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Neue Gestaltung der Bärenkreuzung
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4. März 2014
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Bernd at Lokki
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Ja – passt alles nicht wirklich zusammen…

4. März 2014
08:34
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Markus Schramm
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Ja die Kopfsteinpflasterrampe hat immer ausgereicht, aber eben nur mit Hilfe, aber nach neuer DIN wie Heinz Renner schon geschrieben nicht mehr zulässig. Frown

5. März 2014
08:37
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Bernd at Lokki
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Markus schrieb: Würde es der nicht schaffen, rechts abzubiegen hinter der Platane, wenn die Stoppmarkierung der Liebfrauenstr……

Du meinst orange statt gelb ?
Urteile selbst:

4. März 2014
08:42
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Bernd at Lokki
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Markus schrieb: ……Kopfsteinpflasterrampe hat immer ausgereicht…DIN…nicht mehr zulässig.

Das ist ein übler Scherz?
Wir hätten 1Mio sparen können und trotzdem mehr gehabt als jetzt?
…und dann noch die Gretchenfrage, ob die Platane den ganzen Zauber überlebt hat *LOL*

4. März 2014
08:45
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Markus Schramm
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Ja genau so, habe es mir von oben angeschaut, vom Fitnessstudio. Da konnte ich es laienhaft als nicht Busfahrer mit ja beurteilen.

4. März 2014
12:32
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Bernd at Lokki
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Hmmm – ich kann´s mir ehrlich gesagt so eng nicht vorstellen (aber ich war ja auch noch nie im dem Fitnessstudio)

Mal ne andere Frage: Wo stellt man da eigentlich sein Fahrrad ab ?

4. März 2014
12:59
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Heinz Renner
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Die Bus fahren seit ca. einem halben Jahr eine andere Strecke. Bei gegenläufigen Einbahnstrassen gäbe es die Möglichkeit, dass die Busse die Lindenstrasse hoch die Adenauerstrasse runter fahren. Warum faule und verkehrsgefährdende Kompromisse?
Die Frage der Fahrradabstellmöglichkeiten ist auf die ganze Innenstadt auszuweiten. Ausnahme: Abstellanlage am Art-Café!

4. März 2014
13:04
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Hmm da ja immer wieder das mit der Lindenstrasse auf kommt . Ich hätte da mal eine Frage ist es nicht so das Seiten oder aber nicht soviel befahrene Strassen vom Teerbelag und des Unterbaus anders aufgebaut sind als viel befahrene Strassen ???

– Raimund Koch auf Facebook

4. März 2014
18:26
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Bernd at Lokki
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Oder anders herum gefragt:
Unterscheiden sich Adenauerallee und Lindenstrasse bezüglich ihres Unterbaus ?
…sind die unterschiedlich ? Gleich gut ? Gleich schlecht ? Gleich was auch immer….
Auf jeden Fall scheint die Lindenstrasse breiter zu sein als die Adenauerallee ?

4. März 2014
18:28
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Das mag sein aber sie ist nicht für den Schwerlastverkehr ausgelegt da bin ich mir sicher ,sobald es warm wird schmilzt der teer und es entstehen tiefe spurrillen da bin ich mir sicher

– Raimund Koch auf Facebook

4. März 2014
18:45
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Heinz Renner
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Das Ziel der von allen Parteien getragenen und derzeit noch gültigen Planung war die Entlastung der Innenstadt und der Durchgangsstrassen – angefangen von der Oberhöchstadter Strasse bis zur Homburger/Frankfurter Landstrasse – vom Durchgangsverkehr. Diese Pläne sind von allen Gremien und Institutionen genehmigt.
Von der Frage ausgehend stellt sich die Frage wo der Schwerlastverkehr herkommt und wo er hin will? Warum soll einer mit einem Brummi am Zollhaus vorbei die Steigungsstrecken wohin fahren bzw. umgekehrt?
Vor Beginn der Umbauarbeiten, war eine hohe Belastung von Drei Hasen über den Bahnübergang feststellbar. Seit über drei Monaten ist der Verkehr deutlich zurückgegangen und es sind kaum noch Lkw's um den Bahnhof zu sehen.

