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Zukunftsweisender Ansatz partnerschaftlicher Bürgereinbindung
16. März 2013
13:25
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Heinz Renner
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Der Gemeinderat Weyarn hat aufgrund des Art. 23 Satz 1 GO folgende Satzung zur Weiterführung der Bürgerbeteiligung (Bürgerbeteiligungssatzung) beschlossen.

 

Zweistufenmodell der Gemeinde Weyarn/Oberbayern

 

Ziel der Satzung ist es, den Prozess der Bürgerbeteiligung zum Nutzen der Gemeinde

Weyarn und ihrer Bürger auch in Zukunft zu ermöglichen. Damit soll

· der Prozess der notwendigen politischen Entscheidungen transparent bleiben

· das kulturelle und historische Bewusstsein der Gemeindebürger gestärkt werden

· das Gefühl der Zusammengehörigkeit und der sozialen Verantwortung in der

Gemeinde verbessert werden

· ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Verkehr in den Ortschaften der

Gemeinde gefördert werden

· die Möglichkeit, in der Gemeinde nicht nur zu leben, sondern auch zu arbeiten,

unterstützt werden.

Weyarn will auf diese Weise den Weg zu einer solidarischen Bürgergesellschaft gehen, in

der Eigenverantwortung gestärkt wird, das Gemeinwohl im Vordergrund steht und das

Subsidiaritätsprinzip der Bayerischen Verfassung gestärkt wird.

Die Mitwirkung der Bürger gilt auf allen kommunalen Handlungsfeldern, insbesondere bei

· der Optimierung der Infrastruktur in der Gemeinde

· der Stärkung von Wirtschaft und Landwirtschaft

· der Verbesserung der Umweltbedingungen

· wirtschaftlicherem und nachhaltigerem Handeln.

Diese Satzung enthält die für den Prozess der Bürgerbeteiligung notwendigen Regeln und

gibt eine überschaubare Organisationsstruktur vor.

Die Gemeinde Weyarn verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen Leitziele und Leitbilder

auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme festzulegen.

Diese Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 des Gemeinderats aufgehoben oder

verändert werden.

vollständiger Text: http://www.weyarn.de/Gemeinde/Satzungen/Buergerbeteiligungssatzung.pdf

 


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