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00:19

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3. Dezember 2012

Zum wiederholten Mal:
Ich möchte KEINE “Herstellung” meines “Eingangs” !
Das mit der “Reinigung” hat mich auch schon die ganze Zeit irritiert (so schön kann man aneinander vorbeireden)
Ich formulier´s mal ganz Banane:
Vorschlag der Stadt:
440.000,- € für komplett neue Pflasterung, neue Haltestelle, neue Uhr, neues digital-Anzeige-Dings-da, neues Tralala etc
Mein Vorschlag (seit 22 Jahren):
8.000,- DM für die Ausbesserung der Löcher vor der alten Haltestelle
Einfacher geht´s nicht ?
09:13
10. Februar 2013

Wenn auch in Oberursel Stassenbeiträgen erhoben werden – wie in fast allen Städten im Hochtaunuskreis – dann würden alle Grundstücks-Eigentümer in dem Strassenbereich mit 25%, 50% bzw. 75% der Investitionsausgaben beteiligt.
Bernd und seine Nachbarn würden mit 110.000 € (25%) für die Luxuslösung zur Kasse gebeten. Vielleicht hätte mit Stassenbeiträgen die Vernunft eine Chance!
Denn mit Blick auf die Kosten – Summen von 20.000 € bzw. 50.000 € sind denkbar – dürfte das derzeit dominierende Schweigen Betroffener dramatisch abnehmen.
13:05

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12. Februar 2013

Heinz Renner schrieb auf Facebook:
Die von Walburga Kliem in “Oberurseler Highlights” eingestellte Geschichte mit der Mausefalle.
Diese Geschichte erinnert an umreisst die Situation in Oberursel mit Blick auf die Finanzen. Die Haltungen ähneln. Da war zuerst der HessenTag mit seinen Kosten und dann ging es um das HallenSPORT-Bad.
[…]
Diese Geschichte – so Walburga Kliem – ist Teil der Impressionen des Erzählertreffens in Wien … ich habe sie am ersten Abend von einem Erzähler gehört … sehr humorvoll und herzlich vorgetragen. Eingefallen ist sie mir gerade, als ich hier bei Facebook einen Beitrag las, in dem es um eine ähnliche Situation ging.
Bernd Lokki Peppler postete dazu folgenden Link:
https://www.facebook.com/groups/1406250292981467/permalink/1447704698836026/
13:46
10. Februar 2013

10:01

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20. Februar 2013

08:39
10. Februar 2013

Die Frage kann ich verstehen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden vom Landesparlament verabschiedet. Egal wie wir bzw. Stadtparlamente darüber denken, alle haben sich an die Gesetze zu halten! Und fast alle Städte und Gemeinden in Hessen haben eine solche Strassenbeitrags-Satzung verabschiedet, so auch im Hochtaunuskreis.
Die Verabschiedung einer Strassenbeitrags-Satzung betrachtet dies mit Blick auf finanztechnische Normen in dem Urteil zu Lasten der Stadt Bad Nauheim aber als wesentliche Voraussetzung für Grundsteuer-Erhöhungen. Nun dürfte Oberursel ein Problem haben. Aufgrund des Urteils sind die Grundsteuer-Erhöhungen von 2012 und 2014 nicht gültig. Davon ausgehend müssten dann die Mehreinnahmen zurückerstattet werden.
09:43

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10. November 2013

Hallo Heinz, ich finde, du solltest jetzt mal mit der Panikmache aufhören. Denn, wann trifft diese Satzung den Bürger überhaupt? Richtig, erst dann, wenn die Straße erneuert werden muss. Aber es wird ja nicht jeden Tag der Fahrbahnbelag erneuert. Ich weiß auch nicht, wie du auf die Summen kommst., wie z.B. 100.000 € bei Bernd. Was wird denn da alles gemacht? Goldene Randsteine? Ich habe zwar keine Ahnung, was die Herstellung eines qm Straße kostet, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das so teuer ist. Ich kann mich zwar nicht mehr genau erinnern, aber selbst meine Erschließungskosten waren nicht so hoch, sonst hätte ich mir den Hausbau überlegt. Bitte erkläre mir zum Einen, wie du auf deine Preise kommst und zum Anderen, weshalb du so in Panik bist?
13:25
10. Februar 2013

Ich mache nicht auf Panik. Es ist nun mal das Urteil des Finanzgerichts in Giessen. Jeder, der sich für das Thema interessiert kann aus der Übersicht Investitionsmaßnahmen – Seite 829 ff. des verabschiedeten Haushalts für 2014 – ersehen, was bis 2017 projektbezogen (jenseits von Umwidmungen von Haushaltsmitteln) auf wen zukommen kann.
13:34

