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Straßenbeiträge
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22. August 2013
08:53
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Klaus Neumann
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20. April 2013
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Da konnte man das enorme Interesse der Bürgen an der Einführungen von Beitragen sehen die in Anbetracht der Haushaltslage jetzt zwingend eingeführt werden müssen.

Ich hatte stellenweise den Eindruck dass die Einführung der Straßenbeitrage mit dem vom Gesetzgeber vorgegeben Verfahren begründet wird, dass zwingend Eintritt wenn der Haushalt hoch defizitär ist – ( eine technische Erklärung).  Das trifft auch so zu, aber es gilt die Gründe für das Vorhandensein des Defizits zu beleuchten und zu klären.

Da hilft der Hinweis auch nicht weiter, dass andere Gemeinden diie Straßengebühren auch schon eingeführt haben. Besser wäre es sich an Gemeinden zu orientieren die nicht die Notwendigkeit haben die Straßengebühren einzuführen.

Die Ursache für die aktuelle Haushaltslage in der vom Gesetzgeber geforderten Kinderbetreuung und der Änderung der Rechnungslegung (jetzt inkl. Abschreibung) zu begründen mag ein Bestandteil sein, aber sicher nicht der Alleinige!

Es wurde durch den im Podium vertretenen Fachrechtsanwalt ausgeführt, dass die Stadt eine Verletzung grundlegender Verpflichtungen begeht, wenn sie in der jetzigen Situation keine Einnahmen generiert. Rein formal betrachtet ist das so.  Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine Verpflichtung der Stadt die Ausgaben mit den Einnahmenn in Einklang zu bringen. Darüber wurde an diesem Abend kaum etwas gesagt!

$92 der Hessische Gemeindeordnung (HGO)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Dabei ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich und nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung zu führen.

(3) Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein. Der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen, wenn……

22. August 2013
12:36
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Heinz Renner
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Aufgrund der Genehmigungen der Haushalte für 2013 und schon für 2012 – Schreiben des Landrats als Behörde der Landesverwaltung vom 10. April 2013 und 9. Mai 2012 – wurde festgestellt, dass zum 1.1.2013 eine Strassenbeitagssatzung in Kraft getreten sein sollte. Ein Absatz davor wird auf die Anhebung des Hebesatzes auf mindestens 450 Punkte hingewiesen, wenn der für 2016 geforderte Haushaltsausgleich nicht darstellbar ist. 

Hierbei geht es um 11 Mio. €, hinsichtlch der Strassenbeiträge “nur” um 0,8 Mio. €!!!

Bis zum 30.9.2013 – also in fünf Wochen = eine Woche nach den Wahlen! – hat die Stadt eine Überarbeitung des für dieses Jahr noch nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, aus dem im Detail hervorgehen muss, wie die Summe von 11 Mio. € aufgebracht werden soll: Da kommen noch brutale Entscheidungen auf die Bürger zu!

Darüber schweigt nicht nur der Magistrat, sondern auch die Parteien! Ich habe keine guten Gefühle!!!

22. August 2013
20:09
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Klaus Wiesner
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25. April 2013
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Allgemeine Infrastruktur oder individueller Vorteil

Bei der Diskussion über eine Strassenbeitragsbeitragssatzung stört mich der Begriff “individueller Vorteil”.

Lassen Sie mich das als Nachteilsargument formulieren.

Ich fordere als Bommersheimer die Einführung einer Trinkwasserbeitragssatzung, da ich in der Hohemark nie Wasser trinke und deswegen dort für die Sanierung des Trinkwassernetzes auch nichts bezahlen will.

Freundlich ausgedrückt ist das eine Merkwürdigkeit, aber eigentlich ist es Schwachsinn.

Bommersheimer und Hohemärkler brauchen Trinkwasser, genauso wie sie gescheite Strassen brauchen.

Wenn ich auf dem (wirklich) weiten Land wohnen würde, müsste ich mir meinen eigenen Brunnen graben und meine eigene Strasse bauen.

