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Inhaltsverzeichnis (Gliederung nach Haushaltsbereichen gem. § 114 HGO)
8. Mai 2013
10:07
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Bernd at Lokki
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Inhaltsverzeichnis Gruppe Bürgerhaushalt
https://www.brunnentreff.de/wp-content/sp-resources/forum-smileys/sf-embarassed.gif NOCH IM AUFBAU !!! Links zu den einzelnen Themen werden erst eingefügt, sobald das Konzept klar ist !!!

1.1. Ergebnis-Haushalt inkl. HH-Sicherung, Mittelfristplanung und Personal
1.1.1.
1.1.2.
1.1.3.
1.1.4.
1.1.5.
1.1.6.
1.1.7.

1.2. Vermögens- bzw. Investitions-/Finanzhaushalt
1.2.1.
1.2.2.
1.2.3.
1.2.4.
1.2.5.
1.2.6.
1.2.7.
1.2.8.

1.3. Eigenbetriebe/Schattenhaushalte (jenseits direkter parlamentarischer Kontrolle)
1.3.1.
1.3.2.
1.3.3.
1.3.4.
1.3.5.
1.3.6.
1.3.7.
1.3.8.

2. Allgemeine Themen
2.1.

10. Mai 2013
07:38
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BrunnenTreff.
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Bezugnehmend auf dieses “Inhaltsverzeichnis” erreichte uns folgende Mail als Erklärungsversuch:

Finanzen (Bürgerhaushalt)= Drei Themenbereiche
1. Ergebnis-Haushalt inkl. HH-Sicherung, Mittelfristplanung und Personal
2. Vermögens- bzw. Investitions-/Finanzhaushalt (welcher Name ist sinnvoll?)
3. Eigenbetriebe/Schattenhaushalte (jenseits direkter parlamentarischer Kontrolle)

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Gliederung kommunaler Haushalte ist durch Verordnungen des Landes vorgegeben.
Der Haushaltsplan enthält gem. § 114 HGO alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. benötigten Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und in einen Finanzhaushalt zu gliedern. Der Stellenplan für die Beamten, Angestellten und Arbeiter ist Teil des Haushaltsplans.
Ergebnishaushalt
Damit Kommunen auf Dauer und somit nachhaltig Aufgaben erledigen können, muss der Ergebnishaushalt ausgeglichen sein. Der Ergebnishaushalt gilt als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge ebenso hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.
Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt (oder auch Finanz-/Investitionshaushalt) enthält alle Einnahmen oder Ausgaben der Gemeinde, die sich vermögenserhöhend oder vermögensmindernd auswirken. Hierunter fallen zum Beispiel Ausgaben für den Straßenbau oder Einnahmen aus dem Verkauf von städtischen Grundstücken.
Die laufenden Ausgaben und Einnahmen (also alles was nicht im Vermögenshaushalt steht) wird im Verwaltungshaushalt dargestellt. Die Abgrenzung ist aus Sicht der kaufmännischen Buchführung gewöhnungsbedürftig. Der Bau des Rathauses ist im Vermögenshaushalt zu etatisieren, die Reparatur desselben im Verwaltungshaushalt.
Der Finanzhaushalt ist erforderlich, um die kommunalen Investitionen zu planen. Diese Planung ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Auf ihn baut die Liquiditätssteuerung auf.
Eigenbetriebe

Eigenbetriebe sind aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft ausgegliedert, bilden ein eigenes kommunales Sondervermögen und werden gesondert verwaltet und nachgewiesen. Das Sondervermögen wird formal wie eine Beteiligung an privatrechtlichen Kommunalunternehmen angesehen (§ 53 Abs. Haushaltsgrundsätzegesetz).

Die institutionalisierte finanzielle Kontrolle erfolgt auf drei Ebenen:
1. örtliche Rechnungsprüfungsämter
2. überörtliche Rechnungsprüfungsbehörden
3. Kommunalaufsichtsbehörde
Ein Eigenbetrieb ist ein wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Für diese hat die Gemeindevertretung eine Betriebssatzung zu erlassen, die die speziellen Regelungen für den einzelnen Betrieb enthält, aber auch Finanzpläne und Wirtschaftspläne aufzustellen. Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und der Lagebericht sind grundsätzlich von einem Abschlussprüfer zu prüfen.
In Verbindung mit der letzten StV-Sitzung erfolgte die Vorlage des Beteiligungsberichts für 2011 – fast 1 ½ Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahrs, für Unternehmen, für die die Steuerzahler in Oberursel voll haften. Manche sprechen bzgl. der Eigenbetriebe – Stadtwerke, Sewo und BSO – von Schattenhaushalten, deren Geschäfts- und Finanzgebahren weitestgehend im Schatten liegt!

10. Mai 2013
13:47
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Graham Tappenden
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1. Ergebnis-Haushalt inkl. HH-Sicherung, Mittelfristplanung und Personal
2. Vermögens- bzw. Investitions-/Finanzhaushalt (welcher Name ist sinnvoll?)
3. Eigenbetriebe/Schattenhaushalte (jenseits direkter parlamentarischer Kontrolle)

 

Ich glaube das Problem mit dieser Darstellung ist, dass der normale Bürger der zum ersten Mal für das Haushalt sich interessiert überhaupt nicht dort zurecht kommen.  Ich erinnere mich an die Diskussion auf Facebook, dass es Stadtverordneten sogar gibt, die sich mit solchen Begriffen schwer haben.

Die Darstellung mag seine Berechtigung haben, um die Themen aus dem Bürgerhaushalt später auf Gremien- und Kämmereiebene wieder einzuordnen, aber viel wichtiger ist eine einfach gehaltene Darstellung des Haushalts bzw. der Sparmöglichkeiten.

 

Um das mit einem Beispiel darzustellen: stellen wir uns vor, man würde vorschlagen das Hallenbad nur halbtags im Winter zu öffnen.  So spart man Heizkosten (HH-Sicherungskonzept?), braucht nur Halbstagskräfte (Personal reduziert?), aber wenn es von den Stadtwerken betrieben wird dann gehört das Thema vielleicht doch unter Eigenbetriebe?

 

Der normale Bürger versteht das eher so: das Hallenbad wird halbtags im Winter geöffnet, mit dem Nachteil, dass man ein reduziertes Angebot hat bzw. nicht ganztags hingehen kann.  Ersparnis für die Stadt pro Monat/Jahr = €x.

 

Folgende Benutzer haben sich bei Graham Tappenden für diesen nützlichen Beitrag bedankt:

Bernd at Lokki
10. Mai 2013
17:22
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Bernd at Lokki
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Aber nicht falsch verstehen:
Es geht bei dem Vorschlag oben “nur” um das Erstellen eines oder mehrerer Inhaltsverzeichnisse.
Die Struktur der Unterforen bliebe davon unberührt.

Bei der Pflege dieses Inhaltsverzeichnisses gem HGO bräuchten wir allerdings massive Unterstützung unserer “Haushaltsexperten”.
Ich selber ticke und denke eher so, wie Graham das zuvor beschrieb Wink


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