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09:15
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10. November 2013
Aber Heinz, du wirst doch glauben, dass die Politiker in Oberursel dafür sorgen werden, dass eine Straßenbeitragssatzung durch die entsprechenden Gremien gejagt wird. Das würde bedeuten, dass es sich eventuelle Kläger zweimal überlegen werden zu klagen. Ich würde darauf wetten, dass die Satzung zumindest mal als Entwurf schon vorliegt. Die Orscheler können sich schon mal darauf einstellen, dass geplante Straßenbaumaßnahmen in Zukunft vom Bürger mitfinanziert werden müssen. Hart aber herzlich.
10:27
10. Februar 2013
Eine Von den vielen Satzungen abzuschreiben und etwas zu modifieren dauert nur wenige Minuten. Warum Klage? Wenn keine Grundlage zur Erhebung von Steuern besteht, dann muss die Stadt zurückzahlen. Den ohne gesetzliche Grundlage wären die Einnahmen aus den Grundsteuer-Erhöhungen formal nicht korrekte Schenkungen. Denn solche bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Mitfinanzierung der Strassenbaumassnahmen trifft aber nur Grundbesitzer und keine Mieter. Zahlungen über mehrere Jahre sind möglich.
10:55
22. April 2013
13:37
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3. Dezember 2012
14:13
10. Februar 2013
Nach dem Urteil des Finanzgerichts dürften die Anhebungen Hebesätze der Grundsteuer in den Jahren 2012 und 2014 und daraus resultierende Mehreinnahmen nichtig sein. Hier nochmals der Text der Taunus-Zeitung:
… Auf der Usinger Seite der heutigen Ausgabe der Taunus Zeitung wird über ein die Stadt Bad Nauheim betreffendes Urteil des Verwaltungsgerichts Giessen berichtet. Dieses hatte die Grundsteueranhebung zum 1. Jan. 2014 von 340 auf 560 Punkte aufgehoben. Die Begründung:
Kommunen dürfen n u r auf Steuerquellen zurückgreifen, soweit (Anmerkung: andere) Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen. Gegen diesen Grundsatz habe Bad Nauheim alleine deshalb verstossen, weil die Stadt über keine Strassenbeitragssatzung verfüge.
In dem Beitrag wird herausgestellt, „das eine Kommune kostendeckende Gebühren und Beiträge erheben muss, bevor sie die Steuer erhöhen erhöht.
15:24
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10. November 2013
Ich habe den Zeitungsartikel auch teilweise gelesen. Hier müsste man allerdings die Begründung des Gerichtes lesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht einfach so aus der Luft gegriffen hat. Die Begründung alleine, dass die Gemeinde hier nicht erst alle Einnahmequellen ausgeschöpft hat. Das wäre zu einfach und es müssten da reichlich Klagen gegen allerlei Gemeinden bei Gericht eingehen und das wäre dann auch wieder ein Thema für die Presse. Ich habe nirgends gelesen, dass es reichlich Klagen gegeben hätte. Wenn man demnach ginge, müsste die Gemeinde ja dann nicht nur die Grundsteuer zurückzahlem, sondern auch die Gewerbesteuern sowie die kleinen Gemeindesteuern, wie Hundesteuer und so was. Also, was wird passieren? Oberursel wird eine Straßenbeitragssatzung schreiben und rückwirkend ab 2014 erst Gebühren kassieren und dann zusätzlich bei der Erhöhung der Grundsteuer bleiben. Wetten dass?
15:33
10. Februar 2013
http://www.steuerschutzbrief.de
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es in drei unterschiedlichen Fällen für verfassungswidrig erklärt, Gesetze rückwirkend anzuwenden. Dies verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Zwar gelten die drei Entscheidungen nur für vergleichbare Fälle und auch nur dann, wenn die Betroffenen damals wirksam Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben. Jedoch beinhalten die Urteile auch eine allgemeine Aussage: Wenn der Gesetzgeber neue Vorschriften und Verschärfungen rückwirkend anwendet, dann haben die betroffenen Steuerzahler gute Aussichten, sich dagegen gerichtlich zu wehren. Zudem erleichtern es die Urteile, wirtschaftlich zu planen und zu handeln, ohne von einer unverhältnismäßigen rückwirkenden Gesetzesänderung überrascht zu werden.
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