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Beratungs-, Moderations- und Weiterbildungskosten reduzieren
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24. November 2013
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Bernd at Lokki
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Aus Oberursel > Bürgerbeteiligung > Bürgeranregungen zum Haushaltplanentwurf 2014 (Stand 13.11.2013 , 13:30 Uhr) :

Bürgeranregung:

Planungs- und Gutachterkosten 2014: € 289.000
Aufwendungen für Sachverständige usw.: € 146.900
Summe: € 435.900
Dazu Fort- und Weiterbildungskosten: € 234.800
Gesamt: € 670.700
Eine kritische Überprüfung dieser Kosten ist dringend geboten. Manches lässt sich sicher auch von Mitarbeitern der Stadtverwaltung entscheiden. Allerdings trägt die Stadt dann auch das Risiko. Da zieht man es natürlich vor, Sachverständige einzuschalten.

Antwort der Verwaltung:

GB 65: Grundsätzlich ist die Hinzuziehung von Sachverständigen zur Beurteilung komplexer Sachverhalte ein sinnvolles Mittel, um zu einer unabhängigen Beurteilung zu kommen. Dabei sollte die Notwendigkeit natürlich im Vorfeld kritisch geprüft werden.

Im Bereich 03 Personalservice wurden 16.000,00 Euro für Beratungsleistungen angemeldet. Beinhaltet sind hier die Kosten unseres Arbeitsmedizinischen Dienstes (Betriebsarzt) und Leistungen des TÜV Hessen.

Im GB 61 ist die Aufgabenerfüllung ohne die Hinzuziehung von Sachverständigen nicht möglich. Umweltberichte, faunistische Erhebungen, Verkehrsuntersuchungen usw. sind in der Bauleitplanung unabdingbar. Aufgrund sich ständig ändernder, erweiterter und komplexer werdender Fachgesetze ist die laufende Weiterbildung des Fachpersonals unverzichtbar.

Bürgeranregung:

Aufwendungen waren für 2013 mit € 242.750 angesetzt.
Plan 2014: 234.800 €
Bei 322 Beschäftigten: 729 € pro Mitarbeiter
Tagessatz pro Seminartag angenommen: 729 €
Ergibt 322 Seminartage
Bei 245 Arbeitstagen pro Jahr sind 1,3 Mitarbeiter immer auf einem Seminar.
Nachdem in den letzten Jahren immer nur rund 75 % des Budgets in Anspruch genommen wurden, könnte man hier für 2014 € 175.000 ansetzen. Differenz: rund € 60.000.

Antwort der Verwaltung:

Ansatz 03 Personalservice 010130 = 59.000,00.
Beinhaltet sind hier 38.000,00 Euro für die Ausbildung in unseren Ausbildungsberufen.
Weitere 15.000,00 Euro sind allgemeine Fortbildungskosten für die Gesamtverwaltung wie das Modulare Fortbildungskonzept. 6.000,00 für den Bereich Personalservice (jeweils umfangreiche jährliche Änderungen im Arbeits- Sozialversicherungs- u. Lohnsteuerrecht, Beamtenrecht, Tarif- und Urlaubsrecht)
GB 32: = 13.500 Euro für
8.500 Euro Ordnungswesen und Ordnungspolizei mit 17 Bediensteten, 3.000 Euro Einwohnerbüro mit 12 Bediensteten, 2.000 Euro Standesamt mit 5 Bediensteten sind zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben erforderlich und werden auch verbraucht. Bei den Fort- und Weiterbildungen handelt es sich in der Regel um Seminare, bei denen rechtliche und/oder fachliche Grundlagen oder z. B. Änderungen der Rechtsgrundlagen vermittelt werden. Ohne diese Seminare können die vielfältigen Aufgaben des Geschäftsbereichs nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Außerdem werden mit diesen Mitteln auch Neuausbildungen bei personellen Änderungen (z. B. Grundlehrgänge der Ordnungspolizei) bezahlt.
GB 50: Der Sozialbereich hat rund 65.000 Euro Fortbildungskosten im Etat, davon sind rund 15.000 Euro für notwendige Schulungsmaßnahmen der neuen Software Little Bird gebunden. Die restlichen Mittel in Höhe von 40.000 Euro teilen sich auf in a) Fortbildungen und b) Supervisionssitzungen, die im pädagogischen Bereich dringend benötigt werden. In den Haushaltsplanungen haben wir mit
100 Euro pro Mitarbeiter (rund 200 Mitarbeiter im GB) für Fortbildungen geplant. 20.000 Euro werden für insgesamt 11 Einrichtungsteams bzw. Gruppenteams für Supervision (10 Sitzungen / Jahr) benötigt.


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