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3. Dezember 2012
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3. Dezember 2012
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10. Februar 2013
Und auf dieser Strasse sind täglich einigen Schüler unterwegs? Von enem sicheren Schulweg kann man im Bereich der ganzen Nassauer nicht sprechen. Auf der Berliner Strasse parken mehr als 20 Autos. Demzufolge ist hier Platz Für einen Fahrradweg!
Warum wird dieser als Verkehrssicherheitsbeitrag nicht gebaut? Das Gymnasium hat zudem eine Tiefgarage.
22:39
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29. November 2012
Das ist schon ein Problem wenn man vom Norden kommt über die Fahrradwege und will zum Schluß zum Bahnhof, z.B. um nach Bommersheim wieder auf das Fahrradwegnetz zu gelangen. Man kommt irgendwann auf die Nassauer raus und muss auf der Straße bis zur Feldbergstraße fahren. Oder wenigstens bis zur Ecke Berliner Straße (Einbahn vom Norden) / Nassauer Straße und dann auf den Bürgersteig schieben. Mit Kindern diese Strecke zu fahren ist ein Horror!
--
Graham Tappenden
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12. Februar 2013
In einem Standardschreiben des Polizeipräsidiums wird ein solcher Vorfall zwar bedauert – man sei personell allerdings nicht entsprechend ausgerüstet, um alle Bereiche entsprechend überwachen zu können.
Aus einem kürzlich vorgestellten Verkehrsbericht ginge hervor, dass in 2012 nur zwölf (von 1026) Unfälle durch “Überholen von Radfahrern” registriert wurden. Somit stelle dieses Phänomen keinen Unfallschwerpunkt dar.
Man könne den Führer/die Führerin eines überholenden Fahrzeuges jedoch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Verwarnungstatbestandsnummer 105112, 30 Euro) unter http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1335/40IN30_Anzeige_Verkehrsordnungswidrigkeit.pdf anzeigen. Dafür müsse man sich nur das Kennzeichen des überholenden Fahrzeuges merken sowie den Fahrer/die Fahrerin grob beschreiben können.
20:44
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8. März 2013
Bernd at Lokki sagt
Da wird ein Fahrradfahrer “so knapp” überholt, dass der Radfahrer “im Affekt” gegen das Auto getreten hat.Wie knapp ist “so knapp” ?
Der Radfahrer meint, es herrsche Einigkeit über einen Mindestabstand von 1,5-2 m zu einem Fahrradfahrer.
Mich würde interessieren ob das Treten gegen den PKW eine Sachbeschädigung darstellt, die ggf. zur Anzeige gebracht werden kann. Bezüglich des Mindestabstands muss man nur einen Blick in die STVO werfen:
Laut STVO (§ 5 Überholen, Punkt 4) gibt es in Deutschland keinen vorgeschriebenen Mindestabstand beim überholen von Radfahrern.
Zitat:”(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“
Der Abstand sollte aber nach Möglichkeit 1,5 bis 2 Meter betragen, wenn es die Verkehrssituation zulässt, andernfalls ist von einem Überholvorgang abzusehen.
BrunnenTreff. sagt
In einem Standardschreiben des Polizeipräsidiums wird ein solcher Vorfall zwar bedauert – man sei personell allerdings nicht entsprechend ausgerüstet, um alle Bereiche entsprechend überwachen zu können.Aus einem kürzlich vorgestellten Verkehrsbericht ginge hervor, dass in 2012 nur zwölf (von 1026) Unfälle durch “Überholen von Radfahrern” registriert wurden. Somit stelle dieses Phänomen keinen Unfallschwerpunkt dar.
Man könne den Führer/die Führerin eines überholenden Fahrzeuges jedoch im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Verwarnungstatbestandsnummer 105112, 30 Euro) unter http://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/1335/40IN30_Anzeige_Verkehrsordnungswidrigkeit.pdf anzeigen. Dafür müsse man sich nur das Kennzeichen des überholenden Fahrzeuges merken sowie den Fahrer/die Fahrerin grob beschreiben können.
Wie kann ich denn einen Radfahrer anzeigen, der auf Bürgersteig von hinten zu dicht an Fußgängern vorbeifährt ohne zu klingeln? Hier sollten Radfahrer auch entsprechende Kennzeichen bekommen, damit sie zu identifizieren sind wie auch die PKW-Halter. Hierzu vielleicht noch ein Zitat aus der Bibel:
Johannes Kapitel 8: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie
00:13
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29. November 2012
Marcus Mg sagt
Wie kann ich denn einen Radfahrer anzeigen, der auf Bürgersteig von hinten zu dicht an Fußgängern vorbeifährt ohne zu klingeln? Hier sollten Radfahrer auch entsprechende Kennzeichen bekommen, damit sie zu identifizieren sind wie auch die PKW-Halter.
