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Lärm-Aktionsplan nach §47 Bundes-ImmissionsSchutzgesetz
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9. April 2013
11:35
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Bernd at Lokki
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http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default
Lärm-Aktionsplan nach §47 d Bundes-Immissions-Schutzgesetz
Was für´n Wort – ´wusste gar nicht, daß es so etwas gibt http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif

Hier die “Lärmkartierung” des Landes Hessen aus http://laerm.hessen.de übertragen auf unser Planungsgebiet:
55 – 60 dba = orange
60 – 65 dba = rot
65 – 70 dba = dunkelrot
70 – 75 dba = violett
> 75 dba = blau
Rund um unser Zuhause ist es violett !!!
http://www.phorumursellis.de/images/Tryptichon-Darstellung-Laerm.jpg

…aber wir sind ja liebe Bürger und drohen nicht gleich mit dem Anwalt http://www.brunnentreff.de/wp-content/sp-resources/forum-smileys/sf-cool.gif http://www.brunnentreff.de/wp-content/sp-resources/forum-smileys/sf-laugh.gif
Zum Vergrößern des Bildes HIER klicken
Interessant: Auf der Weingärtenumgehung ist es blau – und zwar genau an den Stellen, wo die Steigung beginnt (so daß man davon ausgehen kann, daß die städtische Rampenlösung zwischen Umgehung und Adenauerallee auch “blau” sein wird)

Öffentliche Bekanntmachung:

Regierungspräsidium Darmstadt – Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach $ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt: Teilplan Straßenverkehr der 2.Stufe hier:Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach $ 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 6.200 Kraftfahrzeugen/Tag) sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen/Tag aufzustellen.
Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der InterNetseite des Hesssischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter http://www.hluc.de oder http://faerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Hauptverkehrsstraßen besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartiertenStraßen einzureichen. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung, welches über die Internetseite http://www.laermaktionsplan.hessen.de abrufbar ist. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium bis zum 22. Mai 2013 eingereicht werden.
Darmstadt, 01. April 2013

Amtliche Bekanntmachung in der Taunus-Zeitung vom 02.04.2013:

Oberursel – Hinweisbekanntmachung – Regierungspräsidium Darmstadt
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach $ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Staßenverkehr der 2.Stufe
hier: erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir weisen darauf hin, dass auf unserer Internetseite http://www.oberursel.de die Bekanntmachung über Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2.Stufe am 06.04.2013 bereitgestellt wird. Diese Bekanntmachung kann auch im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Info-Center, während den Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung:
Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag undDonnerstag 14.00 bis 18:00 Uhr
Oberursel (Taunus), den 02.04.2013 – Der Magistrat – Im Auftrag -Stephan

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10. April 2013
19:45
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Heinz Renner
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Dieses Schreiben wurde an das Regierungspräsidium versandt
Kopien: Büro der Gremien der Stadt Oberursel sowie Fraktionen im Stadtparlament und lokale Medien

 

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezug auf die Anzeige mit Hinweis auf die Einsehbarkeit der Ergebnisse der Lärmmessung hat ein Anwohner der Nassauer Strasse am 9. April 2013 bei der Stadtverwaltung um Einsicht in die Unterlagen gewünscht.

Er war mehr als überrascht, dass die Einsicht in die Unterlagen nicht möglich war, weil diese scheinbar noch nicht zusammengestellt wurden. Er erhielt nur einen einseitigen Ausdruck, der weitestgehend dem Text der Anzeige “Amtliche Bekanntmachungen”entsprach mit einem Hinweis auf eine Internetseitehttp://www.hlug.de oder http://laerm.hessen.de, deren Inhalt sicherlich der gesetzlichen Informations-Verpflichtung nicht entsprechen dürfte?!

 

Und: Was aber machen Bürger, die keinen PC besitzen bzw. keinen Internetanschluß haben?

 

Bitte veranlassen Sie, dass die Stadt Oberursel die Vorgaben zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht gemäss dem Bundesgesetz nachkommt, dessen Inhalt udn Umfang uns nicht bekannt ist.

 

Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Oberursel die Anbindung der L 3006 an die sogenannte Weingärten-Umgehung im Gespräch ist. Davon ausgehend ist damit zu rechnen, dass die Verkehrsbelastung dramatisch auf > 23.500 Fahrzeuge pro Tag steigt – auf einer Tangente, die unmittelbar vor Häusern verläuft.

 

11. April 2013
20:50
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Heinz Renner
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LÄRMSKALA

Wikipedia: Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Struktur auf die Umwelt (insbesondere Menschen) störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm bewusst wahrgenommen werden, hängt besonders von der subjektiven Bewertung der Schallquelle durch den Hörer ab. Trotz akustischer Gewöhnung kann Lärm unbewusst weiter auf Körper und Seele wirken. Lärm kann den Biologischen Rhythmus stören (siehe auch Tag-Nacht-Rhythmus) und Schlafstörungen verursachen bzw. fördern.

 

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Geräuschquellen in üblicher Hörentfernung = dB(A)

 0    Hörschwelle.

10 Blätterrauschen, normales Atmen.

20 Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.

25 Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht.

30 Nebenstraßengeräusche. Kühlschrankbrummen.

35 Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten.

