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29. Juli 2013
22:18
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Heinz Renner
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10. Februar 2013
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Der Haushalt für 2013 wurde trotz des strukturellen Haushaltsdefizits genehmigt – nicht aber das Haushaltssicherungskonzept für 2013! Mit der Genehmigung – Schreiben vom 10. April 2013 – wurde die Stadt aufgefordert, bis zum 30. Sept. 2013 ein überarbeitetes Haushaltssicherungs­konzept vorzulegen.

Es geht und die Darstellung des Abbaus des strukturellen Haushaltsdefizits in Höhe von 11 Mio. € (ca. 40 % aller Einnahmen) in drei Jahren! Damit verbundene Entscheidungen werden alle Bürger der Stadt hart treffen.

Was kommt an Einsparungen, Leistungskürzungen sowie Steuer- und Gebührenerhöhungen auf die Bürger zu? Warum die monatelange Geheimniskrämerei seit April und keine offene Information?

Schon in dem verabschiedeten und nicht ausreichenden Haushaltssicherungskonzept für 2013 sind nach der Erhöhung um 350.000 € im Jahre 2011 weitere Erhöhungen der Kinderbetreu­ungsgebühren in den Jahren 2016, 2018 und 2020 um jeweils 200.000 € vorgesehen – Seite 90 des genehmigten Haushalts.

Jenseits der Einführung einer Strassenbeitragssatzung konzentrierte sich die öffentlich wahr­nehmbare Diskussion um Kürzungen und Einschränkungen auf den Bereich der Kinderbetreuung, so u.a. die Übertragung städtischer Kinderbetreuungseinrichtungen auf freie Träger und aktuell das Thema Ferienspiele. Und ansonsten schweigt die Politik!

In dem abgelehnten Haushaltssicherungskonzept sind die Einsparungsziele bei den Personal-bzw. Sachkosten mit nur 1,25 % pro Jahr bzw. 1,75 % bis 2020 mehr als bescheiden, obwohl diese ab 2009 entscheidend zum Haushaltsdefizit beitrugen!! In der Verwaltung war ggü. 2011 ein Zuwachs um 25 Planstellen zu verzeichnen; im Kinderbetreuungsbereich “nur“ 19 neue Stellen!

Unstrittig ist, dass Oberursel die Finanzen in den Griff bekommen muss, die seit 2009 aus dem Ruder laufen. Dazu sind harte und nachhaltig wirkende Entscheidungen notwendig.

Wann werden die Bürger im Vorfeld der für den 30. Okt. 2013 geplanten und nur zwei bis max. drei Stunden dauerenden Bürgerversammlung über die Ergebnisse und Erkenntnisse der seit April laufenden Beratungen von Magistrat und Politik angemessen informiert, zumal die Bürger es sind, die die Folgen zu tragen haben??? Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben die Bürger, zumal die Aufstellung eines Bürgerhaushalts nach Ankündigung jetzt seitens der Politik abgelehnt wird?

Werden die Weichen für die finanzielle Zukunft der Stadt in den nächsten acht Wochen gestellt? Im Vorfeld der Vorlage des Haushaltssicherungskonzepts gegenüber der Kommunalaufsicht? Also vor dem 30. Sept. 2013! Ist nach dem Termin dürfte damit zu rechnen, dass aufgrund der Rahmenbedingungen kein Handlungsspielraum mehr besteht?

Kann bei der Aufstellung des Haushaltsplans der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so muss die Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Darin ist der Zeitraum festzulegen, inner­halb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Außerdem sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der ausgewiesene Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines Fehlbedarfs in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haus­haltssatzung vom Rat zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

Werden die im Haushaltskonsolidierungskonzept formulierten Ziele nicht erreicht, kann die Aufsichts­behörde entsprechende Anordnungen treffen und sie erforderlichenfalls selbst durchführen oder einen Beauftragten bestellen, um eine geordnete Haushaltswirtschaft wieder herzustellen“, so der Bund der Steuerzahler Hessen e.V.
Quelle: http://www.steuerzahler-hessen.de/wcsite.php?wc_c=11095

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Bring Dich ein: Deine Meinung interessiert!

 

PS: In der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte (Link siehe unten) heisst es, dass die Landesregierung ein großes Interesse an der angemessenen Betreuung von Kindern hat. Die Kommunen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben.

Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der diesbezügliche Verzicht auf Erträge der Kommune bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen” nicht nachteilig angerechnet werden. Dies gilt auch für die Freistellung von Entgelten.

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/18lq/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVHE-VVHE000007648%3Ajuris-v00&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=F&paramfromHL=true


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