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3. Dezember 2012
Bürgeranregung:
Erwartungshaltung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, das die Gemeinschaft für die “Bespaßung” zuständig ist, sollte langsam zurechtgerückt werden.
Es gibt in dieser Stadt vielfältige Angebote, vom Basteln bis Sport, das genutzt werden kann.
Der Einsatz der freiwilligen Betreuer lässt natürlich im Laufe der Zeit nach, wenn die Motivation von Eltern und Kindern nur lasch vorhanden ist
Antwort der Verwaltung (GB 50 / Kinderbeauftragte):
Die Angebote im offenen Kinder- und Jugendbereich sind gemäß des KinderJugendhilfegesetzbuchs entwickelt worden.
Sie haben nachstehenden, zentralen Auftrag:
o Aufbau von Beziehungs- und Bindungsarbeit
o Bildungs- und Kulturarbeit
o Einzelfallhilfe, Beratung und Unterstützung
o Schulische Unterstützung, Hilfe bei der Berufsorientierung
o Beteiligung und Demokratievermittlung
o Integration und Prävention
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