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GRÜNE Stadtverordnetenfraktion fordert eine Prüfung zur vermehrten Ausweisung von Tempo 30 in Oberursel
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18. Mai 2015
21:50
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BrunnenTreff-
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Von der Stadtverordnetenfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhielten wir folgende Mitteilung:

GRÜNE Stadtverordnetenfraktion fordert eine Prüfung zur vermehrten Ausweisung von Tempo 30 in Oberursel

„Der Beschluss der Verkehrsminister der Bundesländer, das Straßenverkehrsrecht so zu ändern, dass künftig vermehrt mehr Tempo-30-Abschnitte eingerichtet werden können – und endlich auch auf Hauptverkehrsstraßen – ist eine gute Nachricht für alle, die regelmäßig zu Fuß und auf dem Rad unterwegs sind und für jene, die an stark befahrenen Straßen wohnen.“, so die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Christina Herr.

Aus diesem Grund hat die GRÜNE Stadtverordnetenfraktion einen Antrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung eingereicht, mit dem der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, möglichst schnell gesetzliche Regelungen in Kraft zu setzen, die den Kommunen dann endlich mehr Entscheidungsspielraum bei der Ausweisung von Tempo 30 einräumt.

Zugleich sollte der Magistrat, nach dem Willen der GRÜNEN Fraktion, sofort prüfen, auf welchen weiteren Straßen nach der Änderungen der Straßenverkehrsordnung, Tempo 30 angeordnet werden sollte.

„Damit können wir den Straßenverkehr an besonders gefährlichen Stellen auch in Oberursel sicherer machen“, so Christina Herr. Nach Auffassung der GRÜNEN ist Tempo 30 ein ausgesprochen sinnvolles Mittel zur Förderung der Nahmobilität zu Fuß bzw. mit dem Rad und zum Schutz der Bürger vor Gefahren des Straßenverkehrs. „Dass eine Ausweisung von Tempo 30 nun an gefährlichen Stellen auch auf Hauptverkehrsstraßen dringend erleichtert werden soll, ist deutlich zu begrüßen.“

Bislang sind Geschwindigkeitsbeschränkungen auf weniger als 50 Stundenkilometer laut Straßenverkehrs-Ordnung nur bei einer besonderen lokalen Gefahrenlage zulässig. Daneben besteht die Möglichkeit, in Gebieten mit hohem Radfahrer- und Fußgängeraufkommen ganze Tempo-30-Zonen auszuweisen; diese dürften aber bislang in der Regel keine Vorfahrtsstraßen sowie Straßen des überörtlichen Verkehrs – also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen – erfassen. Diese bisherigen Vorschriften sind viel zu restriktiv.

Auch die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms auf die Anwohner werden immer größer, gerade bei uns im Ballungsraum. „Daher ist es auch zum Schutz der Anwohner sinnvoll, die zulässige Geschwindigkeit zu senken.“, so Christina Herr weiter.

Auch in Oberursel gibt es noch einige Straßenabschnitte, in denen eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll wäre, diese aber nach der derzeitigen Rechtslage nicht angeordnet werden kann. „Damit die angekündigten neuen Regelungen möglichst schnell nach Inkrafttreten angewandt werden können, sollte die Prüfung, auf welchen Straßen Tempo 30 angeordnete werden kann, zeitnah durchgeführt werden.“, so Christina Herr abschließend und äußert die Hoffnung, dass sich auch eine Mehrheit dafür in der Stadtverordnetenversammlung findet.


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