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Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind keine Auslaufflächen für Hunde!
27. Mai 2016
19:59
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BrunnenTreff-
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FAQ Editors
Forumsbeiträge: 164
Mitglied seit:
12. Mai 2015
sp_UserOfflineSmall Offline

Die Stadt Oberursel meldet:

Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind keine Auslaufflächen für Hunde!

Immer wieder klagen die Ortslandwirte über massive wirtschaftliche Schäden durch Hundekot im Viehfutter. Leider wird das Privateigentum der Landwirte sehr oft von Spaziergängern und Hundehaltern missachtet, Wiesen werden während der pflanzlichen Wachstumsphase zwischen April und Oktober zertrampelt.

Hauptsächliche Verursacher dieser Situation sind unvernünftige oder unwissende Hundehalter. Mit der rücksichtslosen Nutzung privater Wirtschaftsflächen geht die Verschmutzung der Wiesen durch Hundekot einher. Der Hundekot macht das aus den Wiesen gewonnene Heu für Pferde und Kühe ungenießbar, die Tiere verweigern die Nahrungsaufnahme. Nachweislich beinhaltet Hundekot Krankheitserreger, die bereits in kleinsten Spuren aufgenommen, zu Fehlgeburten bei Kühen führen können. Die Verweigerung der Nahrungsaufnahme führt aber auch zu einer Minderung des Milch- und Fleischertrages.

Dies alles zwingt die Landwirte dazu, zusätzlich teures zu Futter kaufen, weil die Heuernte durch den Hundekot verdorben wird.
Aber auch das Niederwild, wie z.B. Feldhasen und Kaninchen sowie Bodenbrüter wie Feldlerche, Fasan und Rebhuhn, werden durch freilaufende Hunde aufgeschreckt und vom Brutgeschäft abgehalten.

Im Interesse der Oberurseler Landwirtschaft und zum Schutz der landwirtschaftlich erzeugten Nahrungsmittel bittet die Ordnungsbehörde um Beachtung folgender Verhaltensregeln in der Feldgemarkung:

 Betreten Sie keinen Acker, dessen Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist.

 Beachten Sie Betretungsverbote der Grundstückseigentümer, halten Sie sich von Schonungen und Pflanzgärten fern und klettern Sie nicht unbefugt über Weidezäune.

 Ernten Sie ohne Zustimmung der jeweiligen Eigentümer weder Obst noch Feldfrüchte (z. B. Äpfel, Kartoffeln oder Mais).

 Benutzen Sie verbotswidrig keine Feldwege mit Kraftfahrzeugen.

 Parken Sie im Zufahrtsbereich der Feldwege so, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge ungehindert vorbeifahren können.

 Gewähren Sie dem landwirtschaftlichen Verkehr auf den Feldwegen Vorrang.

 Bitte haben Sie Verständnis, wenn Feldwege durch landwirtschaftlichen Verkehr, z. B. zur Erntezeit, vorübergehend verschmutzt sind.

 Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund von Ackerflächen fernbleibt und dass Wiesenflächen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit Hilfe von mitgeführten Plastiktüten und entsorgen Sie den verpackten Hundekot in Müllgefäßen.

 Hinterlassen Sie Plastiktüten oder sonstigen Müll keinesfalls auf Wegen, Feldern, Wiesen, Weiden, im Gebüsch oder sonst in der Feldgemarkung.

Die Ordnungspolizei wird entsprechende Kontrollen durchführen. Bei Missachtung dieser Verhaltensregeln müssen die Verantwortlichen mit einem Bußgeld oder bei Diebstahl von Obst oder Feldfrüchten mit einer Strafanzeige des Eigentümers rechnen.

30. Mai 2016
18:16
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Claudia von Eisenhart Rothe
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Forumsbeiträge: 86
Mitglied seit:
23. April 2014
sp_UserOfflineSmall Offline

Den Aufruf kann man aus Umweltschutzsicht auch nur unterstützen.

Den Hundehaltern sei auch gesagt:

Hunde, die auf Glyphosatäckern laufen, können schwer erkranken.

Hundehalter, deren Hunde Wild reißen, sollten massivst zur Verantwortung gezogen werden.

Nicht der Hund ist meistens das Problem, sondern das andere Ende der Leine…


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