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FAQ Editors
12. Mai 2015

Die Stadt Oberursel meldet:
Fehlbelegungsabgabe im öffentlich geförderten Wohnungsbau
In den nächsten Tagen erhalten etwa 600 Oberurseler Mieterinnen und Mieter, die in öffentlich geförderten Wohnungen leben, Post von der Stadt Oberursel (Taunus) mit einem Erhebungsbogen über ihr jeweiliges Einkommen. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (FBAG).
Die Fehlbelegungsabgabe wird von Mieterinnen und Mietern in öffentlich geförderten Wohnungen erhoben, wenn das aktuelle Familieneinkommen mindestens 20% über der Grenze zur Berechtigung für eine öffentlich-geförderte Wohnung liegt. In diesen Fällen hat sich die Einkommenssituation im Laufe der Jahre so positiv verändert, dass ein Anspruch auf öffentlich-geförderten Wohnraum eigentlich nicht mehr besteht.
Die Abgabepflicht gilt ab 01. Juli 2016 für Mieterinnen und Mieter und wird jeweils für die Dauer von zwei Jahren festgesetzt. Die Abgabe kann auch zu einem späteren Zeitpunkt festgesetzt werden, dann aber nur drei Monate rückwirkend.
Die Stadt weist besonders darauf hin, dass der Erhebungsbogen mit den erbetenen Unterlagen innerhalb eines Monats nach Zusendung wieder abzugeben ist. Die Fehlbelegungsabgabe wird in der Abteilung „Sozialer Dienst und Wohnungswesen“ im Rathaus, Gebäude B, 1. Stock, bearbeitet. Um Wartezeiten zu vermeiden werden die Mieterinnen und Mieter gebeten, in jedem Fall telefonisch einen Gesprächstermin mit den Sachbearbeiterinnen, Carmen Witzel, Telefonnummer 06171 502 263 bzw. Esther Schwarz, Telefonnummer 06171 502 291 zu vereinbaren.
Die erzielten Einnahmen müssen zur Förderung von Mietwohnungen in den Kommunen eingesetzt werden. Gefördert werden können nicht nur der Neubau, sondern z.B. auch Modernisierungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen oder der Erwerb von Belegungsrechten. Ziel ist es, wieder ein größeres Angebot an preiswertem Wohnraum zu schaffen, nach dem bereits heute eine erhebliche Nachfrage besteht.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Oberursel (Taunus) unter http://www.oberursel.de/stadtleben/bauen-verkehr-umwelt/wohnen/fehlbelegungsabgabe.
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