Den Vorteil habe ich, weil ich “in der Stadt” wohne.

Diese Vorteile habe aber nicht nur ich sondern jeder, der in der Stadt wohnt.
Hier kann man sich entscheiden, mit dem ÖPNV zu fahren, auf dem “weiten Land” nicht.

Also profitieren nicht nur Grundbesitzer sondern auch Fußgänger (und alle anderen auch) von Strassen, weil sie nicht über Feldwege laufen müssen, an einer Wurzel hängen bleiben und sich die Haxen brechen.

Langer Rede kurzer Sinn: Strassen sind allgemeine Infrastruktur, die zur Lebensgrundlage in der Stadt gehören.

Wenn wir schon um eine Strassenbeitragssatzung nicht herumkommen, dann sollte sie für das ganze Stadtgebiet und für jeden gleichermaßen gelten.

P.S: Auch wenn die Hessische Gemeindeordnung den Kommunen vorschreibt, alle möglichen Einnahmen zu erzielen, bedeutet das doch hoffentlich nicht, alle Bürger mit möglichst hohen Abgaben und Gebühren zu überziehen.
Bei besserer Einnahmelage sollte eine Strassenbeitragssatzung dann wieder verschwinden (siehe Eschborn und Bad Homburg).

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Bernd at Lokki, Matthias Bug
23. August 2013
03:09
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Bernd at Lokki
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Heinz, für diese 11 Mio gibt es doch demnächst eine eigene Bürgerversammlung.
Hier geht es doch wirklich mehr um die berechtigte Betroffenheit einiger Bürger aufgrund der Ungleichbehandlung – als um die Frage, wie man die 11 Mio reduziert ???
…und ganz ehrlich, mit der Stillegung von Bibliothek, Schwimmbad, U-Bahn, Theaterveranstaltungen und sonstigen Vergnügungsmeilen kann ich leben – aber wenn ich wegen der vorangegangenen Verschwendungssucht anderer meine eventuell letzten Ersparnisse zusammenkratzen muss, ist das eine Gefährdung der eigenen Existenz.

Klaus Wiesner schrieb Bei besserer Einnahmelage sollte eine Strassenbeitragssatzung dann wieder verschwinden (siehe Eschborn und Bad Homburg).

Genau das ist aber das Fiese und Ungerechte bei den “einmaligen Beiträgen” !
Die Hausbesitzer, deren Straßen vor 2013 gemacht wurden, zahlen nichts
…und diejenigen, deren Straßen gemacht werden, wenn die Satzung wieder verschwunden ist, zahlen auch nichts.

Die Dummen sind die, deren Straßen zwischen 2013 und 201x erneuert werden. Die sind dann mal locker 10.000,- oder auch 50.000,- los http://www.brunnentreff.de/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif

Ich verstehe die Betroffenheit verschiedener Redner sehr gut – denn was nutzen mir eine blitzblanke Straße und blinkende Prestigeobjekte, wenn ich sie mir nicht leisten kann oder will – und deswegen eventuell sogar wegziehen muß ?

Sehr aufschlußreich fand ich folgende Grafik:

http://www.brunnentreff.de/wp-content/sp-resources/forum-image-uploads/bernd-lokki-peppler/2013/08/Bild-2.jpg
Nur verstehe ich nicht, weshalb hier nicht auch die tatsächlich überbaute Fläche berücksichtigt wird.
Beispiel:
Auf zwei gleich großen Grundstücken steht je ein dreigeschossiges Gebäude. Das eine Gebäude hat eine kleine Grundfläche und sieht aus wie ein Wohnturm, während es sich bei dem anderen Gebäude um ein großflächiges Mehrfamilienhaus handelt.
Nach der Formel der Grafik zahlen aber beide gleich hohe Beiträge, da bei der Berechnung des Faktors die überbaute Fläche unberücksichtigt bleibt.
Das kann doch nicht sein, daß Familie Mustermann für ihr Wohntürmchen die gleichen Beiträge zahlen muss wie der fette Investor mit seinem Wohnpark ???

