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3. Dezember 2012
http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default
Lärm-Aktionsplan nach §47 d Bundes-Immissions-Schutzgesetz
Was für´n Wort – ´wusste gar nicht, daß es so etwas gibt
Hier die “Lärmkartierung” des Landes Hessen aus http://laerm.hessen.de übertragen auf unser Planungsgebiet:
55 – 60 dba = orange
60 – 65 dba = rot
65 – 70 dba = dunkelrot
70 – 75 dba = violett
> 75 dba = blau
Rund um unser Zuhause ist es violett !!!
…aber wir sind ja liebe Bürger und drohen nicht gleich mit dem Anwalt
Zum Vergrößern des Bildes HIER klicken
Interessant: Auf der Weingärtenumgehung ist es blau – und zwar genau an den Stellen, wo die Steigung beginnt (so daß man davon ausgehen kann, daß die städtische Rampenlösung zwischen Umgehung und Adenauerallee auch “blau” sein wird)
Öffentliche Bekanntmachung:
Regierungspräsidium Darmstadt – Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach $ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt: Teilplan Straßenverkehr der 2.Stufe hier:Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach $ 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 6.200 Kraftfahrzeugen/Tag) sowie in den Großstädten Darmstadt, Frankfurt/Main, Offenbach und Wiesbaden für alle Durchgangsstraßen mit mehr als 3000 Kraftfahrzeugen/Tag aufzustellen.
Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der InterNetseite des Hesssischen Landesamtes für Umwelt und Geologie unter http://www.hluc.de oder http://faerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans, Teilplan Hauptverkehrsstraßen besteht die Gelegenheit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartiertenStraßen einzureichen. Hierzu steht ein Online-Formular zur Verfügung, welches über die Internetseite http://www.laermaktionsplan.hessen.de abrufbar ist. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium bis zum 22. Mai 2013 eingereicht werden.
Darmstadt, 01. April 2013
Amtliche Bekanntmachung in der Taunus-Zeitung vom 02.04.2013:
Oberursel – Hinweisbekanntmachung – Regierungspräsidium Darmstadt
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach $ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Staßenverkehr der 2.Stufe
hier: erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir weisen darauf hin, dass auf unserer Internetseite http://www.oberursel.de die Bekanntmachung über Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr der 2.Stufe am 06.04.2013 bereitgestellt wird. Diese Bekanntmachung kann auch im Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Info-Center, während den Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten des Geschäftsbereichs Stadtentwicklung:
Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr
Montag undDonnerstag 14.00 bis 18:00 Uhr
Oberursel (Taunus), den 02.04.2013 – Der Magistrat – Im Auftrag -Stephan
19:45
10. Februar 2013
Dieses Schreiben wurde an das Regierungspräsidium versandt
Kopien: Büro der Gremien der Stadt Oberursel sowie Fraktionen im Stadtparlament und lokale Medien
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf die Anzeige mit Hinweis auf die Einsehbarkeit der Ergebnisse der Lärmmessung hat ein Anwohner der Nassauer Strasse am 9. April 2013 bei der Stadtverwaltung um Einsicht in die Unterlagen gewünscht.
Er war mehr als überrascht, dass die Einsicht in die Unterlagen nicht möglich war, weil diese scheinbar noch nicht zusammengestellt wurden. Er erhielt nur einen einseitigen Ausdruck, der weitestgehend dem Text der Anzeige “Amtliche Bekanntmachungen”entsprach mit einem Hinweis auf eine Internetseitehttp://www.hlug.de oder http://laerm.hessen.de, deren Inhalt sicherlich der gesetzlichen Informations-Verpflichtung nicht entsprechen dürfte?!
Und: Was aber machen Bürger, die keinen PC besitzen bzw. keinen Internetanschluß haben?
Bitte veranlassen Sie, dass die Stadt Oberursel die Vorgaben zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht gemäss dem Bundesgesetz nachkommt, dessen Inhalt udn Umfang uns nicht bekannt ist.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass in Oberursel die Anbindung der L 3006 an die sogenannte Weingärten-Umgehung im Gespräch ist. Davon ausgehend ist damit zu rechnen, dass die Verkehrsbelastung dramatisch auf > 23.500 Fahrzeuge pro Tag steigt – auf einer Tangente, die unmittelbar vor Häusern verläuft.
20:50
10. Februar 2013
LÄRMSKALA
Wikipedia: Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Struktur auf die Umwelt (insbesondere Menschen) störend, belastend oder gesundheitsschädigend wirken. Ob Geräusche als Lärm bewusst wahrgenommen werden, hängt besonders von der subjektiven Bewertung der Schallquelle durch den Hörer ab. Trotz akustischer Gewöhnung kann Lärm unbewusst weiter auf Körper und Seele wirken. Lärm kann den Biologischen Rhythmus stören (siehe auch Tag-Nacht-Rhythmus) und Schlafstörungen verursachen bzw. fördern.
