das könnten ja dann die angeblich unterbeschäftigten Abteilungen “Bauaufsicht” und “Stadtentwicklung” übernehmen (siehe Thema Geschäftsbereiche Bauaufsicht & Stadtentwicklung (38 Planstellen = minus XXL ? )
????

22. Mai 2013
01:37
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Bernd at Lokki
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Die kommunale Aufsichtsbehörde fordert, alle Einnahmequellen auszuschöpfen – so daß wir dieser leidigen Straßenbeitragssatzung wohl nicht mehr entrinnen können !?
Die Anhebung der Grundsteuer B alleine genügt anscheinend nicht…?

Immerhin besteht die Hoffnung, daß nach Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts diese Regelung wieder aufgehoben wird ?
Das wederum spricht für das rheinland-pfälzische Modell eines wiederkehrenden Straßenbeitrages – denn sonst erwischt es bis 2016 nur einige wenige (was äusserst unfair wäre)

Straßenbeitragssatzung bezieht sich auf eine “grundhafte” Sanierung einer Straße inklusive Unterbau (je nach Straße alle 30 bis 80 Jahre)
Die Anwohner tragen (nach einem Schlüssel aufgeteilt)
75 % bei Anliegerstraßen,
50 % bei innerörtlich bedeutsamen Zubringerstraßen,
25 % bei Straßen von überörtlicher Bedeutung.

Im Gegensatz dazu werden Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und oberflächliche Erneuerungen der Fahrbahndecke aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten, für die der Bürger nicht zur Kasse gebeten werden kann.

Bei Plätzen, Gehwegen, Fußgängerzonen, Radwegen und Begleitgrün etc, gelten je nach Satzung andere (günstigere) Beteiligungsprozentsätze.

Beispielrechnung:
Die Kosten pro qm für eine “grundhafte” Sanierung einer Straße (reine Erneuerung muss nicht durch den Anlieger finanziert werden) googelt man zwischen 80,- und 150,- € (nehmen wir also der Einfachheit halber 100,- €)
Bei einer durchschnittlichen Strassentiefe von 10 m inklusive Bürgersteige und einer beidseitigen Bebauung wären das also 500,- € pro
Meter Grundstückskante.
Den Rest muss dann jeder selber für sich ausrechnen. Da komen dann Beträge zwischen 5.000,- und 30.000,- € zustande (wovon der Grundstücksbesitzer je nach Nutzung 25-75% zahlen muss)

Dann wird das Ergebnis noch durch so etwas wie einen Nutzungsfaktor beeinflusst, der sich aus der Geschosszahl und der Nutzungsart ergibt. Die so ermittelten Kennzahlen aller Grundstücke werden addiert und durch die Anzahl der Grundstücke (oder Einwohner?) geteilt.

Bei wiederkehrenden Beiträgen werden die Kosten der nächsten 5 Jahren auf alle Anwohner in diesem Abrechnungsbezirk verteilt.
Man kann davon ausgehen, daß eine solch jährliche Rate pro Kopf recht niedrig ausfallen wird.
Normalerweise werden hier Straßenzüge zu Quartieren zusammengefasst – aber was spricht dagegen, die gesamte Stadt als ein einziges riesiges Quartier auszuweisen ?

Beispielberechnung der wiederkehrenden Straßenbeiträge:
Man ermittelt die Kosten für die Sanierung aller Straßen (gehen wir bei Oberursel von 150 km = 150 Mio aus )
Dann definiert man die durchschnittliche Lebensdauer (gehen wir der Einfachheit von 50 Jahren aus)
Daraus ergeben sich durchschnittliche Kosten 3 Mio pro Jahr (eher mehr)
Umgelegt auf alle 32980 Wahlberechtigten bedeuted dies 90,- € pro Jahr pro Kopf (wovon dann ja noch die jeweiligen %Anteile abgezogen werden müssen)
Selbst wenn ich jetzt mit 50 Jahren Lebensdauer und 100,- € pro qm eher “günstig” gerechnet habe, kommen hier doch eher überschaubare Beträge zustande (vorausgesetzt, ich habe keinen grundsätzlichen Denkfehler begangen)
…während 5.000,- bis 30.000,- € einen einzelnen Grundstücksbesitzer doch recht hart treffen können.

