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13:25
10. Februar 2013

Der Gemeinderat Weyarn hat aufgrund des Art. 23 Satz 1 GO folgende Satzung zur Weiterführung der Bürgerbeteiligung (Bürgerbeteiligungssatzung) beschlossen.
Zweistufenmodell der Gemeinde Weyarn/Oberbayern
Ziel der Satzung ist es, den Prozess der Bürgerbeteiligung zum Nutzen der Gemeinde
Weyarn und ihrer Bürger auch in Zukunft zu ermöglichen. Damit soll
· der Prozess der notwendigen politischen Entscheidungen transparent bleiben
· das kulturelle und historische Bewusstsein der Gemeindebürger gestärkt werden
· das Gefühl der Zusammengehörigkeit und der sozialen Verantwortung in der
Gemeinde verbessert werden
· ein vernünftiges Miteinander von Mensch und Verkehr in den Ortschaften der
Gemeinde gefördert werden
· die Möglichkeit, in der Gemeinde nicht nur zu leben, sondern auch zu arbeiten,
unterstützt werden.
Weyarn will auf diese Weise den Weg zu einer solidarischen Bürgergesellschaft gehen, in
der Eigenverantwortung gestärkt wird, das Gemeinwohl im Vordergrund steht und das
Subsidiaritätsprinzip der Bayerischen Verfassung gestärkt wird.
Die Mitwirkung der Bürger gilt auf allen kommunalen Handlungsfeldern, insbesondere bei
· der Optimierung der Infrastruktur in der Gemeinde
· der Stärkung von Wirtschaft und Landwirtschaft
· der Verbesserung der Umweltbedingungen
· wirtschaftlicherem und nachhaltigerem Handeln.
Diese Satzung enthält die für den Prozess der Bürgerbeteiligung notwendigen Regeln und
gibt eine überschaubare Organisationsstruktur vor.
Die Gemeinde Weyarn verpflichtet sich, in regelmäßigen Abständen Leitziele und Leitbilder
auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme festzulegen.
Diese Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 des Gemeinderats aufgehoben oder
verändert werden.
vollständiger Text: http://www.weyarn.de/Gemeinde/Satzungen/Buergerbeteiligungssatzung.pdf
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