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Bußgeldnovelle: Auch unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer
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30. Oktober 2021
12:06
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Bußgeldnovelle: Auch unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer

 

Von der Stadt Oberursel erhielten wir folgende Mitteilung:

Am 9. November tritt der geänderte Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft, der in ganz Deutschland gilt. Neben deutlichen Erhöhungen der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen werden u.a. auch die Parkverstöße wesentlich teurer. Bisher musste z.B. beim Parken auf einem Geh- oder Radweg ein Verwarnungsgeld von 20,- Euro gezahlt werden. Künftig kostet das Parken dort mindestens 55,- Euro und damit genauso viel, wie ab dem 9. November auch für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt (als Mindestbetrag, ohne Behinderung) zu zahlen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken und Halten auf Gehwegen nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen oder wenn der Gehweg nur von zwei Rädern des abgestellten Kraftfahrzeugs mitbenutzt wird, also unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängerinnen und Fußgängern verbleibt.

Erster Stadtrat Christof Fink teilt hierzu mit: „Die Gehwege müssen den Fußgängerinnen und Fußgängern in vollständiger Breite ohne Gefahren, Störungen oder Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Die Stadtpolizei hat den Auftrag, Verstöße gegen Halte- und Parkverbote sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen konsequent zu verfolgen und zu ahnden, damit unsere Straßen in Oberursel noch sicherer werden.“


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