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12. Mai 2015
CDU-Fraktion schlägt Gerd Krämer als Stadtverordnetenvorsteher vor
Christdemokraten stellen personelle Weichen für künftige Arbeit in Stadtparlament und MagistratDie CDU-Fraktion hat auf ihrer gestrigen Sitzung erste personelle Weichenstellungen für die künftige Arbeit in Stadtverordnetenversammlung und Magistrat beschlossen. Als stärkste Fraktion steht der CDU das Vorschlagsrecht für das Amt des Stadtverordnetenvorstehers zu. Auf Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden Jens Uhlig nominierte die CDU einstimmig Gerd Krämer für das Amt. Jens Uhlig bezeichnete den früheren Bürgermeister als “Person mit umfangreichen Erfahrungen in der Kommunalpolitik, der die Voraussetzung bietet überparteilich und kompetent die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung zu leiten und das Stadtparlament zu repräsentieren.” Als stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher nominierte die CDU Wolfgang Kettenhofen.Für den ehrenamtlichen Magistrat schlagen die Christdemokraten Wilfried Abt, Jörg Steden, Monika Banzer und Paul Gerecht vor. Auch diese Entscheidungen fielen einstimmig. Die CDU wird im ehrenamtlichen Magistrat vier Vertreter stellen, genau so viele wie die SPD. Grüne und OBG haben für jeweils zwei Stadträte Vorschlagsrecht, FDP und AfD für jeweils einen. Nach der Wahl des Magistrats durch die Stadtverordnetenversammlung müssen Wilfried Abt, Jörg Steden und Paul Gerecht ihre Mandate in der Stadtverordnetenversammlung niederlegen. Für sie werden Julia Kraft, Susanne Kügel und Christoph Kappus ins Stadtparlament nachrücken.
Den Fraktionsvorstand der CDU bilden künftig neben dem bereits wiedergewählten Vorsitzenden Jens Uhlig Kerstin Giger und Michael Reuter als stellvertretende Vorsitzende. Als Sprecher in den Ausschüssen sollen künftig Kerstin Giger (Sozial- und Kulturausschuß), Wolfgang Kettenhofen (Bau- und Umweltausschuß) und Lothar Köhler (Haupt- und Finanzausschuß) Mitglied des Fraktionsvorstandes sein.
Wer für die CDU in welchem Ausschuß mitarbeiten soll, wird von der CDU in einer ihrer nächsten Fraktionssitzungen festgelegt.
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