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Geräuschquellen in üblicher Hörentfernung = dB(A)
0 Hörschwelle.
10 Blätterrauschen, normales Atmen.
20 Flüstern, ruhiges Zimmer, Rundfunkstudio, ruhiger Garten.
25 Grenzwert für gewerblichen Arbeitslärm in der Nacht.
30 Nebenstraßengeräusche. Kühlschrankbrummen.
35 Obere zulässige Grenze der Nachtgeräusche in Wohngebieten.
40 Leise Unterhaltung. Schlafstörungen treten auf. Lern- und
Konzentrationsstörungen möglich.45 Obere zulässige Grenze der Tagesgeräusche in Wohngebieten.
50 Normale Unterhaltung, Zimmerlautstärke, Geschirrspüler.
60 ◄ Stressgrenze: Laute Unterhaltung. Walkman, MP3-Player.65 Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Beginn der Schädigung
des vegetativen Nervensystems.
70 Bürolärm, Haushaltslärm.75 Fahrradglocke (genormte Mindestlautstärke)
80 Starker Straßenlärm, Staubsauger, Schreien, Kinderlärm.
85 Gehörschutz im gewerblichen Arbeitsbereich
vorgeschrieben.Allgemein gilt ein Schallpegel von 85 – 90 dB(A) führt über
mehrere Jahren ggf. zur Lärmschwerhörigkeit.88 Umweltfreundliche Rasenmäher, Laubbläser, Laubsammler, Heckenscheren, Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider
90 Autohupen, LKW-Fahrgeräusch, Schnarchgeräusch.
95 Empfohlene Pegelbegrenzung zum Schutz vor Gehörschäden in Diskotheken und bei Musikveranstaltungen
100 Motorrad, Kreissäge, Presslufthammer, Diskomusik, Oktoberfestzelt 90 bis 105 dB(A).
Schalldruckpegelbegrenzung bei Kopfhörern nach DIN EN 50332.Eine Pegelerhöhung um >10 dB ist subjektiv eine Verdoppelung der vorhergehenden Lautstärke. Eine leise Unterhaltung mit 40 dB(A) ist nicht viermal so laut gegenüber dem normalen Atmen mit 10 dB(A), sondern achtmal lauter. Die Verdoppelung einer Lärmquelle (z.B. von 20 auf 40 PKWs) verursacht hingegen eine Zunahme des Schalldruckpegels um 3 dB(A).
22:19
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06:52
10. Februar 2013
Hier die “Lärmkartierung” des Landes Hessen aus http://laerm.hessen.de übertragen auf unser Planungsgebiet ….
Rund um unser Zuhause ist es violett !!!
Mit Anbindung der Weingärtenumgehung wird im Bereich zwischen Brennersmühle und Drei Hasen die Lärmbelastung dramatisch steigen. Würde die Planung der Stadt realisiert, so dürfte wegen deszu erwartenden Verkehrsaufkommens ->23.500 Fahrzeuge täglich – und den extrem hohen Anfahrgeräuschen, die Lärmbestung extrem hoch sein – partiell mit Werten in Einflugschneisen vergleichbar sein!
Deswegen ist seitens der Stadt im Bereich von da Pino auch eine Lärmschutzwand vor dem Lokal geplant. Unsere Alternativplanungen für diesen Bereich tragen zur nachhaltigen Begrenzung des Anstiegs der Lärmbelstung bei – nicht nur im westlichen Bereich der Nassauer Strasse.
Informieren und mitmachen:
Es geht um unsere Stadt!
10:00
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3. Dezember 2012
Während ich hier gemütlich beim Frühstück sitze, steht der Georg in der Tür und macht “Lärmmessungen”
Ab und zu ruft er mal ne Zahl rein (so zwischen den Bissen und Schlücken):
Meine Musik ist so 50 bis 60 dBA
Der anfahrende Bus schlägt mit 85 bis 90 dBA zu (je nach Alter und Zustand des Vehikels)
Ein gemütlich vorbeirollender Pkw bleibt dagen deutlich unter 60 dBA
Erstaunllich fand ich, daß die -eigentlich in recht großer Entfernung- vorbeifahrende S-Bahn immer noch knapp 80 dBA bringt.
Der normal fließende Verkehr liegt bei 70 – 75 dBA – was ja auch durch die Lärmkartierung des Landes Hessen (siehe oben) bestätigt wird – bei Lkws und Gegenverkehr liegt es dann schon deutlich übr 80 dBA.
Gerade fuhr die Kehrmaschine vorbei (die lag bei 82 dBA)
Mal gespannt, wenn eine U-Bahn kommt (oder zwei U-Bahnen sich begegnen)
Manchmal kommt auch alles gleichzeitig (abr mehr als 90 dBA wird´s wohl auch dann nicht)
Wie laut wohl “Ei aufschlagen” ist ?
10:03
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3. Dezember 2012
00:56
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3. Dezember 2012
In der 4.Etage der Stadtverwaltung konnte man sich die Karten anschauen.
Die Zusammenhänge seien dort mit lobenswerte Mühe erklärt worden.
Allerdings scheint die Darstellung im Brunnentreff detailreicher zu sein – und das uns interessierende Gebiet wird größer dargestellt und zeigt die unterschiedlichen Farben der Belastungen deutlicher.
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