In einer der letzten Stadtverornetenversammlung wurde das Argument der “Wertsteigerung” genannt
…aber diese “Wertsteigerung” nutzt doch nur dem, der seine Immobilie verkaufen möchte (nicht aber dem, der dort mit seiner Familie zufrieden und bescheiden leben möchte)

Das ganze Thema schafft so viel Unfriede, Wut und Angst, daß es durch diese mickrigen zu erwartenden Einsparungen nie und nimmer gerechtfertigt sein kann (mal ganz abgesehen von den Personalkosten, die hier zusätzlich generiert werden)

Zeitlich begrenzte und auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnte “wiederkehrende Beiträge” könnte ich mir hingegen vostellen:
Jeder Hausbesitzer im Stadtgebiet zahlt monatlich 10 Cent pro qm, bis es der Kommune wieder besser geht.
Für uns wären das dann 30,- monatlich – damit kann ich leben. Und dann ist da ja auch noch die Grundsteuer B, die bei uns mit ca 45,- € monatlich zu Buche schlägt
Eine durchschnittliche 80qm-Wohnung zahlt dann 8,- € Straßenbeitrag pro Monat….

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Graham Tappenden
23. August 2013
23:22
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Graham Tappenden
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…und ganz ehrlich, mit der Stillegung von Bibliothek, Schwimmbad, U-Bahn, Theaterveranstaltungen und sonstigen Vergnügungsmeilen kann ich leben – aber wenn ich wegen der vorangegangenen Verschwendungssucht anderer meine eventuell letzten Ersparnisse zusammenkratzen muss, ist das eine Gefährdung der eigenen Existenz.

In einem Punkt wäre ich hier vorsichtig, nämlich die U-Bahn.  Denn wir haben am Mittwoch erfahren, dass die Nutzungsdauer der Straße mit 30 Jahren berechnet wird.

 

In Bad Homburg, wo es ja bekannterweise nur in einer Ecke die U-Bahn-Strecke gibt, wurde mal gesagt dass die Straßen im Durchschnitt alle 18 Jahren erneuert werden müssen.  Daher frage ich mich ob man daraus ableiten könnte, dass unsere Straßen länger halten weil wir sie haben?

24. August 2013
10:20
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Bernd at Lokki
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Stimmt – am Mittwoch wurde berichtet, daß die Lebensdauer einer Straße etwa 30 Jahre sei (einer sprach sogar von 50 Jahren, wenn die Wartungsarbeiten gut ausgeführt werden)

Was das allerdings mit der U-Bahn zu tun hat, verstehe ich nicht Embarassed

Zum Thema U-Bahn:
Es gibt ja schon heisse Diskussionen, ob die U-Bahn nicht durch eine Bus-Linie ersetzt werden sollte.
Das wäre wahrscheinlich wesentlich günstiger und flexibler
…hat aber eigentlich mit dem Thema hier nichts zu tun ?! Laugh

24. August 2013
10:25
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Graham Tappenden
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Was das allerdings mit der U-Bahn zu tun hat, verstehe ich nicht 

Nun ja, ich wollte damit sagen, dass wenn wir die U-Bahn nicht hätte, mehr Menschen mit Autos oder Busse fahren würden.  Dann müssten wir vielleicht auch nach 18 Jahren anstatt 30 die Straßen sanieren und somit mehr bzw. öfter dafür in die Tasche greifen.

 

Selbst bei den wiederkehrenden Beiträgen würden dann die Kosten nicht über 30 Jahren verteilt werden sondern nur über 18.  Und bei einmaligen Beiträgen käme man öfter dran.

24. August 2013
15:44
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Andreas Bernhardt
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der Nachbarstadt alle 18 Jahre die Straßen grundsaniert werden. Es geht ja immer um die Grundsanierung bei der Straßenbeitragssatzung. Wenn nach vielen Jahren eine neue Fahrbahndecke aufgebracht wird, ist dies ja keine Grundsanierung.