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10. November 2013

Aber die Beträge du du hier aufrufst lassen den Eindruck entstehen, dass z.B. Bernd alleine 110.000 Euro zahlen muss. Dem ist definitiv nicht so. Die Beiträge werden so um die 1.500 bis 5.000 bewegen. Berechne doch mal den Beitrag für Bernd und sage wie du auf 110.000 Euro kommst. Auch die Beiträge von 20 bis 50.000 stimmen einfach nicht.
14:07

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3. Dezember 2012

Heinz schrieb ja auch “Bernd und Nachbarn”
Im Haushalt sind 440.000,- € für den Gehwegausbau eingestellt.
Bei 25% Beteiligung kommt Heinz auf eine Beteiligung von 110.000,- €
“Nur 25%” deswegen, weil es sich um eine überörtlich bedeutsame Durchgangsstrasse handelt.
Falls Heinz Recht hat, entfielen knapp 50.000,. € auf die beiden von mir genutzten Häuser (und deutlich mehr als 50.000,- € auf das benachbarte Ärztehaus)
Ganz ehrlich: Ich bin noch nicht mal bereit, 6.000,- € für so einen Mist zu bezahlen
Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, geht da aber wohl kein (Geh)Weg mehr dran vorbei
….da die Stadt den Bürgern ansonsten die bereits zusätzlich erhobene Grundsteuer B zurückzahlen müsste?!
Dürfte ein hübsches Sümmchen sein!
Autsch
14:13

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10. November 2013

Die Berechnung ist falsch, weil du so nicht rechnen kannst. Ich weiß nicht wo du wohnst und ob “deine” Straße mit 25% angenommen werden kann. Aber wie gesagt…so einfach 440.000 * 25% usw. da kommen noch einige andere Faktoren dazu, die er bei seiner Berechnung einfach weggelassen hat. Und so geht das nicht mein Lieber…
14:24

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3. Dezember 2012

Ausserdem ist es doch echt blöd, dass die Bürger sich da irgend etwas selbst ausrechnen sollen.
Was ist das denn für eine merkwürdige Untransparenz ?
Die von Matthias genannten Summen von 1.5000,- bis 5.000,- erscheinen mir dann doch etwas mickrig (gerade in Oberursel)
Bei der Bärenkreuzung hat man auch immer davon geredet, dass die ja “nur” 150.000,- € kosten soll (und dann sind es plötzlich mit Ampel und sonstigem Tralala doch so etwas um die 1 Mio)
….mit dem Hessentag war es auch nicht anders (da schwirren auch Zahlen zwischen 4 und 50 Millionen in der Gerüchtekiste herum)
Die Liste lässt sich erweitern auf teureres Schwimmbad, terere KiTa, teurere Strassenbaumassnahmen, teurere Ampelanlagen etc…. (siehe Traumauto, das plötzlich 24.000,- statt 8.000,- kostet)
Mein persönliches ganz klares NEIN.
Ich möchte an solchen Unwägbarkeiten finanziell nicht beteiligt werden!
Lieber hüpfe ich weiter über Pfützen (was ich ohnehin schon seit 22 Jahren tue)
14:52

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10. November 2013

Ich glaube dir, dass du nicht gerne zahlst. Du musst aber bei der Berechnung auch eine Satzung zugrunde legen. Wie bereits erwähnt, kannst du nicht so einfach rechnen wie Heinz das macht. Ich habe hier als Beispiel mal die Satzung von Bad Camberg: http://www.bad-camberg.de/fileadmin/stadtrechte/660.pdf und als Berechnungsbeispiel ein Grundstück in Düsseldorf ( Seite 1: http://www.duesseldorf.de/…/berechnungsbeispiel_kag… und Seite 2: http://www.duesseldorf.de/…/berechnungsbeispiel_kag… ). Schaue es dir mal in Ruhe an.
15:56
10. Februar 2013

Aufgrund einer Information aus berufenem Mund Könnte es sein, dass die 25 % auf die Sanierungskosten für die Strasse entfallen und Anlieger 75 % der Kosten für Bürgersteigsanierungen zu zahlen haben? Daneben sind auch die genehmigten ggü. tatsächlichen Geschosse zu berücksichtigen. Dies würde auch Bernd treffen.
16:17

