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09:31
10. Februar 2013
Oberursel wird für Mieter und Grundbesitzer immer teurer!
Jetzt ist es raus: Noch in der Bürgerversammlung am 21. Aug. 2013 forderten die Bürger den Verzicht auf die Einführung von Strassenbeiträgen und dafür die Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes gefordert.
Jetzt erfolgt beides!
Und:
Mit dieser Information rückte der Magistrat erst durch Hinterfragen in der Bürgerversammlung Haushalt raus?!
Die Einführung der Strassenbeiträge ist im Haushalt gut versteckt. Sie ergibt sich m.W. nur aus der Übersicht Investitionsmaßnahmen auf Seite 829 des Haushaltsentwurfs. Da sind Einnahmen in Höhe von 1,5 Mio. € für 2015 sowie 648.500 € bzw. 622.000 € für 2016 & 2017 angesetzt.
Oberursel ist dringend auf die Mehreinnahmen angewiesen. Dies ergibt sich aus der Feststellung von Kämmerer Thorsten Schorr in seiner Einführung. Demnach muss die Stadt aktuell 49 Mio. € als gesetzliche Umlagen abführen. Nach Abzug der Umlagen verbleiben nach seiner Feststellung für 2014 nur 38,6 Mio. € Netto-Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben und Aufwendungen. Vor diesem Hintergrund sind die Entscheidungen zu positionieren.
Mit den Erhöhungen des Hebesatz der Grundsteuer von nur 250 bis 2012 und 675 ab 2016 (nach 300 in 2013 und 450 in 2014) zieht Oberursel an Frankfurt vorbei. Der Hebesatz beträgt dort 500 und 460 bis 2012. In Eschborn liegt der Hebesatz übrigens nur bei 140 Punkten. Siehe Übersicht auf Seite 41 des Haushaltsentwurfs sowie
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/gewerbe_grund/realsteuerhebesaetze/
Aufgrund der Darstellung auf Seite 40 des Haushaltsentwurfs dürfte Oberursel mit einem Hebesatz von 675 Punkten ab 2016 mit Blick auf die Höhe des Grundsteuerhebesatzes einen Spitzenplatz in Deutschland einnehmen!
10:05
10. Februar 2013
Einführung der Strassenbeitragssatzung ist seit dem 1.1.2013 überfällig!
In der Genehmigung des Haushalts für 2013 – Schreiben vom 10. März 2013 – weist die Kommunalaufsicht unter Ziffer 5 auf Seite 3 darauf hin, dass die Strassenbeitragssatzung bereits zum 1.1.2013 in Kraft getreten sein sollte. Und fordert: „Die Satzung ist nunmehr umgehend zu verabschieden und in Kraft zu setzen, um rasch die entsprechenden Erträge zu generieren.“
Mit der Genehmigung des Haushalts für 2012 wurde die Stadt unter Hinweis auf § 93 HGO aufgefordert, nunmehr Bestrebungen zur Herbeiführung eines entsprechenden Satzungsbeschlussses zu unternehmen.“ Siehe Schreiben vom 9. Mai 2012, Seite 3 Absatz 5.
Mit Paragraph 11 KAG wurde hessischen Kommunen verpflichtend ins Buch geschrieben, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen. Davon ausgehend ist damit zu rechnen, dass die Kommunalaufsicht auf die Erhebung von Strassenbeiträgen ab 2014 besteht.
Siehe auch: http://www.hessenfinder.de/portal/?SOURCE=PstListAZ&SEARCHLETTER=S&PSTID=8960706
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