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Windenergie
11. Oktober 2013
12:40
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Klaus Wiesner
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“Potenzielle Standorte für Windenergieanlagen

Karte für erste Bürgerbeteiligung verabschiedet

Die Mitglieder der Verbandskammer des Regionalverbandes haben in der jüngsten Sitzung die Karte mit Windvorrangflächen verabschiedet, die voraussichtlich im kommenden Frühjahr zur ersten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen sowie Behörden offengelegt wird. In die Karte sind jetzt die Vorgaben des Landesentwicklungsplans eingearbeitet:

Der Abstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 1.000 Meter,

die Windgeschwindigkeit muss in 140 Meter Höhe mindestens bei 5,75 Meter pro Sekunde liegen.

Ferner dürfen keine Windkraftanlagen gebaut werden, die weniger als drei Kilometer um die Funkfeueranlagen der Deutschen Flugsicherung liegen. Schon zuvor sind rund 25 Ausschlusskriterien, wie beispielsweise der Artenschutz, in das Kartenwerk eingeflossen.

Der Anteil der Gesamtfläche für Windkraftanlagen im Verbandsgebiet liegt nach diesem Arbeitsstand bei 0,9 Prozent.

Die Karte kann hier heruntergeladen werden und mit diesem Link gelangen Sie direkt zu den Windenergieflächen in der RegioMap.”

 

Quelle: Regionalverband Frankfurt RheinMain 

 

11. März 2014
17:44
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Klaus Wiesner
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Beteiligung zu Vorrangflächen für Windenergieanlagen beginnt

“Von Montag, 24. Februar, an können sich alle Bürgerinnen und Bürger, Vertreter von Kommunen, Verbänden, potenzielle Investoren und andere mehr an der Findung von Vorrangflächen für Windenergieanlagen im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beteiligen. Diese im Fachjargon genannte „frühzeitige Beteiligung“ endet am Freitag, den 25. April. …

Weitere Informationen zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien finden Sie auf unserer Website unter http://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien und im Windenergie-Explorer unter http://mapview.region-frankfurt.de/WindenergieExplorer.”

 

(Quelle: Regionalverband FrankfurtRheinMain)

25. April 2014
18:01
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Klaus Wiesner
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Vorrangflächen für Windenergieanlagen

“Windkraftanlagen

Mehr Rotoren beantragt

… Bad Homburg will die Fläche an der Saalburg tilgen, dafür aber schnell zwei weitere Anlagen vor Ober-Erlenbach realisieren.

Solange die Vorrangflächen noch nicht festgelegt sind, können überall in Hessen Windräder gebaut werden, sofern eine Baugenehmigung vorliegt. Die Vorrangflächen will der Regionalverband Ende 2015 festgelegt haben.”

mehr? siehe Artikel in der Taunuszeitung

Infos vom Regionalverband FrankfurtRheinMain
“Informationen zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien finden Sie auf unserer Website unter http://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien
und im Windenergie-Explorer unter http://mapview.region-frankfurt.de/WindenergieExplorer.”

6. Mai 2014
01:38
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Bernd at Lokki
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https://oberursel.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol1NkyIhuGWsBSq4Ql0Oe.NayCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi7Kj2GJ/Beschlussvorlage_des_Magistrats_VL-52-2014.pdf

Stadt Oberursel (Taunus) – Umwelt, Naturschutz und Energie – Aktenzeichen: 65-651 Ge – BESCHLUSS-VORLAGE Wahlzeit 2011-2016 vom 10.03.2014 VL-52/2014
Beratungsfolge:
17.03.2014 im Magistrat / 17.03.2014 im Ausländerbeirat / 26.03.2014 im Bau- und Umweltausschuss / 31.03.2014 im Ortsbeirat Stierstadt / 01.04.2014 zur Information im Ortsbeirat Oberstedten / 02.04.2014 zur Information im Beirat Bommersheim / 03.04.2014 zur Information im Ortsbeirat Weißkirchen / 10.04.2014 zur Information der Stadtverordnetenversammlung

Betreff:
Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes Frankfurt-RheinMain

Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Die Stellungnahme der Stadt Oberursel (Taunus) zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wird -wie in Anlage 3 dargestellt- beschlossen.

