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15:55
10. Februar 2013
BSO-Stellenausschreibung
Die Stellenausschreibung für die BSO hat mich gewundert. Da hatte doch das Stadtparlament einen Einstellungsstopp beschlossenen? Demzufolge gilt der nur für die Kernverwaltung und nicht für die Eigenbetriebe deer Stadt?
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12. Februar 2013
Eine Stellebesetzungssperre bedeutet zunächst einmal nur, dass keine automatische Wiederbesetzung einer frei werdenden Stelle stattfinden darf. Begründete Ausnahmen sind aber zulässig – nach Entscheidung des zuständigen Gremiums (Magistrat, Betriebskommission). Beispiel: wenn eine Erzieherstelle in einer Kita frei wird, wird dese Stelle in der Regel wieder neu besetzt, da ansonsten die ganze Kitagruppe der ausgeschiedenen Erzieherin geschlossen werden müsste. Soweit zur Erklärung des rechtlichen Hintergrundes, die Begründung für die Freigabe der Stelle beim BSO kenne ich natürlich auch nicht.
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