Zur weiteren Beruhigung:
Da die Investitionen in Oberursel in den nächsten vier Jahren stark eingeschränkt sein werden, wird wohl auch der Straßenbau eher weniger intensiv betrieben (da die Kommune ja immerhin 25 bis 75 % der Investition tragen muss)
Das bedeuted, daß in den nächsten X Jahren gar nicht so große Straßenbaukosten anstehen werden (also die oben errechneten Zahlen eher zu hoch sind)
Das wiederum würde bedeuten, daß es in den “besseren Jahren danach” (falls es die jemals geben wird) einen Straßenbauboom geben dürfte (der ja dann auch irgendwie finanziert werden muss)

Fazit:
Wiederkehrende Straßenbeiträge wirken wie eine zweite Grundsteuer und erscheinen aufgrund der geringen Pro-Kopf-Beträge die erträglichere und gerechtere Variante zu sein, wohingegen eine Straßenbeitragssatzung rechtlich erprobt und aufgrund der wenigen Betroffenen verwaltungstechnisch einfacher zu handhaben ist
Allerdings sollte man Haushalte ausnehmen, die in den letzten xxJahren bereits einen einmaligen Straßenbeitrag geleistet haben (falls das in Oberursel überhaupt jemals der Fall war)

Links:
Quelle für die oben genannten Straßenkilometer:
http://www.oberursel.de/stadtleben/oberursel/geographische-daten/#c2468

Bau- und Umweltausschuss
Termin: Mi, 22.05.2013 17:45 Uhr
TOP 12 : Straßenbeitragssatzung
https://oberursel.ratsinfomanagement.net/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0Ne.LaxCYv8Ur4Oi3Mi5GJ

22. Mai 2013
19:53
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Bernd at Lokki
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Straßenbeitragssatzung steht zum Beschluss – Beteiligung der Anlieger an Kosten für Straßenerneuerung

In einer Pressemitteilung vom 22.05.2013 teilt die Stadt mit, daß die Stadtverordneten am 6. Juni 2013 (vorbehaltlich der Zustimmung der Ausschüsse) abstimmen sollen, künftig die Anlieger an den Kosten für Straßenerneuerung zu beteiligen.

Die Aufsichtsbehörde habe die Stadt aufgefordert, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Nach § 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung bestünde eine Verpflichtung der Gemeinden, die ihnen nach den abgaberechtlichen Vorschriften eingeräumten Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Der Erlass einer Straßenbeitragssatzung kann nach aktueller Rechtsprechung auch von der Kommunalaufsicht durchgesetzt werden.

Im Haushaltsjahr 2013 seien in Oberursel beitragsfähige Straßenerneuerungsmaßnahmen (Grunderneuerungen, Neugestaltung, Gehwegausbau etc.) in einer Gesamthöhe von rund 1,5 Mio. Euro vorgesehen. Die größten Maßnahmen stellen dabei geplante Arbeiten in der Taunusstraße und der Nassauer Straße dar, außerdem betroffen sind Teilabschnitte der Freiligrathstraße, der Straße „Am Alten Bach“, des Altenhöfer Weges und der Eichenstraße in Stierstadt

Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Straßenbeiträgen sei § 11 Abs. 3 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Dieses legt Höchstsätze des von den Anliegern zu tragenden Anteils am Aufwand fest, wobei der Anteil bei Straßen, Wegen und Plätzen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen bei bis zu 75% liegt, wenn diese überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen bis zu 50% und bei überwiegender Nutzung vom regionalen Durchgangsverkehr bis zu 25%.

Die Abrechnung der Straßenbeiträge erfolge nach Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme, so dass mit den Einnahmen in der Regel nicht in dem Jahr der Ausgaben zu rechnen sei.

Bürgermeister Hans-Georg Brum zum Verfahren: „Es ist uns bewusst, dass die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu Diskussionen in der Bürgerschaft führen wird. Es muss aber jedem klar sein, dass aufgrund der Auflagen des Regierungspräsidenten zum Haushalt 2013 der Stadt Oberursel in dieser Sache kein Spielraum bleibt. Fazit ist: die Satzung muss kommen. Wir als Stadt können aber dazu beitragen, durch eine möglichst bürgerfreundliche Ausgestaltung der Satzung diese so verträglich wie möglich zu gestalten. Das heißt im Klartext, wegen der Erhebung des Satzungsbetrages wird niemand Haus und Hof verlieren. Es wird verträgliche Regelungen zu den Zahlungsmodalitäten geben.“

23. Mai 2013
03:12
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Bernd at Lokki
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Das war sehr interessant auf der mega-langen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses letzten Abend:

BM Hans-Georg Brum machte uns darauf aufmerksam, daß die unbeliebte Variante der projektbezogenen Staßenbeiträge die überzogenen Ansprüche einiger Bewohner “eindämmen” könne

Von wegen überzogen – ich zB möchte ja gar nicht, daß etwas gebaut wird (und so etwas Unsinniges schon gar nicht)