Meine persönliche Beispiele in dieser Richtung sind:
– rote Ampel nicht beachten
– rote Ampel umfahren, in dem sie Fußgängerampel stattdessen benutzen, die manchmal auch rot sind
– links abbiegen ohne dies vorher zu signalisieren
– Fußgänger anzuklingeln auf Wege, die eindeutig durch das Zeichen 239 mit dem Zusatz “Fahrradfahrer absteigen” gekennzeichnet sind.
--
Graham Tappenden
www.allthingsgerman.net/oberursel
Graham Tappenden sagt
Meine persönliche Beispiele in dieser Richtung sind:
– rote Ampel nicht beachten
– rote Ampel umfahren, in dem sie Fußgängerampel stattdessen benutzen, die manchmal auch rot sind
– links abbiegen ohne dies vorher zu signalisieren
– Fußgänger anzuklingeln auf Wege, die eindeutig durch das Zeichen 239 mit dem Zusatz “Fahrradfahrer absteigen” gekennzeichnet sind.
Halten sich alle Fußgänger an rote Fußgängerampeln? Müssen diese dann auch eine Kennzeichen bekommen?
Aber Spa? beseite. Wenn dies ein Fahrradfahrer macht, gefährdet er sich in einem Großteil der Fälle nur selber. Wer hat den bei einem Unfall den größeren körperlichen Schaden? Der Radfahrer oder der Autofahrer.
Wenn ein Autofahrer regelwiedrig zu knapp am Fahrrad vorbeifährt gefährdet er dadurch den Radfahrer!!! Und der Fahrradfahrer ist “das Opfer” ohne dem ganzen Entgehen zu können
Bei Zeichen 239 fahre ich grundsätzlich auf der Straße weiter. Hier besteht keine Benutzungspflicht für Fahrradfahrer!! z.B. an der drei Hasen Unterführung
Die Autofahrer schimpfen auf Fahrradfahrer
Mich beschimpfte mal ein Autofahrer mit: “Warum fährst du auch im Berufsverkehr mit dem Fahrrad? Fahr doch auf dem Fahrradweg” Da dies in der Homburger Landstraße war antwortete ich: “Ich bin auch auf dem Weg zur Arbeit” und “im übrigen nehme ich gerne einen Fahrradweg, wenn sie ihn bauen.”
Fußgänger schimpfen auf Radfahrer
Siehe oben
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21:57
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29. November 2012
Stefan Ramert sagt
Graham Tappenden sagt
– Fußgänger anzuklingeln auf Wege, die eindeutig durch das Zeichen 239 mit dem Zusatz “Fahrradfahrer absteigen” gekennzeichnet sind.
Bei Zeichen 239 fahre ich grundsätzlich auf der Straße weiter. Hier besteht keine Benutzungspflicht für Fahrradfahrer!! z.B. an der drei Hasen Unterführung
Zur Klärung, es geht mir um dieses Zeichen:
es gibt eben Radfahrer die es ignorieren, aber ganz dreist finde ich es dann die Fußgänger anzuklingeln weil sie im weg sind.
--
Graham Tappenden
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3. Dezember 2012
“Warum fährst du auch im Berufsverkehr mit dem Fahrrad? Fahr doch auf dem Fahrradweg” Da dies in der Homburger Landstraße war antwortete ich: “Ich bin auch auf dem Weg zur Arbeit” und “im übrigen nehme ich gerne einen Fahrradweg, wenn sie ihn bauen.”
Zwischen Bahnhof und 3 Hasen ist es ohnehin nicht schön, mit dem Fahrrad zu fahren
Ich benutze am liebsten die kleine Berliner Straße, dann beim Gingko über die U-Bahn und weiter über Liebfrauen- oder Wintersteinstraße bis zur Erich-Kästner-Schule Richtung Bad Homburg (aber mal abgesehen von dem riesigen Umweg ist das auch noch keine gute Ansage)
Mir fällt da gerade die Strecke zwischen Stierstadt und Waldsiedlung ein.
Dort gibt es einen gut ausgebauten Radweg – aber trotzdem fahren viele auf der engen und stark befahrenen Straße (und weil´s bergauf geht, wackeln die meisten dann noch besonders stark mit ihrem Hintern hin und her.
Da ist nix mit 1,5 m Abstand beim Überholen
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