Sachbericht:
Anlass: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat den Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Kommunen nach § 4 Abs. 1 BauGB angeschrieben und zur Stellungnahme im Rahmen der Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain bis zum 25.04.2014 aufgefordert.
Unter dem Link http://www.region-frankfurt.de/erneuerbareenergien sind die Unterlagen zu finden. Hier findet sich auch der sogenannte Windexplorer. Dieser ermöglicht, von jedem beliebigen Ort im Verbandsgebiet Informationen über die Anwendung der unten genannt
en Kriterien zu erhalten, die zur Aufnahme in oder Ausschluss vom Vorranggebiet für Windenergienutzung geführt haben.

Ausgangslage / Einführung:
Zur Umsetzung der im hessischen Energiegipfel im November 2011 definierten Ziele beschloss der Hessische Landtag am 21.11.2012 das Hessische Energiezukunftsgesetz. Es schreibt die Deckung der Energieversorgung möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 und die Steigerung der jährlichen energetischen Sanierungsrate im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent vor.
Nach § 1 Abs. 3 Hessisches Energiegesetz (HEG) wurden mit der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (LEP Hessen 2000 in Kraft getreten am 11.07.2013) Vorgaben zur Nutzung der Windenergie gegeben. Außerdem wurde festgelegt, dass in den Regionalplänen Windvorranggebiete mit Ausschlusswirkung in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche in
substanziell geeigneten Gebieten dargestellt werden sollen.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien konkretisiert die genannte Änderung des LEP Hessen 2000. Er ist eine Ergänzung zum Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP 2010) und wird das Kapitel „Regenerative Energien“ im RegFNP 2010 ersetzen.
Ziele / Zweck:
Der Sachliche Teilplan erneuerbare Energien enthält die Grundzüge der Planung und formuliert Ziele und Grundsätze für die erneuerbaren Energien: Windenergienutzung, Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft.
Geothermie und Wasserkraft sind in der Regel keine flächenrelevanten Energieformen. Für die Bereiche Solarenergie und Bioenergie legt der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien in Grundsätzen fest, in welchen Raumnutzungskategorien regionalplanerisch raumbedeutsame Anlagen bevorzugt und in welchen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Einzelfallprüfungen oder gar nicht errichtet werden sollen. Flächenfestlegungen im Sinne von Vorranggebieten oder Vorbehaltsgebieten für die Errichtung von regionalplanerisch raumbedeutsamen Anlagen der Energieerzeugungsformen Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie trifft der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien nicht.
Für die Windenergienutzung legt er neben den textlichen Zielen und Grundsätzen auch Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung fest, die in einer Karte dargestellt werden.
In diesen Gebieten hat die Windenergie Vorrang vor entgegenstehenden Nutzungen, in den übrigen Gebieten ist der Bau von Wndenergieanlagen nicht zulässig.
Kriterien zur Ermittlung der Vorrangflächen für die Windenergienutzung:
Die methodische Vorgehensweise zur Ermittlung von Vorranggebieten für Windenergienutzung mit Windgeschwindigkeiten in 140 m Höhe über Grund von mindestens 5,75 m/s erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Regierungspräsidium Darmstadt und dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. Um eine sachgerechte Abwägung öffentlicher, ökonomischer, umwelt- und naturschutzfachlicher Belange zu erreichen, wurde der Planungsraum flächendeckend mit nachvollziehbaren Kriterien untersucht und bewertet.
Bei der Ermittlung der Vorranggebiete wurden Ausschlusskriterien und Abstandspuffer definiert, deren Flächen für Windenergieanlagen tatsächlich und/oder rechtlich nicht zur Verfügung stehen oder auf denen aus planerischer Sicht keine Winden
ergienutzung stattfinden soll. Diese Kriterien wurden auch entsprechend begründet. Die Kriterien sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Zusätzlich wurde anhand weiterer Kriterien wie Natura 2000 Gebiete, Artenschutz, Landschaftsschutzgebiete und das Sichtumfeld
des UNESCO-Welterbes Limes geprüft, ob im Einzelfall je nach vorhandener Gebietssituation die Nutzung der Windenergie weiter eingeschränkt werden muss. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, ob die Flächen weiterhin als Vorranggebiete in Frage kommen oder ebenfalls ausgeschlossen werden.