Einige Mitglieder meldeten Beratungsbedarf an und forderten eine nichtöffentliche Infoveranstaltung exklusiv für Stadtverordnete

Wieso nichtöffentlich ? OK – dann kann man blödere Fragen stellen, ohne daß sie am nächsten Tag in der Presse zu lesen sind (es sei ihnen gegönnt)

Der FDP-Mann war mit seiner Forderung nach einer gerechteren Lösung a la “Grundsteuer B” eigentlich auf dem richtigen Kurs (kriegte aber nach drei Anläufen irgendwann die Kurve nicht)

BM Brum klärte auf, daß man um einen Straßenbeitrag nicht herum komme (eine allgemeine Steuer- bzw Gebührenerhöhung sei keine Alternative)

Die GRÜNEN erklärten, daß das vorgeschlagene “Offenbacher Modell” ungerecht sei (und bevorzugten die wiederkehrenden Beiträge)

Meine Frage: Weso nicht den Ansatz der FDP modifizieren (und einen Straßenbeitrag “synchron” zur Grundsteuer B erheben) ??

Die OBG stellte einige Sachfragen (äusserte sich aber nicht ablehnend gegenüber des vorgeschlagenen Offenbacher Modells)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die Diskussion unter facebook > Orscheler Bürgerhaushalt > Straßenbeiträge aufmerksam machen – da dort schon vor Monaten alle hier erläuterten Details intensiv diskutiert wurden.

Folgende Benutzer haben sich bei Bernd at Lokki für diesen nützlichen Beitrag bedankt:

Graham Tappenden
29. Mai 2013
19:38
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Zu Straßenbeiträgen führt die Oberurseler Woche  (18. Jahrgang, Mittwoch 29.Mai 2013, Kalenderwoche 22, Seite 11) [Achtung: 17,5 MB PDF-Datei]
im Artikel “Anlieger bezahlen künftig für Erneuerung ihrer Straßen mit” aus:

“… Im laufenden Haushaltsjahr sind beitragsfähige Grunderneuerungen, Neugestaltungen, Gehwegausbauten und weitere Straßenerneuerungsmaßnahmen in Höhe von 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Die größten Vorhaben stellen die geplanten Arbeiten in der Taunusstraße und NassauerStraße dar, außerdem betroffen sind Teilabschnitte der Freiligrathstraße, der Straße “Am alten Bach”, des Altenhöfer Wegs und der Eichenstraße in Stierstadt. …”

Wer, wann, wieviel zahlen muß, hängt von der Gestaltung ab. (s.a. Beitrag 8, aber auch alle anderen sind interessant)

Zum Thema Straßenbeitragssatzung beschloss der Bau- und Umweltauschuss eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung abzuhalten.
Gründe für die Nichtöffentlichkeit dieser Informationsveranstaltung wurden nicht genannt und sind auch in der
Öffentlichen Niederschrift 30. Sitzung – Bau- und Umweltausschuss Mi, 22.05.2013 17:45 Uhr Bau- und Umweltausschuss” (s.a. Punkt 12) 
nicht aufgeführt.

29. Mai 2013
20:14
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Graham Tappenden
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Beim Haupt- und Finanzausschuss wurde das Thema auch lang besprochen, unter anderem, dass eine öffentliche Informationsveranstaltung sinnvoll wäre.

 

Da die Stadtverordneten selbst noch viele Fragen zu diesem Thema habe, war die Rede davon erst eine nicht-öffentliche Veranstaltung zu halten, um diese Fragen zu klären, und dann eine öffentliche Veranstaltung wenn man näher weiß, welches Modell in Oberursel kommen soll.

 

So würde man natürlich auch mögliche Kritik umgehen, die es geben könnte wenn bei einer Bürgerversammlung zum Thema die meisten Fragen aus der Politik kommen würden.

31. Mai 2013
17:23
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Klaus Wiesner
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Informationsveranstaltung nichtöffentlich

In der Öffentliche Niederschrift 31. Sitzung – Haupt- und Finanzausschuss Do, 23.05.2013 18:00 Uhr

heisst es unter TOP “5. Straßenbeitragssatzung; Beschlussvorlage des Magistrats (61)”

“… Stadtverordneter Bernhardt bittet eine Informationsveranstaltung auch für Bürger/innen
durchzuführen, da diese maßgeblich von den beabsichtigten Änderungen betroffen sind.

