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FAQ Editors
12. Mai 2015
Die Stadt Oberursel meldet:
Eppsteiner Straße und Taunusstraße: LKW-Durchfahrt nur noch für Anlieger
Ab sofort sind die Eppsteiner Straße und die Taunusstraße für Kraftfahrzeuge > 3,5 t gesperrt, sofern es sich dabei nicht um Anlieger handelt.
Im Bereich der Eppsteiner Straße war der Hintergrund für diese verkehrsbehördliche Anordnung insbesondere die Erhöhung der Schulwegsicherheit. Hier kam es bei LKW-Verkehr aufgrund der Fahrzeuggrößen und der größeren Schwenkkurven insbesondere in den Bereichen mit schmalem Gehweg zu Problemen. Darüber hinaus wurden vor allem die Anwohner im Bereich des Marktplatzes wegen des dort verlegten Kopfsteinpflasters mit erheblichem Verkehrslärm belastet.
Im Bereich der Taunusstraße waren der enge Straßenquerschnitt sowie die enge Kurve in der Verbindung Taunusstraße/ Stierstädter Straße der Hintergrund für die Anordnung. Auch hier kam es in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen aufgrund der Fahrzeuggröße und den größeren Schwenkbereichen.
Weiterhin die Straße nutzen dürfen natürlich Kraftfahrzeuge > 3,5 t, die ein Ziel in den genannten Straßen anfahren wollen oder von dort ihre Fahrt beginnen. Daher wurden die Straßen mit
dem Zeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
und dem Zusatzzeichen Anlieger freiausgeschildert.
„Aktuell prüfen wir für das Stadtgebiet die Frage, auf welchen Strecken aus Gründen der Verkehrssicherheit die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen > 3,5 t untersagt werden muss.
Erste Maßnahmen wurden jetzt in der Eppsteiner Straße und in der Taunusstraße umgesetzt. Dabei geht es insbesondere auch um den Schutz der „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer im öffentlichen Verkehrsraum,“ so Erster Stadtrat Christof Fink zu den jetzt getroffenen Anordnungen.
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