4. März 2014
20:36
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Markus Schramm
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Also ich habe mir das heute mal genauer angeschaut ein Rampe ist auf dieser Seite nicht möglich, von der Länge zu verwirklichen, aber nicht von der Breite, zwischen Aussenkante Aufzug bis zum Bordstein / Treppe ist dann zu wenig platz…. Auch habe ich das mal abgegangen es ist wirklich nicht viel weiter wenn man die neue Ampel als Anhaltspunkt nimmt und dann in die Liebfrauenstraße muss ca. 21m und dann 16m die Rampe runter zum Aufzug. Wenn man die richtung richtung Apotheke nimmt ist es sogar zum Eingang Rossmann kürzer und zum Aufzug etwas länger….https://www.facebook.com/photo.php?fbid=269809496521175&set=p.269809496521175&type=1

4. März 2014
20:42
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Markus Schramm
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Also ich habe mir das mit dem Abbiegen des Stadtbusses mal von oben angeschaut, also wenn mich das nicht täuscht müsste es klappen wenn der Bus normal an der Ampel rechts abbiegt, wenn man die Stopplinien dort annimmt wo heute die gelben Baustellen Stopplinien sind..dann ist eine Unfallstelle weniger im Stadtgebiet und andere fahren den Bus nicht nach…

7. März 2014
09:37
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Heinz Renner
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… um weniger als einen Meter Höhenunterschied zu überwinden braucht es für eine Rampe mehr als 20 Meter??? Ich komme bei 95 Zentimern und 6 % Steigung auf 15,8 m zzgl. zweier ebener Plateaus.
-> Auszug aus DIN 18024-1: Normen bzgl. Rampenquerschnitt

7. März 2014
12:28
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Markus Schramm
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Wie sollen dort 2 ebenen nebeneinander platziert werden dann wurde Bürgersteig komplett entfallen ???

Ausserdem habe ich von 16m Rampe gesprochen incl, weg zur Ramoe über 20m bis zum Aufzug

23. Mai 2014
16:50
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Klaus Wiesner
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Die Verkehrsführung Bärenkreuzung ist TOP2 der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltauschusses am Montag, den 26.05.2014 18:00 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses.

27. Mai 2014
08:36
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Bernd at Lokki
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Die nichtöffentliche Sitzung war anscheinend mindestens so lang wie die öffentliche…. :-(

27. Mai 2014
12:24
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Franz Zenker
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Tja, leider darf ich an NICHTÖFFENTLICHEN Sitzungen nicht mehr teilnehmen, es sei denn es handelt sich um die Belange der Ausländer. Die Fragei st nur wer definert ob ein BELANG den Ausländern zuzuordnen ist oder nicht.

27. Mai 2014
16:38
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Also – das mit diesen nichtöffentlichen Sitzungen gehört echt abgeschafft !
Vertrauliche Daten wie Namen, Adressen, Angebote etc könnte man in den Sitzungsunterlagen auch durch **** ersetzen, so dass inhaltlich letztlich ALLES öffentlich diskutiert werden könnte.

Und diese Formulierungen wie “….Sie sind hier nicht erwünscht.…” oder “….Warum gehen Sie nicht wieder in Ihr geliebtes Österreich,da ist alles besser….” sind dann noch das i-Tüpfelchen :-(

28. Mai 2014
17:07
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Matthias Bug
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Zum Thema Nichtöffentlichkeit von Sitzungen….

 

Die Rechtslage ist gleichwohl eindeutig: Der Regelfall ist die öffentliche Sitzung. Die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung ist die Ausnahme und bedarf damit der gesonderten Begründung und nicht umgekehrt. Die typischen Fälle, bei denen diese Begründung ohne weiteres gegeben ist, sind bekannt:

Grundstücksgeschäfte, Personalangelegenheiten, Abgabenvorgänge (Widerspruch, Stundung, Erlass).

Die Geheimhaltung gilt aber auch hier nur, solange es dafür sachliche Gründe gibt. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor (Art. 52 Abs. 3 GO), dass nach Wegfall des Geheimhaltungsgrundes die Beschlüsse bekanntzugeben sind. Eine Vorschrift, die in der Praxis ziemlich regelmäßig mißachtet wird, sei es bewußt oder aus Nachlässigkeit. Wenn ein Grundstücksgeschäft gelaufen ist, gibt es keinen Grund mehr, dieses der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Wenn die Einstellung eines Mitarbeiters beschlossen ist, darf das auch die Öffentlichkeit wissen.

Vorsicht aber: Bekanntgegeben werden darf nur der Beschluss als solcher, also das Ergebnis. Der Inhalt und Verlauf der Beratung, das Abstimmungsverhältnis oder gar das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder müssen geheim bleiben. Gefunden und kopiert von http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=49&Itemid=33

Dem Einen oder Anderen würde ich die Seite der Friedrich-Ebert-Stiftung ( http://www.fes-kommunalakademie.de/_cover/index.php?rubric=Startseite ) empfehlen. Dort werden einige Publikationen als .pdf-datei angeboten. Hier empfehle ich Grundwissen Kommunalpolitik. Cool

 

 

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Thomas Ohm

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