40 Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern- und
     Konzentrationsstörungen möglich.

45 Obere zulässige Grenze der Tagesgeräusche in Wohngebieten.

50 Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.

60 
Stressgrenze: Laute Unterhaltung. Walkman, MP3-Player.

65 Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Beginn der Schädigung 
     des vegetativen Nervensystems.
70 Bürolärm, Haushaltslärm.

75 Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)

80 Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm.

85 Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich 
     vorgeschrieben
.

     Allgemein gilt ein Schallpegel von 85 – 90 dB(A) führt über
     mehrere Jahren ggf. zur Lärmschwerhörigkeit.

88 Umweltfreundliche Rasenmäher, Laubbläser, Laubsammler, Heckenscheren, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider

90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch.

95 Empfohlene Pegelbegrenzung zum Schutz vor Gehörschäden in Diskotheken und bei Musikveranstaltungen

100 Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik, Oktoberfestzelt 90 bis 105 dB(A).
      Schalldruckpegelbegrenzung bei Kopfhörern nach DIN EN 50332.

Eine Pegelerhöhung um >10 dB ist subjektiv eine Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke. Eine leise Unterhaltung mit 40 dB(A) ist nicht viermal so laut gegenüber dem normalen Atmen mit 10 dB(A), sondern achtmal lauter. Die Verdoppelung einer Lärmquelle (z.B. von 20 auf 40 PKWs) verursacht hingegen eine Zunahme des Schalldruckpegels um 3 dB(A).

 

11. April 2013
22:19
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Bernd at Lokki
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Wouw – Schnarchgeräusch ganz oben auf der Skala http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif

Gut, daß ich und meine Familie relativ stressfrei mit Lärm umgehen
…denn rund um unser Zuhause wird sich “lärmtechnisch” trotz der vielen Alternativ-Pläne nicht viel ändern (mal abgesehen von der Tunnel- und Troglösung)

12. April 2013
06:52
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Heinz Renner
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Hier die “Lärmkartierung” des Landes Hessen aus http://laerm.hessen.de übertragen auf unser Planungsgebiet ….
Rund um unser Zuhause ist es violett !!!

Mit Anbindung der Weingärtenumgehung wird im Bereich zwischen Brennersmühle und Drei Hasen die Lärmbelastung dramatisch steigen. Würde die Planung der Stadt realisiert, so dürfte wegen deszu erwartenden Verkehrsaufkommens ->23.500 Fahrzeuge täglich – und den extrem hohen Anfahrgeräuschen, die Lärmbestung extrem hoch sein – partiell mit Werten in Einflugschneisen vergleichbar sein!
Deswegen ist seitens der Stadt im Bereich von da Pino auch eine Lärmschutzwand vor dem Lokal geplant. Unsere Alternativplanungen für diesen Bereich tragen zur nachhaltigen Begrenzung des Anstiegs der Lärmbelstung bei – nicht nur im westlichen Bereich der Nassauer Strasse.

Informieren und mitmachen:
Es geht um unsere Stadt!

12. April 2013
10:00
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Bernd at Lokki
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Während ich hier gemütlich beim Frühstück sitze, steht der Georg in der Tür und macht “Lärmmessungen”
Ab und zu ruft er mal ne Zahl rein (so zwischen den Bissen und Schlücken):

Meine Musik ist so 50 bis 60 dBA
Der anfahrende Bus schlägt mit 85 bis 90 dBA zu (je nach Alter und Zustand des Vehikels)
Ein gemütlich vorbeirollender Pkw bleibt dagen deutlich unter 60 dBA
Erstaunllich fand ich, daß die -eigentlich in recht großer Entfernung- vorbeifahrende S-Bahn immer noch knapp 80 dBA bringt.
Der normal fließende Verkehr liegt bei 70 – 75 dBA – was ja auch durch die Lärmkartierung des Landes Hessen (siehe oben) bestätigt wird – bei Lkws und Gegenverkehr liegt es dann schon deutlich übr 80 dBA.

Gerade fuhr die Kehrmaschine vorbei (die lag bei 82 dBA)
Mal gespannt, wenn eine U-Bahn kommt (oder zwei U-Bahnen sich begegnen)
Manchmal kommt auch alles gleichzeitig (abr mehr als 90 dBA wird´s wohl auch dann nicht)

Wie laut wohl “Ei aufschlagen” ist ? http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif

12. April 2013
10:03
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Bernd at Lokki
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Ei aufschlagen liegt bei 70 (allerdings gemessen im Abstand von 10 cm)
Die Musik im Hintergrund schafft jetzt auch schon fast 70 (Schandmaul)

Sorry, daß ich das Lärmproblem eher von der lustigen Seite betrachtet habe
…aber wenn ich das nicht täte, würden wir hier garantiert nicht wohnen :-)

15. April 2013
00:56
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Bernd at Lokki
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In der 4.Etage der Stadtverwaltung konnte man sich die Karten anschauen.
Die Zusammenhänge seien dort mit lobenswerte Mühe erklärt worden.
Allerdings scheint die Darstellung im Brunnentreff detailreicher zu sein – und das uns interessierende Gebiet wird größer dargestellt und zeigt die unterschiedlichen Farben der Belastungen deutlicher.


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