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Auswirkung der Straßenbeitragssatzung auf den Planungsprozess
30. August 2013
03:34
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BrunnenTreff.
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Roland Ruppel schrieb
im Thema Vorstellung der Alternative S-Bahn-nahe Strasse mit Trog ohne U-bahn-verschwenkung (H)

wenn die Strassenbeitragssatzung kommt, werden die Grundstückseigentümer mit 25% an den Kosten der totalen Sanierung beteiligt, egal welche Lösung letztendlich realisiert wird.

30. August 2013
03:44
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Bernd at Lokki
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Der schlimmste anzunehmende Fall ist, mit XX% an etwas beteiligt zu werden, das man gar nicht unterstützenswert findet.
http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif

Wie war das mit der Satzung ?
Sollte man da nicht einen klaren Vorteil erkennen können ?

Bei dem Vorschlag der Stadt sehe ich keinen Vorteil
…weder gegenüber der jetzigen Situation – und schon gar nicht gegenüber dem aktuellen Bebauungsplan (Tunnel):

Ich habe mehr Verkehr direkt vor der Nase, eine Steinwüste mit wenig Grün, keine Parkplätze
…und im Bereich der Adenauerallee rund um den SpringBrunnen wird das Stadtbild nachhaltig zerstört !

Bevor ich dafür einen fünfstelligen Beitrag zahle, ziehe ich lieber weg (auch wenn ich unsere Oase nur sehr ungern aufgeben würde)

30. August 2013
07:13
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Heinz Renner
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Ist es richtig, dass die Grundstücksbesitzer 75 % der Kosten für dieErneuerung des Bürgersteigs und ggf. für einen Parkstreifen zu zahlen wären? Dies würde die Belastung  nachhaltig erhöhen.

Zu hinterfragen ist ferner, ob beni der Berechnung die tatsächliche Geschosszahl oder die nach dem Bebauungsplan mögliche Geschosszahl zugrunde gelegt wird?

Für die Grunstückseigentpmer an der Nassauer Strasse bzw. im Quartier könnte es teuer werden.

30. August 2013
08:40
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Bernd at Lokki
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Bei der Troglösung und fast allen anderen Alternativen des BrunnenTreff wären es 75% für die verkehrsberuhigten Teile der Nassauer Straße
…und bei der städtischen Variante dann wohl konsequenterweise 25% für die als überörtliche Durchgangsstraße genutzte Nassauer Straße.
?
Auf die Frage nach den Geschosszahlen habe ich im Thema Haushalt – Einnahmen – Straßenbeiträge geantwortet. Es gibt dort auch einen interessanten Beitrag unseres neuen Mitglieds Georg Ulrich, in dem gefordert wird, die Betroffenen selbst entscheiden zu lassen, ob sie das jeweilige Sanierungskonzept mittragen wollen oder nicht. *grins* Das würde im Fall “Umbau Nassauer Strasse zur West-Ost-Tangente” bedeuten, daß keiner etwas zahlen würde *grins*

30. August 2013
10:06
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Heinz Renner
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Sorry: Wird die Nassauer Strasse im Rahmen der Troglösung zu einer Anliegerstrasse, so wäre eine Verbreiterung der Bürgersteige und neue Parkstreifen gegenstandslos, für die die Eigentümer ggf. 75 % der Kosten tragen müssten?

Hinsichtlich der Ermittlung Geschosszahl kann es mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz m.E. keinen Entscheidungsspielraum geben.  Die von der Stadt ins Gespräch gebrachte Variante ist ggf. den Regelungen anderer Städte rechtlich noch nicht gesichert.

Mal sehen, wie die Kommunalaufsicht auf das Vorgehen der Stadt reagiert. Jedenfalls muss die Stadt auch bzgl. dieser Thematik bis zum 30. Sept. 2013 mit Blick auf die Auflage in Verbindung mit der Haushaltsgenehmigung und hinsichtlich der Überarbeitung des überarbeiteten Haushaltssicherungskonzepts für 2013 vorlegen.

Jenseits der Strassenbeitragssatzung und Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf mindestens 450 Punkte kommen im IV. Quartal 2013 noch viele brutale Entscheidungen – durch die Stadt bzw. durch die Kommunalaufsicht – auf die Oberurseler Bürger zu, die zwangsläufig für die seit 2009 aus dem Ruder laufende Finanzpolitik zu bluten haben. 

30. August 2013
10:08
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Roland Ruppel
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2. August 2013
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wenn keiner etwas zahlen will, dann bleibt es so wie es ist, oder?

Teilbereiche der Nassauerstrasse wären innerörtliche Strassen wo 50% zu tragen wären

31. August 2013
23:11
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Graham Tappenden
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Sorry: Wird die Nassauer Strasse im Rahmen der Troglösung zu einer Anliegerstrasse, so wäre eine Verbreiterung der Bürgersteige und neue Parkstreifen gegenstandslos, für die die Eigentümer ggf. 75 % der Kosten tragen müssten?

Das ist ein Beispiel das es bei der Bürgerversammlung gar nicht gab – was passiert wenn im Rahmen der Sanierung eine Änderung der Nutzungsstufe gibt.  Gilt dann die alte oder neue Nutzung um den Beitrag zu berechnen?

31. August 2013
23:30
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Bernd at Lokki
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Gilt dann die alte oder neue Nutzung um den Beitrag zu berechnen?

tippe mal auf die “neue”…


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