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08:49
10. Februar 2013

Das Thema Strassenbeitragssatzung ist mit Blick auf das strukturelle Haushaltsdefizit von 11 Mio. € im Grunde nur ein Randthema. Noch 2009 hatte die Stadt einen ausgeglichenen Haushalt und nur 6 Mio. € Nettoschulden. Dann lief einiges aus dem Ruder!
Eine als nachhaltig und solide zu bezeichnende Haushaltspolitik findet in Oberursel seit 2009 nicht mehr statt: Massive Grundstücksverkäufe erfolgten, nicht nur zur Finanzierung des HallenSportbades sondern auch für andere Prestigobjekte!! Auch wurden 27 Mio. € Rücklagen aufgelöst. Der Verbleib von 9 Mio. € wurde auf Befragen im Rahmen einer Bürgerfragestunde nicht dargestellt!??? Die Stadt lebte und lebt seit vier Jahren über ihre Verhältnisse!
Ungewöhnlich ist auch der Beschluss zum Bau des HallenSportbades mit acht Bahnen(!) zu bezeichnen, da er nach Vorlage Schreiben vom 9. Mai 2012 erfolgte, in dem die Kommunalaufsicht nicht nur zur Erhebung von Strassenbeiträgen aufforderte, sondern auch ausdrücklich darauf hinwies, dass Pflichtinvestitionen – wie KiTa’s – stets Vorrang vor freiwilligen Investitionen haben! Aber trotz der unter Punkt 8 formulierten Auflage wurde der Bau des HallenSportbades – eine eindeutig freiwillige Investition –beschlossen.
Oberursel ignorierte die Auflagen in Verbindung mit der Genehmigung des Haushalts für das Vorjahr durchgängig, so auch die Verabschiedung der Strassenbeitragssatzung. In der Genehmigung des Haushalts für 2013 – Schreiben vom 10. April 2013 – wurde die Auflage verschärft:
„Die Strassenbeitragssatzung sollte bereits zum 1.1.2013 in Kraft getreten sein. … Die Satzung ist nunmehr umgehend zu verabschieden und in Kraft zu setzen, um rasch die entsprechenden Erträge zu generieren.“
Das Genehmigung Haushalt 2013 enthält aber auch folgendes Ultimatum:
„Das Haushaltssicherungskonzept ist der verschlechterten Haushaltssituation anzupassen und zu konkretisieren. Es muss Massnahmen enthalten, die einen Ausgleich im Ordentlichen Ergebnis bis zum Haushaltsjahr 2016 sicherstellen. Das entsprechend überarbeitete Haushaltssicherungskonzept ist der Aufsichtsbehörde bis zum 30. Sept. 2013 vorzulegen (Anmerkung: Es geht um 11 Mio. €!).
Eine zukünftige Haushaltsgenehmigung kann nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn die mittelfristige Ergebnisplanung den Haushaltsausgleich im Jahr 2016 ausweist.“
Übrigens: Der Landrat agiert hinsichtlich der Kommunalaufsicht als Behörde der Landesregierung!!!
Seit mehr als neun Wochen schweigt die Politik und es unterbleiben auch Informationen der Öffentlichkeit! Verdrängt die Politik das klare und eindeutige Votum? Eint die Fraktionen eine als Wagenburgmentalität zu bezeichnende Grundhaltung beim Thema Haushalt und dessen Sanierung? Die nächste Stadtverordnetensitzung am 4. Juli 2013, aber auch die öffentliche Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung am 20.06.2013 (Do) 18:00 Uhr dürften spannend werden.
Informieren und mitmachen:
Es geht um unsere Stadt! -> und um Euer Geld!!!
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