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Haushalt 2017
8. Oktober 2016
12:14
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Klaus Wiesner
Bommersheim
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25. April 2013
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Haushaltsentwurf 2017

Wie immer beim Haushalt

1. Wieviel Geld haben wir?
2. Wo kommt das her?
3. Wieviel müssen wir davon abgeben?
4. Wofür geben wir den Rest aus?

(steht alles im Haushaltsplan (Entwurf) 2017 -allerdings 977 Seiten-, trotzdem hier als PDF (7,6MB) downloaden von der Website der Stadt unter “Haushaltsplan“.)


1. Wieviel Geld haben wir?HhSatzung2017.jpg
2. Wo kommt das her?

Das meiste aus Steuern ca. 89 Mio. €. (Das und weiteres siehe Haushaltsplan S.66 “1.4 laufendes Haushaltsjahr, 1.4.1 ordentliche Erträge im Überblick”)

3. Wieviel müssen wir davon abgeben?

Die Umlagenquote (= Umlagen an andere Körperschaften und Gewerbesteuerumlage im Verhältnis zu den Steuereinnahmen) liegt bei 51,19%. 2016 lag sie bei 75,14%. 

Weitere Quoten (siehe Haushaltsplan S.53 “1.2 Finanzwirtschaftliche Kennzahlen” siehe auch nächste Seite “1.3.1 Steuerentwicklung und Familienleistungsausgleich”)

4. Wofür geben wir den Rest aus?

Das meiste für “Kinder-, Jugend- und Familienhilfe” ca. 18 Mio. €.

(siehe Haushaltsplan S.70 “1.4.3 ordentliche Erträge und Aufwendungen nach Produktbereichen”, siehe auch die Graphiken auch den folgenden 2 Seiten.)


Auf der Bürgerversammlung jetzt am Montag 10.10. 19:30 im grossen Sitzungsaal im Rathaus kann man Fragen stellen.

Vorher vielleicht nochmal einen Blick in die Haushaltsrede werfen. (PDF 740kb)

Da wird die Misere mit der Gewerbesteuerrückzahlung dargestellt und warum wir deswegen für 2017 einen Haushaltssicherungskonzept brauchen.


Das Haushaltssicherungskonzept findet man im Haushaltsplan ab S.150.

Dabei geht es u.a. um:

1. Begrenzung des Wachstums bei den Aufwendungen
2. Personalkosten
3. Investitionsmaßnahmen
4. Nettoneuverschuldung
5. Freiwillige Leistungen
6. Gebühren und Beiträge
7. Elternentgelte in Kinderbetreuungseinrichtungen

9. Steuerhebesätze

Auf Seite 161 gibt's dann die “Tabelle Konsolidierungspfad“.

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11. Oktober 2016
17:20
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Klaus Wiesner
Bommersheim
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Freiwillige Leistungen auf dem Prüfstand?

„Die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts hat sich im laufenden Jahr ergeben und die bereits desaströsen
Zahlen des ursprünglichen Haushaltsplans von rd. 21 Mio. EUR Defizit im ordentlichen Ergebnis sind
nochmals um rund 9 Mio. EUR verschlechtert worden. 30,6 Mio. EUR „Miese“ im ordentlichen Ergebnis, so ist
die Quintessenz der Nachtragsplanung. Ferner auch wieder die Haushaltssicherung, da die Rücklagen nicht
das erhöhte zu erwartende Defizit abdecken können.” (Haushaltsrede 2017, S.5 [auf derWebsite der Stadt, Seite “Haushaltssplan“])

„Freiwillige Leistungen sind bei Kommunen mit defizitärer Haushaltswirtschaft auf einen Umfang zu begrenzen,
der mit Blick auf das Defizit vertretbar erscheint

Folgendes Prüfraster ist anzuwenden und die Prüfungsergebnisse zu dokumentieren:

a) Besteht ein zwingendes öffentliches Bedürfnis für die Wahrnehmung der Aufgabe?

b) Ist die Zuschusshöhe dem angestrebten Zweck angemessen?

c) Wie ist die eigene Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu bewerten?

d) Stellen die Verfahren der Zuschussvergabe und der Verwendungskontrolle die Erfüllung des zwingenden öffentlichen Bedürfnisses dar?

Neue freiwillige Leistungen dürfen nicht übernommen werden. Veränderungen bei bestehenden gebundenen
freiwilligen Leistungen sind nach o.g. Prüfraster zu begründen.
(Haushaltsplanentwurf 2017, Haushaltssicherungskonzept S.156, 157)

Produkte (Leistungen) sind in vier Kategorien von A – D eingeteilt, je nachdem wie leicht sie geändert werden können. (siehe Legende unter dem Diagram)

freiweiLeist2017-1.png

Legende (am Beispiel der 1. Textzeile: „S.612 D P0607000100 Seniorenbetreuung“)

S.612 Seite im Haushaltsentwurf 2017
D Leistungsart (siehe Tabelle unten)
P0607000100 P steht für Produkt, G für G Produktgruppe

 

„Die Klassifizierung der Produkte (Leistungen) wurde bei der Stadt Oberursel (Taunus) nach den Kriterien „Pflicht gesetzlich“, „Pflicht vertraglich“ und „freiwillig“ ab dem Haushaltsjahr 2015 auf folgende Klassifizierungsarten verändert:

Art Inhalt
A Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung muss dieses Produkt (Leistung) angeboten werden. Die innerhalb des Produktes erbrachten Leistungen sind überwiegend weder dem Grunde noch dem Umfang nach beeinflussbar.
B Aufgrund gesetzlicher Verpflichtung muss dieses Produkt (Leistung) angeboten werden. Die innerhalb des Produktes erbrachten Leistungen sind jedoch überwiegend dem Grunde oder dem Umfang nach beeinflussbar.
C Das Produkt (Leistung) wird ohne gesetzliche Verpflichtung angeboten. Einzelne Leistungen können jedoch mit bestehenden vertraglichen Verpflichtungen verbunden sein.
D Das Produkt (Leistung) wird ohne gesetzliche Verpflichtung angeboten. Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen.

(Haushaltsentwurf 2017 S.236)


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