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Was spricht gegen die Einführung einer Zweitwohnungsteuer in Oberursel?
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22. Februar 2014
08:53
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Heinz Renner
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In München hat man dies ganz einfach gelöst. Mit Anmeldung bekam man einen Zahlschein. Und dann hat man jährlich zu überweisen. Die Ermittlung der gezahlten Miete ist auch einfach. Wo entsteht bürokratischer Aufwand?
Würden Sie bitte jenseits der Behauptung auch einmal die Einnahmen und den Aufwand beziffern?
Sorry! Haben Sie die Zweitwohnsitzsteuer vielleicht mit Blick auf die Möglichkeit der Absetzung der Zweitwohnsitz-Kosten und für die Familienheimfahrten nicht gerne gezahlt?

22. Februar 2014
09:07
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Ich musste mich erst anmelden, Vermieter und Quadratmeterzahl angeben, Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes einholen, um dann erfolgreich einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

– Stefan Ruppert auf Facebook

22. Februar 2014
11:20
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Heinz Renner
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Wie hoch war einerseits die Zeitbelastung und wie hoch waren andererseits die Steuervorteile? Mehrere hundert oder tausend Euro?

22. Februar 2014
11:37
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Bernd at Lokki
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Wieso “Antrag auf Befreiung” ?

23. Februar 2014
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Hallo !

Zu meiner Schande gestehe ich: auch ich war bis Januar 2001 mit nur 2. Wohnsitz in Oberursel gemeldet.

Ich sage: natürlich, wie bereits in kronberg – erfolgreich – eingeführt: ja zur Zweit – Wohnsitzsteuer.

– Maximilian Ludwig Eberle auf Facebook

23. Februar 2014
22:12
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Verheiratete waren von der Steuer befreit.

– Stefan Ruppert auf Facebook

24. Februar 2014
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Nicole Santos
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warum eigentlich?

28. Februar 2014
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Bernd at Lokki
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Gute Frage !
Vielleicht, weil man davon ausgeht, dass ein Alleinstehender ohnehin leichter seinen Wohnort wechseln kann ?
…aber das hat ja dann wieder nix mit der ZWEITWohnsitzsteuer zu tun

1. März 2014
10:44
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Heinz Renner
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Die Fraktionen in Königstein (15.000 Einw.) rechnen aufgrund der Einführung der Zweitwohnsitzsteuer – u.a. auch Anmeldung des Erstwohnsitzes – im Schnitt mit Mehreinnahmen von 100.000 € p.a.!
Ausgehend von der Einwohnerzahl entspräche dies Mehreinnahmen von 300.000 € für Oberursel, die die Kürzungen im sozialen Bereich abfedern könnten!
Wir haben es ja? Das Haushaltsdefizit von 6 Mio. € soll durch eine weitere Erhebung der Grundsteuerhebesätze in 2016 abgebaut werden.

3. März 2014
11:58
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Matthias Bug
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Zum Thema Verheiratete: So urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Erhebung der Zweitwohnsteuer für Verheiratete, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten müssen, weil die Familie ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben kann, gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie verstößt (Az.: 1 BvR 1232/00).

3. März 2014
12:06
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Matthias Bug
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Hat denn überhaupt schon mal jemand ermittelt, wieviele Bürger mit Zweitwohnung in Oberursel gemeldet sind? Herr Renner: Kann man denn pauschal von Königstein zu Oberursel umrechnen und wieviel Steuer nimmt denn Königstein? Welchen Berechnungsschlüssel haben die denn?

3. März 2014
12:35
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Bernd at Lokki
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https://www.brunnentreff.de/forum/haushalt-2014/zweitwohnsitzsteuer/

Diese Zweitwohnsitzsteuer wurde hier und im BrunnenTreff bereits 2012 und 2013 diskutiert.
Da war immer von 9% der Kaltmiete die Rede….
…und einem Anteil (12-15%) der Lohn- bzw Einkommensteuer ?

Bereits am 15.12.2011 hätten die Stadtverordneten über folgende Punkte diskutiert:
Anzahl der tatsächlichen genutzten Nebenwohnsitze – Verwaltungsaufwand – Definition, was unter die Begrifflichkeit „Wohnung“ fällt – Bemessungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer – Steuersatz – Befreiungsmöglichkeiten….

3. März 2014
12:56
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Matthias Bug
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Danke, aber so richtig viel gibt das auch nicht her. Die Zahlen fehlen. Wieviele gibt es insgesamt? Was ist noch zu klären? und so weiter…was nutzt es, wenn ich insgesamt 5.000 Fälle habe, wenn davon 4.500 verheiratet sind? Insgesamt sind da noch zu wenig Fakten bekannt und zu viele Fragen offen. Die müssten erstmal geklärt werden, bevor hier weiter diskutiert wird.

3. März 2014
16:01
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Heinz Renner
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Die Berechnungsgrundlage ist die Kaltmiete. Darauf bezogen wird ein Prozentsatz erhoben, in Königstein 10%. Der Hauptnutzen der Einführung liegt aber nicht in den Einnahmen aus der Zweitwohnsitzsteuer, sondern in den Mehreinnahmen für die, die aufgrund dessen ihren Zweit- in einen Hauptwohnsitz verändern. Die Zusatzeinnahmen aufgrund beider Faktoren wurde seitens Königstein mit 100.000 € in den Medien kommuniziert und sind ein Fakt!
Hinsichtlich möglicher Mehreinnahmen aufgrund beider Ansätze darf ich auf die Verwaltung verweisen. Als Bürger kann ich nur Anregungen geben. Die Berechnung ist Job der Verwaltung.

Zum Orientierung: Ansatz für Hundesteuer für 2014 in Oberursel = 131.600 €.

10. März 2014
18:50
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Heinz Renner
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… und Oberursel muss noch in diesem Jahr das Defizit ggü. dem genehmigten Haushalt im lfd. Jahr – also in den nächsten neun Monaten – weitere 1 Mio. € einsparen.
Die Zweitwohnsitz-Steuer währe ein Ansatz, um einen Teilbetrag zusammen zubekommen! Oder wo soll an anderer Stelle gespart werden?


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