24. August 2013
16:04
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Graham Tappenden
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Wenn nach vielen Jahren eine neue Fahrbahndecke aufgebracht wird, ist dies ja keine Grundsanierung.

Das könnte dann ein Verständnisproblem von mir gewesen sein.  Meine Quelle ist nämlich OB Michael Korwisi, der auf eine Bürgerinformationsabend in Ober-Erlenbach im Dezember 2009 sagte, die Straßen in Bad Homburg würden im Durchnitt jede 15 Jahre “neu gemacht” (ja, ich habe mit ich der Zahl vorher vertan).  Damals ging es darum Leerröhre für Glasfaser zu legen ohne zusätzliche Baustellen einzurichten.

Aber dieses Unterschied ist dann interessant, denn d.h. man müsse unterscheiden was mit der Straße genau passiert um zu wissen, ob die Straßenbeitragssatzung Anwendung findet. 

z.B. im Fall der Nassauer Straße (Investitionsnummer 1201005008) ist die Position im Haushalt mit €440.000 für eine “Gehwegerneuerung”.  Verstehe ich das richtig, dass es dann keine Grundsanierung wäre und demzufolge die Anwohner unter dem System der Einmalbeiträge nichts bezahlen müssten?

24. August 2013
21:52
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Bernd at Lokki
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Was passiert denn eigentlich bei der Umstellung der Strassenlaternen auf LED ?
Ist dann auch ein “Straßenbeitrag” seitens der Bürger fällig ?

30. August 2013
03:19
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Die OBG verschickte am 29.08.2013 folgende Pressemitteilung:

OBG: Der politischen Spitze Oberursels fehlt echter Sparwille
Besorgt hat sich die Oberurseler Bürgergemeinschaft (OBG) zur finanziellen Zukunft Oberursels geäußert.
Der Stadthaushalt schleppe seit Jahren ein strukturelles jährliches Defizit von 8 bis 12 Millionen
Euro mit sich, das sich selbst bei wachsenden Einnahmen nicht schließen lasse, kritisierte OBGVorsitzender
Frank Kothe am Montagabend bei einer Sitzung des OBG-Beirats im Kolleg der Stadthalle.

„Ich vermisse bei den drei hauptamtlichen Dezernenten und den dahinter stehenden Parteien
CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Ernsthaftigkeit, den Oberurseler Haushalt ausgleichen zu
wollen,“ sagte Kothe. Es werde versucht, die Bevölkerung mit wenigen und in der Summe symbolhaften
Einsparungen bei den so genannten freiwilligen Leistungen zu beruhigen. Zufällig höhere Gewerbesteuerzahlungen
würden dem Bürger als Erfolg verkauft. Eine Nachhaltigkeit sei nicht gegeben.
Es werde ein Hallenbad gebaut, das den Haushalt mit jährlich 500.000 bis 1 Million Euro zusätzlich
belaste. Wie hoch diese Zusatzbelastung wirklich sein werde, wisse heute noch keiner. Das Bäreneck
werde ohne Notwendigkeit für mehr als eine halbe Million Euro umgebaut. Eine nicht zwingend notwendige
Ausgabe reihe sich an die andere. Die höchsten Kosten entstünden jedoch durch neue Folgelasten,
die sich auch aus dem Bau neuer Wohnsiedlungen ergeben. Die Ausgaben für Straßenbau,
Kinder- und Jugendbetreuung und Schulen sprengten schon heute die finanziellen Möglichkeiten der
Stadt. „Wenn in einigen Jahren auch noch steigende Kosten für die Seniorenbetreuung auf den städtischen
Haushalt zukommen, geht in Oberursel das Licht aus,“ prophezeit die OBG. Wer auf Entlastung
durch Land und Bund setze, hoffe vergeblich, denn die hätten sich eine Schuldenbremse verordnet,
und nach den bisherigen Erfahrungen werde das zu Lasten der Kommunen gehen.