Der Bürgermeister führt aus, dass dies bei Bedarf geschehen könne, es aber sinnvoll sei, zunächst eine intern vertiefte Diskussion im Rahmen einer nichtöffentlichen Informationsveranstaltung zu führen. …”

Ich denke, für Bürger ist es interessant nicht nur die Ergebnisse sondern auch die Diskussionen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, mitzubekommen.

Bei dieser Informationsveranstaltung als normaler Tagesordnungspunkt hätten Bürger keine Rederecht. Ein Ausufern der Veranstaltung wäre somit nicht zu befürchten.

Mir ist immer noch unklar, wieso diese Informationsveranstaltung nicht öffentlich sein muß.

 

14. Juni 2013
03:41
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Bernd at Lokki
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Nicht mit uns!
Na Bravo – vielleicht gibt es doch noch eine wählbare Partei (statt einen dicken Strich durch die gesamte Liste zu machen)
…wobei – die OBG hat auch schon immer gesagt, daß sie damit nicht einverstanden sei http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif

Die TaunusZeitung berichtete unter FDP-Strassenbeitragssatzung-Nicht-mit-uns über die Diskussion um die Einführung der Straßenbeitragssatzung, in die sich jetzt auch endlich die FDP eingemischt habe.
Das sei „der falsche Weg, den Haushalt zu sanieren“, habe der Fraktionsvorsitzende der FDP “gewettert”
…und machte klar, dass sich die FDP-Fraktion deutlich „gegen ständige Erhöhungen von Steuern und Einführung von Beiträgen“ ausspreche.
Denn das führe nicht zum Ansporn, sparsamer zu wirtschaften !!!!
Es sei leichter, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, als „endlich mal mit tiefgreifenden Maßnahmen Einsparungen vorzunehmen“
Seinerzeit, beim Sanieren der Schillerstraße, sei dieses Thema schon mal auf dem Tisch gewesen.

Die Politik habe geplant, und die Bürger hätten kein Mitspracherecht gehabt.
Damals hätte man dies in der Politik eingesehen und die Einführung der Straßenbeitragssatzung abgelehnt. Die Sanierungen wurden und werden weiter durch die Grundsteuer finanziert.
Dass das Thema erneut aufgegriffen werde, findet die FDP unzumutbar:
„Es können hier leicht 10 000 Euro pro Eigentümer zusammenkommen. Welcher Hausbesitzer hat diese Summe auf der Bank rumliegen?“
Zumal das strukturelle Defizit im Haushalt von etwa 11 Millionen Euro im Jahr durch diese Straßenbeiträge ohnehin nicht abgedeckt werden könne.

Dieser Artikel wurde veröffentlicht am 13.06.2013 um 03:00 Uhr

14. Juni 2013
20:00
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Klaus Wiesner
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Soweit ich verstanden habe, hat die Kommunalaufsicht die Einführung einer Straßenbeitragssatzung angeordnet und die ist seit dem 1.3.2013 überfällig.

Es geht also nicht mehr um die Frage ob, sondern nur noch wie. (s.o. einmalig, wiederkehrend).

So hat das auch Bürgermeister Brum auf der letzten Bau- und Umweltauschusssitzung am 22.5.2013 dargestellt.

Eins ist hier überflüssig: Entweder der Vorstoß der FDP (weil wir die Wahl gar nicht mehr haben) oder die geplante nichtöffentliche Informationsveranstaltung zu Strassenbeiträgen.

 

17. Juni 2013
23:16
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Graham Tappenden
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Heute Abend bei der Sitzung des Ausländerbeirats ist der Termin für die Bürgerversammlung zum Thema Straßenbeitragssatzung bekanntgegeben worden:

 

Mittwoch, den 21. August, 2013 um 19 Uhr.

19. Juni 2013
02:23
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Bernd at Lokki
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Ganz schön spät – in Anbetracht dessen, daß bis zum 30.September der “Drops gelutscht” sein muss.
Für Korrekturvorschläge seitens der Bürger bleiben maximal drei Wochen – da die letzte Stadtverordnetenversammlung vor dem Abgabetermin am Do, 12.09.2013 19:30 Uhr stattfindet:
https://oberursel.ratsinfomanagement.net/termine

20. Juni 2013
09:30
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Heinz Renner
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In Vergleich zu allen Bundesländern liegt Hessen mit Blick auf die Finanzierungssalden der Gemeinden und Gemeindeverbände je Einwohner deutlich abgeschlagen auf dem letzten Platz.  Vom Institut der deutschen Wirtschaft für die Jahre 2010 und 2011 ermittelte Werte nach Bundesländern:

  • Sachsen-Anhalt                                     +33 bzw. +   162 €
  • Baden-Württemberg                               -80 bzw. +   167 €
  • Hessen                                              ./. 483 bzw.  ./. 417 €

Offensichtlich haben die Kommunalpolitiker in Hessen mit Blick auf die Finanzen eine andere Einstellung als im Rest der Republik. Vor dem Hintergrund der mehr als eindeutigen Zahlen sind die verschärften Auflagen der Kommunalaufsicht als Behörde der Landesverwaltung Hessen gegenüber Kommunen zu positionieren. So auch jetzt gegenüber Friedrichsdorf, bei denen die soeben ausgesprochenen Auflagen sich mit denen von Oberursel ähneln.

