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18:53

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23. April 2014

Einer der zentralen Sätze bei unserer Präsentation ist folgender:
“Für die Hinterlassenschaften
ehemaliger Industrieanlagen
kann die Stadtverwaltung nichts!
Auch für kriminelle Machenschaften
der Giftentsorger
kann die Stadtverwaltung nichts.
Für eine schlechte oder fehlende Informationspolitik
über dieses giftige Erbe
kann sie jedoch sehr wohl etwas!“
Dies bezieht sich auf die Zeit vor 2014. Danach war die Stadt durch den öffentlichen Druck gezwungen Transparenz walten zu lassen, zähneknirschend, aber immerhin. Wie schön, dass das Umweltinformationsgesetz gilt!
Für Herrn Zenker:
Es gibt wissenschaftliche Maßstäbe und eine “good practice” bei allen Großprojekten, bei denen die Gesundheit von Menschen tangiert ist und Großtechnologie angewandt wird. Außerdem gibt es Bundesimmissionsschutzgesetze uvm
Man kann natürlich all dies lax handhaben und alles per Handschlag ausmachen – ohne Ausschreibung und so………….
Dann darf man sich natürlich nicht wundern, wenn die Sachen schief gehen, und zwar gründlichst.
20:27

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12. Mai 2015

Kommentare aus dem Oberurseler Forum in Facebook vom 2. Juli 2015:
(Name entfernt): Falls jemand nicht weiß, worum es geht, hier noch einmal zwei Links:
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/Eine-Altlast-und-die-Angst-davor;art690,227914
http://www.taunus-zeitung.de/lokales/hochtaunus/Ist-nicht-nur-die-ehemalige-Chemiefirma-schuld-an-der-Umweltverschmutzung;art690,762763Heinz Renner: … und da gab es noch einen grösseren Chemiebetrieb. Mal sehen, wann die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen für das Areal der vor Jahren geschlossenen Firma Bostik, die erst jetzt mit Beginn der Tiefbauarbeiten der Firma Barth am Kammerpfad gemäss Regierungspräsidium erfolgten, vorliegt?
21:07

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12. Mai 2015

22:55

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23. April 2014

Pressemitteilung 6.11.2015
BUND-Kreis-Vorsitzende vergleicht sich vor Gericht
BUND darf berechtigte Interessen geltend machen und sich weiterhin kritisch zu Sanierung in der Eppsteiner Straße in Oberursel äußern
Der BUND-Kreisverband Hochtaunus hatte im Jahr 2014 in einem ersten Dossier die Missstände bei der Sanierung der Kontamination in der Eppsteinerstraße in Oberursel öffentlich angeprangert.
Nach Beschwerden der damaligen Projektleiterin hatte der BUND das Dossier zurückgezogen und in überarbeiteter und erweiterter Form erneut veröffentlicht.
Die öffentliche Anprangerung der Missstände bei der Sanierung der Altlast in der Eppsteinerstraße und das Dossier haben den Schutz der Bevölkerung im Bereich dieser Altlast wesentlich verbessert: Inzwischen ist aus derzeitiger Sicht ein erfahrenes und kompetentes Sanierungsunternehmen dort tätig, die Baustelle wurde grundlegend umgebaut, die Sicherheitsstandards entsprechen höchsten Anforderungen und die Raumluft wird in den betroffenen Gebäuden sachverständig überwacht. Leider ist den im Umfeld der Altlast erkrankten Menschen immer noch nicht geholfen worden.
Obwohl der BUND das erste Dossier gelöscht und überarbeitet hatte, strengte die damalige Projektleiterin einen Prozess vor dem Landgericht an. In diesem ersten Prozess bekam sie recht.
Anders nun im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt.
In der heutigen (5.11.2015) mündlichen Verhandlung setzte sich der Presse-Senat unter dem Vorsitz von Richter Bickel intensiv mit der Materie auseinander. Er bejahte, dass dem BUND zugestanden werden müsse, bei den getätigten Äußerungen berechtigte Interessen zu vertreten.
In vier der sechs angemahnten Halbsätze sahen die Richter vorbehaltlich der Schlussberatung des Senats die Meinungsfreiheit gegeben, die anderen sahen sie als problematisch an. Letztlich wurde seitens des Gerichts darüber nicht entschieden.
Da das alte Dossier längst gelöscht wurde, schlug der Senat einen Vergleich vor:
Die BUND-Vorsitzende verpflichtete sich, die Äußerungen nicht mehr zu wiederholen, allerdings ohne dabei anzuerkennen, dass die Äußerungen unzulässig gewesen sind. Die Gerichtskosten wurden geteilt.
Beide Prozessgegner stimmten dem Vergleich zu.
Die BUND Kreisvorsitzende wurde von Rechtsanwalt Thomas Mehler , Kanzlei Haldenwang vertreten.
Der BUND Kreisverband zeigt sich erfreut darüber, dass dem Verband in der mündlichen Verhandlung die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Äußerungen über die Altlast in der Eppsteinerstraße vom Gericht mehrmals zugestanden wurde. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, welches alle Äußerungen als unzulässig wertete, ist damit aufgehoben.
Damit ist die presserechtliche Auseinandersetzung über Äußerungen zur Sanierung nach zwei Instanzen beendet.
Der BUND wird die Sanierung an der Eppsteinerstraße weiterhin kritisch begleiten. Der Vorsitzende Richter merkte mehrfach an, dass bei dieser Sanierung „wohl ordentlich was schief gelaufen ist“.
Nach wie vor ist der BUND Kreisverband der Ansicht, dass das gewählte Sanierungsverfahren die falsche Methode für diesen Untergrund ist. Die seit Beginn der Sanierung zusätzlich auftretende Kontamination des Grundwassers mit mehrfacher Überhöhung des Grenzwertes sieht der BUND als nachgewiesen an. Nach neuesten Informationen soll nun die Sanierung bis Ende 2017 laufen und es wird endlich diskutiert, ob nun auch das Grundwasser saniert werden muss, was bislang nicht beabsichtigt war.
Fragen beantwortet
Dr. Claudia von Eisenhart Rothe
23:00