Es sei kein Wunder, dass Menschen, die mit Oberursel als Grundstückseigentümer verwurzelt sind,
nicht die Belastungen für ungeahnte Zuströme von Neubürgern tragen wollten. Die Bürgerversammlung
zur geplanten Straßenbeitragssatzung habe gezeigt, dass die Schmerzgrenze erreicht sei, so Kothe.
„Die OBG wird immer in erster Linie die Interessen der Menschen vertreten,
die bereits in Oberursel wohnen, und nicht derer, die gerne hier wohnen würden,“ betonte er.
Die OBG hege die Befürchtung, dass die Neubürger aufgrund der hohen Grundstücks- und Wohnungskosten
unerfüllbare Ansprüche an die Stadt Oberursel stellen könnten, während sich die die in
Oberursel lebenden Menschen das Wohnen und Eigentum in der Stadt kaum noch leisten könnten.
Einig sei man sich bei der OBG, dass die in der Bürgerversammlung geäußerten berechtigten Ängste
und Nöte ernst genommen werden und daraus auch alle politischen Kräfte in Oberursel zwingend
Rückschlüsse für künftiges Handeln ziehen müssen.

Die OBG werde im Stadtparlament zusätzlichen Belastungen der Bürger nur zustimmen, wenn seitens
der Parlamentsmehrheit und des Magistrats ernsthafte und greifbare Bemühungen zur nachhaltigen
Haushaltskonsolidierung erkennbar seien, bekräftigte der finanzpolitische Sprecher der OBG, Andreas
Bernhardt, auf der gut besuchten Beiratssitzung. Die OBG werde vor allem kritisch prüfen, ob die
noch geplanten Wohnbaumaßnahmen in der Stadt wirklich notwendig seien oder ob jetzt mit Rücksicht
auf die Folgekosten das Ende der Fahnenstange erreicht sei. „Wir werden den Märchen von
Investoren keinen Glauben mehr schenken, dass bezahlbare Mietwohnungen entstehen sollen, weil
wir wissen, dass letztlich doch nur teure Eigentumswohnungen angeboten werden,“ betonte er.
Auch in der Planung bereits weit fortgeschrittener Wohnbaugebiete wie Neumühle und angedachter
Gebiete wie Bahnhofsbereich, Bommersheim-Süd und erweitertes Friedhofsgelände Stierstadt müssten
mit dicken Fragezeichen versehen werden. Schließlich seien schon jetzt erhebliche neue Belastungen
durch die bereits genehmigten oder im Bau befindlichen Neuansiedlungen Jandorfs Fabrik,
Scheele-Gelände, Heidegarten, Aero-Lloyd-Gelände, Borngrund und Altkönigsportplatz/Schwimmbad
absehbar.

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Bernd at Lokki, Helmut Reichel
30. August 2013
03:46
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Bernd at Lokki
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Für mich ist das DIE zentrale Aussage (für die ich mich bei der OBG ausdrücklich bedanke):
„Die OBG wird immer in erster Linie die Interessen der Menschen vertreten, die bereits in Oberursel wohnen, und nicht derer, die gerne hier wohnen würden“
Es sei kein Wunder, dass Menschen, die mit Oberursel als Grundstückseigentümer verwurzelt sind, nicht die Belastungen für ungeahnte Zuströme von Neubürgern tragen wollten.
Die Bürgerversammlung zur geplanten Straßenbeitragssatzung habe gezeigt, dass die Schmerzgrenze erreicht sei, so Kothe.

30. August 2013
08:16
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Georg Ulrich schrieb am 29.August 2013 im Thema Haushaltssanierung oder Eigentor?

Die angedachte Strassenbeitragssatzung ist politisch nicht zielführend, juristisch unausgegohren und gesellschaftlich ausgesprochen ungerecht.

1. Haushaltssanierung unmöglich

Da die Gemeinde je nach Art der Strasse zwische 25% und 75% der Gesamtkosten selbst zu schultern hat ( auf der Präsentation im Übrigen falsch dargestellt, da der Beitrag des betroffenen Grundstückseigentümers bei Anliegerstrassen 75% beträgt und nicht wie auf der Präsentation 25%) muss sie auch bei jeder grundhaften Sanierung selbst beitragen. Je eifriger saniert wird, desto größer auch die Summe des städtischen Beitrages. Daher ist hier eher eine Vergrößerung des Haushaltsdefizits zu erwartrn als ein Schließen von Haushaltslücken.