In dem Beitrag in der heutigen Taunus Zeitung wird klar, dass die Kommunal­aufsicht neben der Einführung von Strassenbeiträgen eine Anhebung des Grundsteuer-Hebesatzes von 600 Punkten zumindest im Fokus hat. Dies wäre eine Verdoppelung des derzeit in Oberursel gültigen Hebesatzes.

Ebenso wie in Oberursel wurde das von Friedrichsdorf vorgelegte Haushaltssicherungskonzept für 2013 nicht akzeptiert. Der neue Spar-Plan muss spätestens am 31. Okt. 2013 – so der TZ-Bericht – fertig sein. Mal sehen, ob und inwieweit Friedrichsdorf die Bürger bei der Überarbeitung einbindet?

Übrigens: Bundesweit ist der Finanzierungssaldo der Gemeinden von 7,20 Mrd. € in 2009 und 8,80 in 2010 auf 2,90 Mrd. € in 2011 zurückgegangen. 2012 war ein Überschuss von 0,90 Mrd. € zu verzeichnen. Eine vergleichbare Entwicklung ist in Oberursel nicht feststellbar.

Nach Berechnungen des DIW lag die Verschuldung der Kommunen 2009 bundesweit inkl. Kassenkredite bei 1.500 €. Davon ausgehend stellt sich die Frage, wie sich die Schulden inkl. Kassenkredite nach Überarbeitung des Haushaltssicherungskonzepts entwickeln?

 

PS: Die Länder müssen sich übrigens die Schulden der Gemeinden beim Thema Schuldenbremsen anrechnen lassen. 

20. August 2013
23:35
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Graham Tappenden
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Nur eine kleine Erinnerung, aber am Mittwoch Abend (21. August) findet um 19 Uhr die Bürgerversammlung zum Thema “Straßenbeitragssatzung” in der Stadthalle statt.

22. August 2013
02:35
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Bernd at Lokki
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Die Stadthalle war proppevoll http://www.brunnentreff.de/wp-content/sp-resources/forum-smileys/sf-embarassed.gif
Bürger, die heute abend aufgrund der begrenzten Zeit nicht zu Wort kamen, können ihre Redebeiträge schriftlich einreichen an das
“Büro der Gremien” unter gremienbuero@oberursel.de

Als Stichworte des Abends behielt ich “Gleichbehandlung”, “Vorteil”, “Gerechtigkeit”, “Bürgerbegehren”, “Transparenz” und “”Mitbestimmung” in Erinnerung
..aber zum Teil war´s auch einfach nur “im karnevalistischen Sinne” lustig (wobei “lustig” im Anbetracht der Ernsthaftigkeit auch nicht der richtige Begriff ist)
Besserer Ausdruck wäre “emotional” ?

Da war aber auch viel Betroffenheit:
vom Rentner, der sich das alles gar nicht leisten kann (und andererseits beobachten muss, wie viel Pfusch bei Strassenbauarbeiten betrieben wird)
…oder von der Familie mit den drei kleinen Kindern, die es sich vom Munde abgespart haben, mit den Großeltern im neuen Heim zusammen leben zu können (und gleichzeitig zusehen müssen, wie ihre Existens als Kleinunternehmen durch das zu schnell wachsende Oberursel bedroht wird)

Ich habe es ja erlebt – hier rund um den Bahnhof – wie alle “Kleinen” nacheinander wie Seifenplasen zerplatzten
http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif

Am meisten hat mich die Aussage unseres Bürgermeisters nachdenklich gemacht, wie sehr die Verwaltung doch “durch auch Anwesende” bedrängt worden sei, neue Baugebiete zu erschliessen.
Das kam mir so vor wie ein Hausbesitzer, der ein Haus seit Jahren an eine Wohngemeinschaft vermietet
…und plötzlich beschliesst, aufgrund der großen Nachfrage das gemeinsam genutzte Wohnzimmer in ein weiteres vermietbares Zimmer zu verwandeln.
Das tut der Wohngemeinschaft nicht gut (und Oberursel auch nicht) http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif


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