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23. April 2014

Haarsträubend was man nun über den Störfall lesen muss. 40 Stunden hat keiner was gemerkt. Bis dahin kann man vieles einatmen.
Wann hört dieser Irrsinn auf?
Was soll noch passieren???
12:15

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19. März 2014

Im Namen des BUND Hochtaunus:
In der ersten Version unserer Mitteilung haben wir übersehen, dass das Oberlandesgericht innerhalb der sechs Äußerungen zwei geteilt hat und sich dadurch acht Teiläußerungen ergeben. Das Verhältnis hatten wir dann versehentlich mit 4:2 statt 4:4 angegeben. Dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen.
Hier nochmal die korrigierte PM des BUND Hochtaunus (http://www.bund-hochtaunus.de):
Pressemitteilung: BUND-Kreis-Vorsitzende vergleicht sich vor Gericht
BUND darf berechtigte Interessen geltend machen und sich weiterhin kritisch zu Sanierung in der Eppsteiner Straße in Oberursel äußern
Der BUND-Kreisverband Hochtaunus hatte im Jahr 2014 in einem ersten Dossier die Missstände bei der Sanierung der Kontamination in der Eppsteiner Straße in Oberursel öffentlich angeprangert. Nach Beschwerden der damaligen Projektleiterin hatte der BUND das Dossier zurückgezogen und in überarbeiteter und erweiterter Form erneut veröffentlicht.
Die öffentliche Anprangerung der Missstände bei der Sanierung der Altlast in der Eppsteiner Straße und das Dossier haben den Schutz der Bevölkerung im Bereich dieser Altlast wesentlich verbessert: Inzwischen ist aus derzeitiger Sicht ein erfahrenes und kompetentes Sanierungsunternehmen dort tätig, die Baustelle wurde grundlegend umgebaut, die Sicherheitsstandards entsprechen höchsten Anforderungen und die Raumluft wird in den betroffenen Gebäuden sachverständig überwacht. Leider ist den im Umfeld der Altlast erkrankten Menschen immer noch nicht geholfen worden.
Obwohl der BUND das erste Dossier gelöscht und überarbeitet hatte, strengte die damalige Projektleiterin einen Prozess vor dem Landgericht an. In diesem ersten Prozess bekam sie recht. Anders nun im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt.
In der heutigen (5.11.2015) mündlichen Verhandlung setzte sich der Presse-Senat unter dem Vorsitz von Richter Bickel intensiv mit der Materie auseinander. Er bejahte, dass dem BUND zugestanden werden müsse, bei den getätigten Äußerungen berechtigte Interessen zu vertreten.
In vier der acht angemahnten Halbsätze sahen die Richter vorbehaltlich der Schlussberatung des Senats die Meinungsfreiheit gegeben, die anderen sahen sie als problematisch an. Letztlich wurde seitens des Gerichts darüber nicht entschieden. (In der ersten Version unserer Mitteilung haben wir übersehen, dass das Oberlandesgericht innerhalb der sechs Äußerungen zwei geteilt hat und sich dadurch acht Teiläußerungen ergeben. Das Verhältnis hatten wir dann versehentlich mit 4:2 statt 4:4 angegeben. Dieses Versehen bitten wir zu entschuldigen.)
Da das alte Dossier längst gelöscht wurde, schlug der Senat einen Vergleich vor: Die BUND-Vorsitzende verpflichtete sich, die Äußerungen nicht mehr zu wiederholen, allerdings ohne dabei anzuerkennen, dass die Äußerungen unzulässig gewesen sind. Die Gerichtskosten wurden geteilt.
Beide Prozessgegner stimmten dem Vergleich zu. Die BUND Kreisvorsitzende wurde von Rechtsanwalt Thomas Mehler, Kanzlei Haldenwang vertreten.
Der BUND Kreisverband zeigt sich erfreut darüber, dass dem Verband in der mündlichen Verhandlung die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Äußerungen über die Altlast in der Eppsteiner Straße vom Gericht mehrmals zugestanden wurde. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt, welches alle Äußerungen als unzulässig wertete, ist damit aufgehoben.
Damit ist die presserechtliche Auseinandersetzung über Äußerungen zur Sanierung nach zwei Instanzen beendet.
Der BUND wird die Sanierung an der Eppsteiner Straße weiterhin kritisch begleiten. Der Vorsitzende Richter merkte mehrfach an, dass bei dieser Sanierung „wohl ordentlich was schief gelaufen ist“.
Nach wie vor ist der BUND Kreisverband der Ansicht, dass das gewählte Sanierungsverfahren die falsche Methode für diesen Untergrund ist. Die seit Beginn der Sanierung zusätzlich auftretende Kontamination des Grundwassers mit mehrfacher Überhöhung des Grenzwertes sieht der BUND als nachgewiesen an. Nach neuesten Informationen soll nun die Sanierung bis Ende 2017 laufen und es wird endlich diskutiert, ob nun auch das Grundwasser saniert werden muss, was bislang nicht beabsichtigt war.
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