2. Wer zahlt die Beiträge?

Man greift sich die Gruppe der Grundstückseigentümer willkürlich heraus und erlegt diesen alleine die Bürde des Beitrages auf!

Wer aber nutzt die Strassen? Doch nicht nur die Eigentümer der Grundstücke alleine.

3. Viele Möglichkeiten zum Abkassieren

Die grundhafte Erneuerung alleine ist wohl nach derzeitiger Rechtslage nicht beitragspflichtig. Nur wenn dem Betroffenen ein objektiver Vorteil entsteht, kann über eine Strassenbeitragssatzung abkassiert werden. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Weren ein Paar Bäume gepflanzt oder der Gehsteig gepflastert, die Strasse verbreitert oder einige Parkbuchten geschaffen, heißt es für den Bürger zahlen- und das ob er das will oder nicht.

Meine Anregung: Die betroffenen sollen entscheiden können, ob sie das jeweilige Sanierungskonzept mittragen wollen oder nicht. Sind die betroffenen Anlieger mehrheitlich dafür, dann ist das sicher ok. Wollen sie das aber nicht, dann sollte man auch davon Abstand nehmen.

Eine Umlage nach Gebieten mit wiederkehrenden Beiträgen ist rechtlich zwar in Hessen möglich, aber auf höchstinstanzlich nicht bestätigt. Es muss immer der persönliche Vorteil des Betroffenen nachgewiesen werden.

30. August 2013
09:08
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Bernd at Lokki
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Es gibt mittlerweile auch eine Diskussion, welche Auswirkungen das Thema “Staßenbeitragssatzung” auf den Planungsprozeß “Umbau Nassauer Straße zur Ost-West-Tangente” haben könnte:
http://www.brunnentreff.de/forum/oberursel-bahnhofsareal/auswirkung-der-strasenbeitragssatzung-auf-den-planungsprozess/#p1942

Es könnte sein, daß dort ein Beitrag erhoben wird, ohne daß für die Anwohner ein objektiver Vorteil entstehen würde (ganz im Gegenteil gibt es nach Realisierung der aktuellen Planung wesentliche Nachteile für die unmittelbaren Anwohner)

So betrachtet bin ich wie Georg Ulrich auch sehr dafür, daß die Betroffenen selbst entscheiden können sollten, ob sie das jeweilige Sanierungskonzept mittragen wollen oder nicht.

In diesem Thema tauchte auch die Frage auf, ob bei der Berechnung die tatsächliche Geschosszahl oder die nach dem Bebauungsplan maximal mögliche Geschosszahl zugrunde gelegt wird.
?

Ich meine, auf der Bürgerversammlung gehört zu haben, daß die nach dem Bebauungsplan maximal mögliche Geschosszahl zugrunde gelegt wird (bin mir aber nicht ganz sicher)

30. August 2013
11:30
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Regina Schafer
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Gestern stand in der FR ein interessanter Artikel “Die Stadt legt sich nicht fest” – die Satzung für Straßenbeiträge kommt, die wichtigste Frage bleibt aber zunächst ungeklärt.

Man will eine Rahmensatzung ausarbeiten, die Abrechnung nach Quartieren wäre lt. Bürgermeister Brum zwar sozialverträglicher, denn bei einer Einmalzahlung kämen auf einen Grundstücksbesitzer Zahlungen von mehr als 10.000 Euro zu und das träfe Leute, die zwar ein Grundstück besitzen, aber über kein hohes Einkommen verfügen.

Hohes Einkommen ? Wer verdient denn mal eben so viel um 10.000 Euro abdrücken zu können ? Eigentlich wollten wir die Fenster erneuern, ist ja auch nicht ganz billig, muss aber warten bis wir wissen wie das mit der Straßenbeitragssatzung weiter geht.