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10. November 2013

16:18

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3. Dezember 2012

Matthias,
das mit dem “nicht zahlen wollen” ist es nicht (zumindest nicht nur)
Hier spielen so viele Dinge eine Rolle.
Zunächst einmal Danke für das anschauliche Beispiel aus Düsseldorf. Dort ist von “nicht beitragsfähigem Aufwand” die Rede.
Den wird es sicher auch in Oberursel geben. An dem einen Projekt mehr – an dem nächsten weniger….
Aber warum wird der nicht transparent dargestellt ? Warum macht sich niemand die Mühe, für die nächsten anstehenden Projekte mal eine saubere Auflistung zu erstellen ?
Der nächste Einschlag dürfte die Anwohner gegenüber des ehemaligen Altkönigsportplatzes treffen. Die hatten bisher nur einen Gehweg aus Kies – und vor der Stadtvillenbebauung auf dem ehemaligen Schwimmbadparkplatz hat sich jahrzehntelang keine Sau darum gekümmert.
So ist das bei mir auch: Jahrzehntelang nur Flickschusterei oder gar nix. So Leute wie ich oder ein kleiner Kiosk oder ein Schnellimbiss interessieren ja auch nicht in dem “grossen Spiel” der “Planer”.
Jetzt mit grossem Ärztehaus und teurer Tanzschule ist das plötzlich etwas anderes !? Aber egal…
Ja – und dann kommt noch hinzu, dass hier in Projekte investiert wird, denen kein Gesamtkonzept zugrunde liegt. Warum soll ich mich denn an einer Aufhübschung einer Bushaltestelle beteiligen, die ohnehin in ein oder zwei Jahren verlegt wird ?
Warum an einer neuen Ampelkreuzung, die in wenigen Jahren Teil einer verkehrsberuhigten Zone sein wird ?
17:33
10. Februar 2013

Nicht das Parlament, sondern der Magistrat bestimmt die Kostenspaltung. Der Bürgersteig dient weder dem innerörtlichen noch dem überörtlichen Durchgangsverkehr. Demnach würde sich die Stadt nur mit 25 % an den Kosten beteiligen! Auseinandersetzungen der Anwohner sind davon ausgehend hinsichtlich der Art und des Umfangs ausgeschriebener Leistungen auch mit Blick auf Luxussanierungen (siehe Bärenkreuzung) sowie hinsichtlich der Auswahl der Bauunternehmen zu erwarten. Die Anlieger dürfen zahlen, aber nicht mitbestimmen bzw. entscheiden!??
Entscheidungen über Strassensanierungen gewinnen damit für Grundstückseigentümer eine neue Qualität!
Auszug aus der Strassenbeitragssatzung von Bad Camberg:
§ 3 – Anteil der Gemeinde
(1) Die Gemeinde trägt 25 % des beitragsfähigen Aufwands, wenn die Verkehrsanlage ü b e r w ie g e n d dem Anliegerverkehr, 50 %, wenn sie überwiegend dem innerörtlichen und 75 %, wenn sie überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient.
(2) Unterscheiden sich Teile einer Verkehrsanlage in ihrer Verkehrsbedeutung, gelten die Regelungen in Abs. 1 für diese einzelnen Teileinrichtungen jeweils entsprechend.
§ 4 Kostenspaltung
Der M a g i s t r a t kann bestimmen, dass der Straßenbeitrag für einzelne Teile, nämlich Grunderwerb, Freilegung, Fahrbahn, Radwege, Gehwege, Parkflächen, Grünanlagen, Beleuchtungs- oder Entwässerungseinrichtungen selbständig erhoben wird.
00:43
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29. November 2012

Die Formel ist nicht ganz so einfach wie es hier dargestellt wurde, ABER so weit davon ist es auch nicht.
Seiten 14 bis 16 in diesem Dokument sind dabei relevant:
http://www.oberursel.de/fileadmin/inhalte/dokumente/oeffentlichkeitsarbeit/Strassenbeitragssatzung-1_Buergerinformation_PP_Stand210813.pdf
Dabei erfährt man, dass 75% Beteiligung an der Straße nicht zwangsweise 75% Beteiligung am Gehweg bedeutet.
Außerdem fließt in die Berechnung die Grundstücksfläche und Geschosszahl.
Aber das Grundprinzip 25% von €440.000 durch 2 Anwohnergrundstücke zu verteilen ist in der Präsentation ziemlich deutlich finde ich.
--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
00:50

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10. November 2013

07:50
10. Februar 2013

… und ohne Strassebeitragssatzung sind keine Erhöhungen der Grundsteuer-Hebesätze nicht rechtens. Und ohne Grundsteuererhöhungen ist in Oberursel nicht erreichbar. Und ohne die Perspektive eines ausgeglichenen Haushalts, der bis 2016 erreicht werden muss, gibt es keine Haushaltsgenehmigung. Damit könnte Oberursel nur noch Zahlungen leisten, zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist und wäre somit finanziell nur noch begrenzt handlungsfähig.
Diese Betrachtung gesetzlicher Grundsätze und Zusammenhänge hat die Politik in der Stadt trotz vielfältiger Hinweise – auch aus den Reihen der Bürger – einfach zur Seite geschoben.
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