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08:53
10. Februar 2013
In München hat man dies ganz einfach gelöst. Mit Anmeldung bekam man einen Zahlschein. Und dann hat man jährlich zu überweisen. Die Ermittlung der gezahlten Miete ist auch einfach. Wo entsteht bürokratischer Aufwand?
Würden Sie bitte jenseits der Behauptung auch einmal die Einnahmen und den Aufwand beziffern?
Sorry! Haben Sie die Zweitwohnsitzsteuer vielleicht mit Blick auf die Möglichkeit der Absetzung der Zweitwohnsitz-Kosten und für die Familienheimfahrten nicht gerne gezahlt?
09:07
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12. Februar 2013
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10. Februar 2013
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3. Dezember 2012
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3. Dezember 2012
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10. Februar 2013
Die Fraktionen in Königstein (15.000 Einw.) rechnen aufgrund der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer – u.a. auch Anmeldung des Erstwohnsitzes – im Schnitt mit Mehreinnahmen von 100.000 € p.a.!
Ausgehend von der Einwohnerzahl entspräche dies Mehreinnahmen von 300.000 € für Oberursel, die die Kürzungen im sozialen Bereich abfedern könnten!
Wir haben es ja? Das Haushaltsdefizit von 6 Mio. € soll durch eine weitere Erhebung der Grundsteuerhebesätze in 2016 abgebaut werden.
11:58
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10. November 2013
Zum Thema Verheiratete: So urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Erhebung der Zweitwohnsteuer für Verheiratete, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten müssen, weil die Familie ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben kann, gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie verstößt (Az.: 1 BvR 1232/00).
12:06
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12:35
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3. Dezember 2012
http://www.brunnentreff.de/forum/haushalt-2014/zweitwohnsitzsteuer/
Diese Zweitwohnsitzsteuer wurde hier und im BrunnenTreff bereits 2012 und 2013 diskutiert.
Da war immer von 9% der Kaltmiete die Rede….
…und einem Anteil (12-15%) der Lohn- bzw Einkommensteuer ?
Bereits am 15.12.2011 hätten die Stadtverordneten über folgende Punkte diskutiert:
Anzahl der tatsächlichen genutzten Nebenwohnsitze – Verwaltungsaufwand – Definition, was unter die Begrifflichkeit „Wohnung“ fällt – Bemessungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer – Steuersatz – Befreiungsmöglichkeiten….
12:56
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10. November 2013
Danke, aber so richtig viel gibt das auch nicht her. Die Zahlen fehlen. Wieviele gibt es insgesamt? Was ist noch zu klären? und so weiter…was nutzt es, wenn ich insgesamt 5.000 Fälle habe, wenn davon 4.500 verheiratet sind? Insgesamt sind da noch zu wenig Fakten bekannt und zu viele Fragen offen. Die müssten erstmal geklärt werden, bevor hier weiter diskutiert wird.
16:01
10. Februar 2013
Die Berechnungsgrundlage ist die Kaltmiete. Darauf bezogen wird ein Prozentsatz erhoben, in Königstein 10%. Der Hauptnutzen der Einführung liegt aber nicht in den Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer, sondern in den Mehreinnahmen für die, die aufgrund dessen ihren Zweit- in einen Hauptwohnsitz verändern. Die Zusatzeinnahmen aufgrund beider Faktoren wurde seitens Königstein mit 100.000 € in den Medien kommuniziert und sind ein Fakt!
Hinsichtlich möglicher Mehreinnahmen aufgrund beider Ansätze darf ich auf die Verwaltung verweisen. Als Bürger kann ich nur Anregungen geben. Die Berechnung ist Job der Verwaltung.
Zum Orientierung: Ansatz für Hundesteuer für 2014 in Oberursel = 131.600 €.
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