Im übrigen stimmen wir der OBG zu die der Stadt mangelnden Sparwillen vorwirft, fragt wer die jährlichen Zuschüsse fürs Hallenbad (Wasser, Strom, Personalkosten) zahlt – ja wer wohl ? – und ob man bei knappen Kassen die Bärenkreuzung für eine halbe Million umbauen müsse.

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Bernd at Lokki
30. August 2013
17:45
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Heinz Renner
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Übrigens: Auf der Seite der CDU in Eschborn ist bzgl. der Kosten des Wiesenbades folgendes zu lesen:

Schon jetzt verschlingt das Bad rund 1,8 Millionen Euro im Jahr. Dem stehen 345.000 Euro an Eintrittsgeldern gegenüber. Pro Tag gibt Bauamtsleiter Markus Henrich die Kosten mit 6.000 Euro an – eine Summe, die sich mit dem Neubau verdoppeln würde.” (Anmerkung 6.000 € x 365 = 2,1 Mio. € abzüglich 345.000 €)

Warum sollen die Kosten in Oberursel für das grössere HallenSportbad mit 8 Bahnen niedriger als in Eschborn sein??? In anderen Städten müssen Bäder geschlossen werden, weil die Betriebskosten nicht aufgebracht werden können. Mal sehen, wie die Kommunalaufsicht reagiert, wenn die Betriebskosten für das HallenSportbad und für das Freibad aus dem laufenden Haushalt wegen des strukturellen Defizits von 11 Mio. € nicht finanzierbar sind???
Nach dem 30. Sept. 2013 wissen wir mehr!

Der Bau des Bades wurde – und das sollten wir nicht vergessen – gegen das Votum des Kämmerers (und CDU-Vorsitzender) beschlossen. 

http://www.cdu-eschborn.de/inhalte/1009383/aktuelles/33773/wiesenbad-als-cabrio-/index.html

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Bernd at Lokki
30. August 2013
22:07
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Bernd at Lokki
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Graham Tappenden schrieb in facebook
Es geht nicht nur uns so….

Schreckgespenst Straßenbeitragssatzung
http://www.op-online.de
Obertshausen – Straßenbeitragssatzungen sind erstklassige Schreckgespenster. Das Volk kann sie nicht leiden, weil sie verlangen, dass Bürger ihren Anteil an der Finanzierung „grundhafter Erneuerungen“ von Asphaltpisten leisten müssen – eine sehr…

Weitere Obertshausener Schreckgespenster sind eine “höhere Grundsteuer B”
…und die berüchtigte „Dritteldeckung bei den Kitagebühren“.

31. August 2013
21:38
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Franz Zenker
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ich möchte mal gerne wissen wieso eigentlich ständig Angst geschürt wird…das scheint so die grundlegende Tendenz der örtlichen Mentalität zu sein….klar kann man alles mit Allem vergleichen….man kann aber nicht Alles mit Allem gleichsetzen und in Oberursel sind nun mal andere Gegebenheiten als in Eschborn soviel dazu…

1. September 2013
17:59
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Regina Schafer
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Es ist vielen Grundstücksbesitzern einfach etwas mulmig zumute da die Grundsteuer bereits heftig erhöht wurde und nun keiner weiß wann wie viel Straßenbeitrag auf sie in nächster Zeit  zukommt.

Und da ist es uns herzlich wurscht was man in Eschborn zahlen muss.

1. September 2013
19:58
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Franz Zenker
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Also ich habe das so verstanden: Die Straßenbeitragssatzung hat NICHTS mit den allgemeine Instanhaltungen zu tun, sondern mit einer Neuprojektierung, deshalb kann ich die ganze Aufregung der Grundstücksbesitzer nicht verstehen.

Wenn jemand ein Grundstuck erwirbt ohne Zubringerstraße und ohne sonstige Anschlüsse, was passiert dann ???? Genau…Es geht also nach meinem Verständnis nicht darum die Instanhaltungskosten zu vergebühren……

 

 


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