Insgesamt umfasst der Teilplan 28 geplante Vorranggebiete für Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von 2.180 ha. Dies entspricht 0,9 % des Verbandsgebiets. Für das Stadtgebiet Oberursels wurde keine Vorrangfläche festgelegt. Der Kartenausschnitt für Oberursel und die nähere Umgebung ist in Anlage 2 dargestellt.
Für die ermittelten Vorrangflächen für Windenergienutzung liegen Flächensteckbriefe vor. Diese enthalten die jeweils gebietsrelevanten Daten. Sie dienen als Überblick zu den raumstrukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten der geplanten Gebiete und bestehen aus einer Übersichtskarte sowie einem daran anschließenden Textteil.
Ergebnis des Umweltberichts:
Im Umweltbericht werden sowohl die gesamträumlichen Auswirkungen des Teilplans als auch die Auswirkungen der einzelnen Vorranggebiete auf die Schutzgüter bzw. Umweltaspekte Gesundheit/Mensch/Bevölkerung, Tiere/Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur-/Sachgüter sowie die kumulative Gesamtwirkung und Wechselwirkungen geprüft.
Stellungnahme der Stadt Oberursel (Taunus):
Die Stellungnahme der Stadt Oberursel (Taunus) umfasst zusammenfassend folgende Punkte:
Der Entwurf wird in der vorgelegten Form unterstützt. Vorrangflächen für die Nutzung von Windenergie auf dem Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) sieht der Entwurf auf Grundlage der angelegten Kriterien nicht vor. Die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Hessen wurden um weitere Ausschlusskriterien ergänzt.
Für das Gebiet der Stadt Oberursel (Taunus) ist die Nicht-Ausweisung von Vorrangflächen somit für uns nachvollziehbar.
Uns liegen über die Erhebungen des Landes Hessen und des Regionalverbandes hinaus keine weiteren Untersuchungen zur Windhöffigkeit vor.
Aus diesem Grund werden keine Vorranggebiete in Oberursel (Taunus) vorgeschlagen.
Die Strategie, zur Umwandlung solarer Strahlungsenergie in Strom vorrangig Fotovoltaikanlagen auf und an Gebäuden, sowie technischen Bauwerken (Lärmschutzwälle, -wände etc.) zu nutzen, wird von uns unterstützt.
Für die Nutzung von Biomasse gibt es für das Gebiet der Stadt Oberursel derzeit keine Planungen für eine Energieerzeugung.
Das Potential der Nutzung anderer erneuerbarer Energien wird für Oberursel in sehr begrenztem Umfang nur für eine Wiederinbetriebnahme oder einen Ausbau von Wasserkraftwerken am Fließgewässer gesehen.
Vorgehen / Verfahren / nächste Schritte:
Die Stadt Oberursel wird ihre Stellungnahme fristgerecht dem Regionalverband zuleiten.
Nach Behandlung der Stellungnahmen, der Überarbeitung des Vorentwurfs sowie der Ausarbeitung des Entwurfs durch die Verwaltung des Regionalverbandes soll die Beratung und der Beschluss durch die Verbandskammer erfolgen; danach ist die Offenlage des Entwurfs für Mai 2015 geplant.
Daran anschließend erfolgt die Behandlung der Stellungnahmen, die Überarbeitung des Entwurfs sowie die Ausarbeitung der Endfassung durch die Verwaltung des Regionalverbandes. Anschließend ist die Beratung und der Beschluss durch die Verbandskammer vorgesehen. Die Prüfung und Genehmigung des Planes durch die Landesregierung soll Anfang 2016 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine

Auswirkungen auf die Familienfreundlichkeit:
Keine

Anlagen:
Anlage 1: Kriterien, Ausschlusskriterien und Abstandspuffer
Anlage 2: Ausschnitt aus Karte
Anlage 3: Stellungnahme der Stadt Oberursel

Erster Stadtrat

6. Mai 2014
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Bernd at Lokki
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